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BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 findet keine Anwendung (vgl. UStR 2000 Rz 892 ). Für diese Beurteilung können die von der Judikatur aufgestellten Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung herangezogen werden: Demnach ist Gegenstand der Umsatzsteuer grundsätzlich jede einzelne Leistung, außer mehrere Leistungen sind so…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

abziehen. Kommt der Hausgemeinschaft selbst keine Unternehmereigenschaft zu, ist nicht sie, sondern der einzelne Gesellschafter (der jeweilige Ehegatte) als Empfänger der Leistung anzusehen (vgl. Umsatzsteuerprotokoll 2013, Erlass des BMF vom 7.10.2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 , Frage 1 mVa EuGH 21.4…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

… 5. Welche Vorsteuern kann sich die Projekt-GmbH abziehen? Zu 1. Einheitlichkeit der Leistung - Art der Leistungen Grundsätzlich ist jede sonstige Leistung als eigene, selbstständige Leistung zu betrachten. Nimmt jedoch ein Steuerpflichtiger für einen Verbraucher zwei oder mehrere Handlungen vor, die so eng miteinander verbunden…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

ausdrücklich ausgenommen und unterliegt daher dem Normalsteuersatz von 20%. Die Zurverfügungstellungen von Strom, Telefon sowie Bettwäsche und Handtüchern sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung und daher ebenfalls mit dem Normalsteuersatz zu besteuern. Die Orts- und Kurtaxe stellt einen durchlaufenden Posten dar (vgl. UStR 2000 Rz…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

1. Steuerfreie Mitarbeiterrabatte ab 1.1.2016 1.1. Bezughabende Norm § 4 Abs. 9 UStG 1994 ( UStR 2000 Rz 682 ) 1.2. Sachverhalt Der Unternehmer (Fertigteilhausfirma) gewährt seinen Mitarbeitern beim Kauf eines Fertigteilhauses einen 20-prozentigen Mitarbeiterrabatt. Der Kaufpreis eines bestimmten Typs eines Fertigteilhauses beträgt…

BMF-010219/0044-VI/4/2009Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0044-VI/4/200928.01.2009

…die ab dem 1. Jänner 2010 bewirkt werden. Der Verkauf von Startpaketen mit Gesprächsguthaben ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln, während der Verkauf von SIM-Karten mit Gesprächsguthaben eine unselbständige Nebenleistung zur eigentlichen Telekommunikationsleistung darstellt.   Bundesministerium für…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…UStG, Tz 1072 zu § 1 Abs. 1: Leistungsaustausch bei Entzug - bzw Eigentumsbeschränkung - von landwirtschaftlichen Grundstücken gegen Entgelt für Zwecke des "Allgemeinwohls"). Die Entschädigungszahlung ist infolge der Einheitlichkeit der Leistung zur Gänze als umsatzsteuerbar zu behandeln; hinsichtlich des Steuersatzes wäre ua § 22 UStG 1994 zu beachten…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…bleibt wirkungslos (vgl. VwGH 30.03.2006, 2004/15/0048; VwGH 05.09.2012, 2011/15/0024). Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Auch negative Feststellungsbescheide…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…wären die Haftungsvoraussetzungen (der §§ 9 und 9a BAO ) und die erstmalige Geltendmachung der Abgabenansprüche anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 224 Abs. 3 BAO zu prüfen. 13. Feststellungsverfahren - Einheitlichkeit des Bescheides 13.1. Bezughabende Norm §§ 188, 191 BAO 13.2. Frage Ungeklärt scheinen die Konsequenzen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…können umsatzsteuerlich nur dann als einheitlicher Unternehmer angesehen werden, wenn das Beteiligungsverhältnis bei allen Gesellschaften gleich ist und die Einheitlichkeit der Willensbildung bei allen Gesellschaften gewährleistet ist. Sollte es sich um zwei unterschiedliche Finanzämter handeln, so sind grundsätzlich auch für die Umsatzsteuer örtlich beide Finanzämter…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…der Unternehmer in Österreich steuerlich erfasst, unecht steuerbefreit und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. § 3a UStG 1994 (UStR 2000 Rz 346) Vermögensverwaltungsleistungen - Einheitlichkeit der Leistung Eine Bank schließt mit ihren Kunden Vermögensverwaltungsverträge ab, aufgrund derer sie sich verpflichtet, das ihr überlassene Kapital möglichst ertragreich…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…11.2000, 97/14/0007, hat der VwGH in einem vergleichbaren Fall nach Ausführungen zum Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung festgehalten, dass bei einem Fitnessstudio das Körpertraining im Vordergrund stehe und Saunaeinrichtungen den Gästen üblicherweise zur Abrundung des Leistungsangebotes zur Verfügung gestellt würden. Die Saunaleistungen…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…Treu und Glauben nicht nur für erstinstanzliche Abgabenverfahren, sondern auch für das Berufungsverfahren und für aufsichtsbehördliche Maßnahmen der Oberbehörde (zB für Weisungen) bedeutsam. 4.2 Ausnahme (Nachsicht "abgeleiteter" Abgaben) Von einer solchen Einheitlichkeit ist auch für die Nachsicht von einem Gewinnfeststellungsbescheid (§ 188 BAO) "abgeleiteter" Einkommensteuer…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…wenn der Bescheid in diesem Fall an eine existente Person erginge, wäre er rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle Beteiligten gerichtet) erlassen wäre. Die Unterscheidung zu anderen "Mehrparteienverfahren" liegt im Einheitlichkeitsgebot, das auch durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides nach § 188 Abs…