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Findok · Erlässe & Informationen

2023-0.668.474

Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo; Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen ab 30. September 2023

geltende FassungInfo2023-0.668.474vom 18.09.2023

Wortlaut laut Findok

Da es neue detaillierte Informationen betreffend das ab 30. September 2023 gültige Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen/-waren, die unter Verwendung/Verarbeitung von russischen Vormaterialien in einem Drittland hergestellt wurden, gibt, wird wie folgt ausgeführt: Ab 30. September 2023 ist es verboten, alle in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen oder zu kaufen, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Eisen und Stahlerzeugnissen des Anhangs XVII der VO (EU) Nr. 833/2014, mit Ursprung in Russland, verarbeitet wurden. Ausgenommen von diesem Einfuhrverbot sind Eisen- und Stahlerzeugnisse/Eisen- und Stahlwaren des Anhangs XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, für die Halbfertigwaren des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 mit Ursprung in Russland verarbeitet/verwendet wurden. Für diese Eisen- und Stahlerzeugnisse/Eisen- und Stahlwaren gilt das Einfuhrverbot ab dem 1. April 2024, wenn diese Eisen- und Stahlerzeugnisse Vormaterialien (Stahlerzeugnisse)/Halbfertigerzeugnisse des KN-Codes 7207 11 enthalten; ab dem 1. Oktober 2024, wenn diese Eisen- und Stahlerzeugnisse Vormaterialien (Stahlerzeugnisse)/Halbfertigerzeugnisse des KN-Codes 7207 12 10 oder 7224 90 enthalten. Ab 30. September 2023 hat der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr für alle Eisen- und Stahlerzeugnisse/Eisen- und Stahlwaren des Anhangs XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einen entsprechenden Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte vorzulegen. Durch diesen Nachweis bestätigt der Einführer, dass für die Herstellung dieser Eisen- und Stahlerzeugnisse/Eisen- und Stahlwaren entweder keine russischen Vormaterialien oder russische Vormaterialien des KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90 bis zu dem jeweils gültigen Zeitpunkt verwendet/verarbeitet wurden. Neben den von der Kommission der Europäischen Union unter Punkt 11 der FAQs vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates (MTC) können als geeignete Nachweise auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Qualitätszeugnisse, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Kaufverträgen (Ausschlussklausel) anerkannt werden, sofern aus denen der nichtrussische Ursprung hervorgeht. In der Zollanmeldung ist für diese Nachweise der Dokumentenartencode Y824 - Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden - anzuführen. Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 18. September 2023

Normen und Schlagworte

restriktive MaßnahmenRusslandEisen- und Stahlerzeugnisse

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2023-0.668.474
Stammnummer
82225
Gültig
18.09.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF