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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010302/0031-IV/8/2017

Information zu AH-4110, Textilwaren-Einfuhr; Aufhebung der Genehmigungspflicht für Belarus

geltende FassungInfoBMF-010302/0031-IV/8/2017vom 21.03.2017

Wortlaut laut Findok

Mit Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 wurde die Verordnung (EU) 2015/936 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen, im Hinblick auf die positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus abgeändert. Mit Wirkung vom 23. März 2017 unterliegen daher die in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 genannten Textilwaren mit Ursprung in Belarus (BY) nicht mehr der Einfuhrgenehmigungspflicht. Bundesministerium für Finanzen, 21. März 2017

Normen und Schlagworte

BelarusAufhebungGenehmigungspflicht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010302/0031-IV/8/2017
Stammnummer
72912
Gültig
21.03.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF