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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen. Eine Adressierung "an die Erben nach H. M.", somit ohne Angabe der Namen dieser Erben, reicht nicht (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…BAO regelt die erstmalige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben mit Abgabenbescheid. Zum Spruch des Abgabenbescheides gehören (nach § 93 Abs. 2 BAO bzw. § 198 Abs. 2 BAO): die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die der Bescheid ergeht (somit die Bezeichnung des Bescheidadressaten), die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen), …

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…die Berechnung. Die (größenabhängige) Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses (nach § 246 Abs. 1 UGB) besteht nicht, wenn am Abschlussstichtag Aktien (oder andere vom Mutterunternehmen oder einem der Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere, das sind vor allem Schuldverschreibungen) an einem geregelten Markt im Sinn des…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…mit Berichtigung weder ein (zB mangels zutreffender Adressierung) nichtiger Bescheid in einen Bescheid umgewandelt werden noch der Adressat des Bescheides ausgetauscht werden; Bezeichnung der Behörde (zB VwGH 20.09.1989, 89/03/0202). § 293 BAO ermöglicht nicht den Austausch des Bescheidadressaten (VwGH 21.06.1993…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…oder KG) an die Gesellschaft zu richten. Sie sind mit der Firma zu bezeichnen. Solche Gesellschaften verlieren ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Beendigung. Ihre Auflösung und Löschung im Firmenbuch beeinträchtigt nach Ansicht des VwGH (zB VwGH 29.03.2006, 2001/14/0091) ihre Parteifähigkeit solange…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Berufungen in Beteiligungsverfahren abgesprochen werden. Ist das Beteiligtenfinanzamt der Überzeugung, es handle sich um einen wirksamen Feststellungsbescheid (auf Grund des § 191 Abs. 5 BAO), in dem auch der bei ihm zu veranlagende Einkünftebezieher als Bescheidadressat aufscheint, kann es sofort über die Berufung entscheiden.   11…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…gewesen. Auch diese Bestimmung setzt nach der herrschenden Auffassung voraus, dass der grundlagenähnliche Bescheid an denselben Bescheidadressaten ergangen ist wie der auf § 295 Abs. 3 BAO gestützte Bescheid (vgl. zB Ritz, BAO³, § 295 Tz 16). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 20.10.1992…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…80, 93 BAO Die "Bescheidfähigkeit" setzt die Parteifähigkeit im Zeitpunkt der Bescheidzustellung voraus. Der Bescheidadressat muss rechtsfähig sein. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Damit der Bescheid rechtswirksam ergehen kann, bedarf es darüber hinaus der Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit, Prozessfähigkeit) des Bescheidadressaten…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Berechnung der Säumniszuschläge. Siehe hiezu Richtlinien für die Abgabeneinhebung, RAE Rz 307 ff (Stundungszinsen), RAE Rz 564 ff (Aussetzungszinsen) und RAE Rz 979 ff (Säumniszuschläge). Aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO resultierende Nachforderungen oder Gutschriften (an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) sind Differenzbeträge im Sinn des…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Das Verfahren zur Feststellung nach § 188 BAO zielt auf die Geltendmachung des Einkommensteueranspruches gegenüber den Beteiligten ab…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1. Ablehnung eines Bevollmächtigten (§ 84 BAO) - Zustellvollmacht 1.1 Sachverhalt Im Zuge des Verfahrens wurde der Steuerberater X gemäß § 84 BAO als Bevollmächtigter abgelehnt. Dennoch verlangt der Steuerberater, dass weiterhin nur an ihn zugestellt wird. Nur eine Zustellung…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…und Werbungskosten. 15.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 15.4. Lösung Gemäß § 250 Abs. 1 BAO hat eine Bescheidbeschwerde zu enthalten: Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; Die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; Die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden…

BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

…Übermittlung ausgeht (sinngemäße Anwendung des § 6 FOnV 2006). 2.3 Zu § 3 KapAbfl-DV : Zu Abs. 1: Die im § 3 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 Kapitalabfluss-Meldegesetz bezeichneten Daten einschließlich des Betrages sind von den Teilnehmern elektronisch zu melden, wobei als Bezeichnung des Kreditinstituts…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…ausgeht (sinngemäße Anwendung des § 6 FOnV 2006). 2.3 Zu § 3 KontReg-DV: Die im § 2 Abs. 1 KontRegG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 zweiter Satz KontRegG bezeichneten Daten sind von den Kreditinstituten elektronisch zu melden, wobei als Bezeichnung des Kreditinstituts ihr Bank Identifier…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…umgedeutet werden? 12.3. Lösung Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…um eine unselbständige Nebenleistung zur ärztlichen Tätigkeit? Da die Vermittlungsagentur nach Lage des Sachverhaltes nicht im fremden Namen und auf fremde Rechnung handelt, ist das Vorliegen einer Vermittlungsleistung trotz der Bezeichnung des Vertrages als Vermittlungsvertrag auszuschließen. Die Frage ist, ob im vorliegenden Fall eine Besorgung…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…handelt es sich jedoch nur um Indizien für das Vorliegen eines Vorführkraftfahrzeuges; maßgebend ist immer - unabhängig von der Bezeichnung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug und unabhängig von den Vorgaben des Herstellers (Importeurs) - der tatsächliche Verwendungszweck des Fahrzeuges (überwiegende Verwendung für Vorführzwecke, siehe Rz 1940 UStR 2000). …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Beschreibung des Dokuments sollte "Notarielle Bestätigung über (Bezeichnung der jeweiligen Urkunde)" angegeben werden. 8 Einsicht in das Register Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des…