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ZK-25602. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der aV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | Art. 5; Art. 211, Art. 256 | Art. 240 | - In der aV können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden, ohne Folgendem zu unterliegen…

UZK-TDAArtikel 25 Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörden wissen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Verfahren nachkommen kann; und d)der Antragsteller hat keine schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen 2. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren gilt in allen Mitgliedstaaten.

UZK-TDAArtikel 26 Bewilligungen für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…er seinen Verpflichtungen aus dem Verfahren nachkommen kann; und e)der Antragsteller hat keine schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen. 2. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des papiergestützten Unionsversandverfahrens für auf dem Luft- oder Seeweg beförderte Waren gilt in allen Mitgliedstaaten.

UZK-TDAArtikel 27 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Luftweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dem Verfahren nachkommen kann; und d)der Antragsteller hat keine schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen. 2. Nach Eingang des Bewilligungsantrags setzen die zuständigen Zollbehörden die übrigen Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebieten sich der Abgangs- und der Bestimmungsflughafen befinden, die durch elektronische…

UZK-TDAArtikel 28 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dem Verfahren nachkommen kann; und d)der Antragsteller hat keine schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- oder Steuervorschriften begangen. 2. Nach Eingang des Bewilligungsantrags setzen die zuständigen Zollbehörden die übrigen Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebieten sich der Abgangs- und der Bestimmungshafen befinden, die durch elektronische…

UZK-TDAArtikel 29 Bewilligungsvorschriften Inanspruchnahme Unionsversandverfahren - papiergestützt für Warenbeförderung per Bahn oder auf dem Luft- oder Seeweg bzw. auf Basis eines elektronischen Manifests für Warenbeförderung auf dem Luft- oder Seeweg
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…b)der Antragsteller führt Aufzeichnungen, die den zuständigen Zollbehörden die Durchführung wirksamer Kontrollen ermöglichen. 2. Ist der Antragsteller Inhaber einer AEO-Bewilligung nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex, so gelten die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 26 Absatz 1…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten Artikel 26 Bedingungen für die Annahme des Antrags auf Bewilligung des AEO-Status (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Zusätzlich zu den in Artikel 11 Absatz 1 festgelegten Bedingungen für die Annahme eines Antrags…

UZK-DAArtikel 128c Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes (*)
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Artikel 128c Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes (*) (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) das Datenaustauschmanifest wird den Zollbehörden des Bestimmungshafens vorgelegt. Sind die Zollbehörden nicht an ein von den Zollbehörden genehmigtes Informationssystem, in dem das Datenaustauschmanifest registriert ist…

UZK-DAArtikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (Artikel 6 Absätze 1 und 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Unter der Voraussetzung, dass zusätzliche Datenelemente gemäß Anhang A beigefügt werden, gilt eine Zollanmeldung in jedem der…

UZK-DAArtikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…für Waren gemäß Anhang 71-04 die in jenem Anhang enthaltenen besonderen Vorschriften. (8) Im Fall der vorübergehenden Verwendung können Ersatzwaren nur dann verwendet werden, wenn die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß den Artikeln 208 bis 211 erteilt wird.

UZK-DAArtikel 172 Rückwirkende Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…eine Bewilligung gemäß Absatz 1 frühestens ein Jahr, im Fall von Waren, die unter Anhang 71-02 fallen, frühestens drei Monate vor dem Datum der Annahme des Antrags wirksam wird. (3) Wird die Erneuerung einer für denselben Vorgang und dieselben Waren bereits erteilten Bewilligung beantragt…

UZK-DAArtikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer…

UZK-DAArtikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke (Artikel 230 des Zollkodex) (1) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird Antragstellern gewährt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a)Der Antragsteller ist im Zollgebiet der Union ansässig; b)der…

UZK-DAArtikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex wird nur Antragstellern gewährt, die erklären, dass…

UZK-DAArtikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c des Zollkodex zur Verwendung besonderer Verschlüsse an im Unionsversandverfahren verwendeten Beförderungsmitteln, Behältern oder Packstücken werden gewährt, wenn die im Bewilligungsantrag genannten…

UZK-DAArtikel 198 Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 198 Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe d des Zollkodex zur Verwendung einer Zollanmeldung mit verringerten Datenanforderungen für die Überführung von Waren in den Unionsversand werden gewährt…

UZK-DAArtikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e des Zollkodex) Für die Zwecke des Luftverkehrs werden Bewilligungen zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung zur Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren gemäß Artikel 233…

UZK-DAArtikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e des Zollkodex) Für die Zwecke des Seeverkehrs werden Bewilligungen zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung zur Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren gemäß Artikel 233…

UZK-IAArtikel 34 Widerruf einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 34 Widerruf einer Bewilligung (Artikel 28 des Zollkodex) (1) Der Widerruf einer AEO-Bewilligung betrifft keine gegenüber derselben Person erlassenen begünstigenden Entscheidungen, es sei denn, der AEO-Status war Bedingung für eine solche begünstigende Entscheidung oder die Entscheidung war auf eine Voraussetzung des Artikels…

UZK-IAArtikel 230 Überwachung der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Überwachung der Bewilligung (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten teilen der entscheidungsbefugten Zollbehörde unverzüglich alle Sachverhalte mit, die nach der Erteilung der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung eintreten und sich auf die Aufrechterhaltung oder den Inhalt der Bewilligung auswirken können…