…2001, 2000/16/0082; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0227). Grenzen der Abänderungsbefugnis ergeben sich beispielsweise aus der Bindung an Grundlagenbescheide (vgl. § 192 BAO), bei Vorfragen im Sinn des § 116 BAO) aus der Bindung an Entscheidungen der Hauptfragenbehörde, aus § 209a Abs. 3 BAO, aus …
…der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Über den in Verbindung mit dem Vorlageantrag gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist eigenständig (neu) und ohne Bindung an die zuvor bewilligte Aussetzung zu entscheiden. Es ist dabei durchaus…
…12 bzw. Art. 13 DVO 282/2011 /EU definiert. Gemäß Art. 13 der DVO 282/2011/EU bestimmt sich der gewöhnliche Aufenthaltsort nach den persönlichen Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der natürlichen Person und einem Wohnort erkennen lassen. Der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt daher im konkreten…
…Gewinnjahr verschoben und damit der österreichischen Besteuerung entzogen werden? Lösung: Der höhere Wert der Verbindlichkeit kann nicht beibehalten werden, weil eine Bindung an die im Ausland getroffene Entscheidung nur dann besteht, wenn das ausländische Steuer- bzw. Unternehmensrecht die entsprechenden Wahlrechte wie das österreichische Unternehmensrecht vorsieht…
…noch kein Sachbescheid erlassen war (§ 307 BAO)? 7. Anregungen von amtswegigen Wiederaufnahmen (§ 303 BAO) in Zusammenhang mit vergessenen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen? 8. Bindung an Berufungsentscheidungen im Umsatzsteuerfestsetzungsbereich (§ 289 Abs. 3 BAO)? 9. Vertretungsberechtigung von Bilanzbuchhaltern und Vorgangsweise bei Überschreiten der Befugnisse (§§ 1, 2 BibuG, …
… 278 Abs. 3 oder 279 Abs. 3 BAO normierten Bindung an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes den Bescheid nicht abändern darf (diese Bindung besteht nur für Abgabenbehörden, nicht jedoch für die Verwaltungsgerichte). Wird in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder…
…des Gerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes). Die Bindungswirkung an Entscheidungen in Grundlagenbescheiden setzt die Wirksamkeit dieser Bescheide voraus (vgl. zB VwGH 22.3.1983, 82/14/0210). Diese Wirksamkeit muss auch gegenüber demjenigen bestehen, dessen abgeleiteter Bescheid nach § 295 BAO zu ändern bzw. aufzuheben ist. Die Bindung (…
…Ersatzbescheid gerichtet. Soweit der spätere Bescheid dem Berufungsbegehren Rechnung trägt, ist die Berufung als gegenstandslos zu erklären (§ 274 zweiter Satz BAO). Eine Bindung an die im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung für den Ersatzbescheid besteht nicht (vgl. zum bisherigen § 299 BAO zB VwGH 19.6.2002, 99…
…§§ 154, 155 AußStrG die Überlassung an Zahlungs statt. 3.2. Rechtsfolgen der Verlassenschaftsabhandlung In der Verlassenschaftsabhandlung werden die präsumtiven Erben aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben. Diese kann bis zur Bindung des Verlassenschaftsgerichts an den Einantwortungsbeschluss (§ 40 AußStrG) bedingt oder unbedingt abgegeben werden (§ 800 ABGB), die Erben…
…taxativ aufgezählt. Eine direkte Vorlage wegen EU-Rechtswidrigkeit ist nicht vorgesehen. EU-Recht ist unmittelbar von der Abgabenbehörde anzuwenden und es besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an Entscheidungen des EuGH. Es ist daher zwingend (ausgenommen die Unterlassung einer BVE wird gemäß § 262 Abs. 2 BAO…
…zu ermöglichen, einen allfälligen Gegenbeweis anzustellen. Die erhöhte Beweiskraft eines Gutachtens eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Immobiliensachverständigen beruht darauf, dass mit dem Wesen der Zertifizierung auch eine strenge Bindung der zertifizierten Personen an den von ihnen abgelegten Sachverständigeneid (§ 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz) verbunden ist. Dieser…
…der Anteile an der Immo-GmbH. Am 1.10.2018 überträgt G3 seine Anteile an der Immo-GmbH an G1, die dann 100% der Anteile an der Immo-GmbH hält. Welche grunderwerbsteuerlichen Tatbestände werden verwirklicht? Lösung: Zu prüfen ist, ob es durch die Bildung einer…
…bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1.1. Sachverhalt An einer Apotheke (OG) sind drei natürliche Personen beteiligt. Jahr für Jahr ergehen die entsprechenden Feststellungsbescheide. Im Jahr 2004 stirbt einer der Beteiligten, nennen wir ihn C. Für…
…disponiblen Innenfinanzierung. Eine Verminderung des indisponiblen Einlagenstandes kann sich durch die Auflösung einer gebundenen (Kapital-)Rücklage zugunsten des Bilanzgewinnes/verlustes durch die Umgliederung auf das disponible Einlagen-Subkonto ergeben. Aus der Bindung der Veränderung des indisponiblen Einlagen-Subkontostandes an die entsprechenden bilanziellen Vorgänge ergibt sich…
…Abgaben. 2. Antragsbefugnis Da es sich bei Auskunftsbescheiden gemäß § 118 BAO um antragsgebundene Verwaltungsakte handelt, ist ein Antrag, der an das Finanzamt gestellt wird, erforderlich, um vom Finanzamt einen Rulingbescheid zu einem bestimmten noch nicht verwirklichten Sachverhalt zu erhalten. Antragsbefugt sind: Abgabepflichtige (§ 77 BAO), somit…
…eines Bescheides und können daher weder den Steuerpflichtigen noch die Abgabenbehörde binden. Eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben tritt nur unter den in Punkt 2.7 genannten Bedingungen ein. 3.2. Grenzen der Auskunftserteilung Auskünfte sind nur in einem solchen Umfang zu…
…sich schuldig, wer vorsätzlich lit. a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind oder Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird;…
…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…