3.1.3. Einheitlichkeit der Leistung 3.1.3.1. Allgemeines Rz 346: Gegenstand der Umsatzsteuer ist grundsätzlich jede einzelne Leistung. Eine einheitliche Leistung liegt nur dann vor, wenn mehrere Leistungen erbracht werden, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv…
…dass es unionsrechtlich zulässig sei, einen aus mehreren Komponenten bestehenden einheitlichen Umsatz zum Teil dem einen, zum Teil den anderen Steuersatz zu unterwerfen und der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung somit durch das unionsrechtliche Aufteilungsgebot verdrängt wurde, so sei dem entgegenzuhalten, dass dieser Rechtsprechung Sachverhalte…
Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in…
…in Bezug auf die Komplementäre. Damit wurde betreffend den Zeitraum 1998-2001 gegen das bei Grundlagenbescheiden im Sinne des § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen, weil für die Komplementäre und die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten und als atypisch Stille bezeichnete Gesellschafter) getrennte behördliche Erledigungen ergangen…
…Gewinn oder der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten) a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind." Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach …
…Sie wirkten daher jedenfalls nicht gegenüber den Anlegern. Daher sind diese als Feststellungsbescheide intendierten behördlichen Erledigungen mangels Einheitlichkeit der Feststellungen unwirksam (VwGH vom 19.Dezemer 2012, 2009/13/0018). Mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden Bescheid ist die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu…
…keinerlei Aufteilung von Einkünften oder Nichtfeststellungen in Bezug auf die Anleger. Sie wirkten daher jedenfalls nicht gegenüber den Anlegern. Daher sind diese als Feststellungsbescheide intendierten behördlichen Erledigungen mangels Einheitlichkeit der Feststellungen unwirksam (VwGH vom 19.Dezemer 2012, 2009/13/0018). Klagenfurt am Wörthersee, am 19…
…BAO namhaft gemacht oder als solche bestellt worden ist. Im Hinblick darauf, dass das Wesen eines Bescheides nach § 188 BAO durch die Einheitlichkeit der Feststellung geprägt ist, konnten die angefochtenen Erledigungen - unbeschadet des Umstandes, dass sie der Bw zugestellt wurden - nicht einmal ihr gegenüber die…
…sind (§ 191 Abs. 1 lit. c). Für Feststellungsbescheide nach § 188 BAO gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) das Prinzip der Einheitlichkeit der Feststellung mit der Folge, dass eine solche Erledigung u.a. dann nicht Bescheidqualität erlangt, wenn sie nur an einzelne der Personen…
…und Lehre in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Mehrere gleichrangige Leistungen sind als eine Leistung zu beurteilen sind, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nach als Einheit aufzufassen sind (Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung). Der EuGH geht von einer Einheit aus, wenn die Leistungen miteinander so verbunden…
…Rz. 21). Ebenso rechtlich wirkungslos bleibt ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle beteiligten Mitunternehmer ergeht und somit gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstößt (vgl. VwGH 5.9.2012, Zl. 2011/15/0024). Soweit hinsichtlich der Feststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) "Nichtbescheide" vorliegen…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid isd § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt nach der Rechtsprechung des VwGH somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…
…hier angefochtene Bescheid ist zwar an eine existente Person ergangen, aber dennoch rechtswidrig, weil er nicht einheitlich (an alle an der Einkünfteerzielung Beteiligten gerichtet) erlassen wurde. Dieses "Einheitlichkeitsgebot" wurde durch die Sonderregelungen über die Teilwirksamkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 Abs. 5 BAO und § 191 Abs…