RIS AI
41 Treffer433 msnur geltende Fassungen
BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026

2023-0.668.474Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo; Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen ab 30. September 2023
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.668.47418.09.2023

…der Zollanmeldung ist für diese Nachweise der Dokumentenartencode Y824 - Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden - anzuführen. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 18…

BMF-010302/0031-IV/8/2017Information zu AH-4110, Textilwaren-Einfuhr; Aufhebung der Genehmigungspflicht für Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201721.03.2017

Mit Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 wurde die Verordnung (EU) 2015/936 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen…

2026-0.598.165Information zur Arbeitsrichtlinie Sudan Embargo (AH-2224)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.598.16516.07.2026

…Code: 7108, 7112 91 und 7118 90), deren Ursprung in Sudan ist und aus Sudan nach dem 15. Juli 2026 in die Union oder in ein Drittland ausgeführt wurden, ist verboten. Ausgenommen von diesem Einfuhrverbot ist Gold, das für die amtliche Tätigkeit diplomatischer Missionen, konsularischer…

2023-0.738.943Information zur Änderung der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) betreffend Eisen- und Stahlerzeugnisse
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.738.94313.10.2023

…Stahlerzeugnissen (siehe auch die dbzgl. ergangene Findok-BMF-Info vom 18. September 2023, GZ: 2023-0.668.474), die unter Verwendung von russischen Vormaterialien in einem Drittland hergestellt wurden (Art. 3g Abs. 1 Buchstabe d der VO (EU) Nr. 833/2014), wird folgendes mitgeteilt: Gemäß…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…00:00 MEZ/CET, für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich sowie den Kanalinseln und der Insel Man und der Union die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer. Damit gelten Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU und Ausfuhrverbote und Ausfuhrbeschränkungen…

2026-0.660.805Information zu der am 18. September 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.660.80518.09.2026

…Brom-1-(4-chlorphenyl) propan-1-on) KN Code 2914 79 00. Somit gilt ab dem 18. September 2026 folgendes: für die Ausfuhr dieser Stoffe in Drittländer gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 ist eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode im elektronischen Abfertigungssystem "X035") erforderlich…

2026-0.575.557Information zu der am 23. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.575.55723.07.2026

…dass für die private Bestätigung, die Lebensmittelunternehmer für Sendungen haltbarer zusammengesetzter Erzeugnisse vorlegen müssen, die aus Drittländern oder Drittlandsgebieten in die Union verbracht werden, kein einheitliches Formular mehr vorgesehen ist. Stattdessen wurden die Anforderungen an den Inhalt der Bestätigung festgelegt (siehe VB-0320 Anlage 3…

2026-0.097.362Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.097.36212.02.2026

…zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 getroffen. Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission vom 9. Februar 2026 wurde eine Liste der Drittländer, die gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU)2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates von der vorherigen Genehmigung…

2023-0.535.181Information betreffend das Aus- und Durchfuhrverbot für gelistete rüstungsrelevante Güter und verteidigungsrelevante Technologien
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.535.18119.07.2023

…833/2014), Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven (Anhang XX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) durch das Russische Hoheitsgebiet mit Bestimmung in Drittländern. Das bedeutet, dass diese Güter nicht aus der EU über das Hoheitsgebiet Russlands mit Bestimmung in Drittstaaten ausgeführt werden dürfen. Diese Bestimmungen sind bereits…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

…Beteiligte zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG [1] für die EUSt) abzusprechen. Ebenso ist in der Bewilligung über den drittländischen Versender als Verfahrensinhaber abzusprechen. Die Zollanmeldung wird aufgrund dieser förmlichen Bewilligung im Namen des Versenders, der der Verfahrensinhaber ist…

BMF-010302/0031-IV/8/2011Information zum neuen Außenhandelsgesetz (AußHG 2011)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201107.09.2011

…Wenn im Außenhandelsgesetz 2011, einer Verordnung nach dem Außenhandelsgesetz 2011 oder in Dokumenten (wie Ausfuhrgenehmigungen) auf einen Wert abgestellt wird, ist der statistische Wert gemäß dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union über die Statistiken des Außenhandels mit Drittländern heranzuziehen (§ 2 Abs. 1 AußHG 2011…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…3 WiEReG ausübt, dann ist der betreffende Rechtsträger stets oberster Rechtsträger. Diese Definition des Rechtsträgers umfasst auch vergleichbare Rechtsträger im Sinne des § 1 WiEReG mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland. Ein Verein oder eine eigentümerlose Gesellschaft, bei denen gemäß § 2…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…externe Buchprüfer und Steuerberater b) Notare und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen Zur Beurteilung, ob es sich bei einem Land um ein Drittland mit hohem Risiko handelt, kann auf den Anhang zur delegierten Verordnung (EU) 2016/1675(1) zurückgegriffen werden. Die Übermittlung eines vollständigen…

04 4982/16-IV/4/98Auslegung des Ausdruckes „Einnahmen“ in Artikel 16 des DBA-USA vom 31. Mai 1996
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4982/16-IV/4/9809.06.1998

…wovon lediglich 10 aus US-Quellen stammen, und betragen die Refinanzierungszinsen in dem betreffenden Jahr insgesamt 92, wovon 9 an eine nichtabkommensberechtigte Gesellschaft in einem Drittland fließen, dann ist die 50%-Grenze nicht überschritten worden, denn diese Grenze ist in bezug auf die Gesamtjahreseinnahmen von…

2021-0.000.826BREXIT: Neue Vorschriften im grenzüberschreitenden Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die sich aus der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK ab 1. Jänner 2021 ergeben
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.000.82604.01.2021

…aus dem Gebiet der Vertragspartei der Niederlassung in das Gebiet der anderen Vertragspartei und umgekehrt mit oder ohne Durchfuhr durch das Gebiet eines Drittlandes. b)Fahrten mit einem Fahrzeug aus dem Gebiet der Vertragspartei der Niederlassung in das Gebiet derselben Vertragspartei mit Durchfuhr durch das…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

… 30a Abs. 5 FinStrG steht darüber hinaus der Anwendung des Verkürzungszuschlags bei sonstigen bundesrechtlichen Abgaben nicht entgegen (etwa Altlastenbeitrag). Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem Drittland oder einem Drittgebiet in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt, sind die dabei anfallenden Verbrauchsteuern als Eingangsabgaben zu qualifizieren und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Übernahme der wirtschaftlichen Eigentümer aus der Meldung dieses obersten Rechtsträgers verzichtet wurde; sofern es sich bei einem obersten Rechtsträger um einen mit § 1 WiEReG vergleichbaren Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland handelt, den Namen und den Sitz des Rechtsträgers, die Rechtsform…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…erster Linie sollten Auszüge aus mit dem österreichischen Firmenbuch oder Register der wirtschaftlichen Eigentümer vergleichbaren, öffentlich zugänglichen Registern verwendet werden. Insbesondere kann zum Nachweis der Existenz ausländischer Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland, in dem der 5. Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen gelten…