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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Auch der UFS hat bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen über Berichtigungen nach § 293b BAO entschieden, denen elektronisch eingebrachte Erklärungen zugrunde lagen (vgl. zB UFS 05.04.2011, RV/0342-L/08; UFS 02.02.2011, RV/0225-W/10). 26. Bescheidabänderungstitel und Verjährung bei…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

… 295a BAO nehmen folgende Bestimmungen der BAO Bezug: § 120 Abs. 3 BAO (Anzeigepflicht), § 201 Abs. 2 Z 5 BAO (Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben), § 205 Abs. 6 BAO (Antrag auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen), § 208 Abs. 1 lit. e BAO (Beginn der Verjährung). Zur Anzeigepflicht des…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Unternehmer nach Beginn einer Umsatzsteuernachschau oder einer Betriebsprüfung unter Setzung einer Nachfrist von ca. einem Monat die Möglichkeit einzuräumen ist, einzelne Teile des buchmäßigen Nachweises nachzubringen. Zufolge UStR 2000 Rz 4008 ist demgegenüber bei innergemeinschaftlichen Lieferungen das Vorliegen des Buchnachweises spätestens zu Beginn der Betriebsprüfung…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…der Gebührenbefreiung? 2) Liegt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO vor, sobald die Voraussetzungen für die Befreiung durch die Vergrößerung des Nutzflächenausmaßes nachträglich weggefallen sind? 3) Knüpft bei dem zunächst zur Gänze gebührenbefreiten Rechtsgeschäft, bei dem die Befreiung später verwirkt wird, der Beginn der Verjährung…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin (zB 1. Oktober 2001 für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000) hat daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Abgabenanspruches oder der Feststellung eines Abgabepflichtigen dient ( § 209 Abs. 1 BAO ). Der Körperschaftsteuerbescheid 2005 stellt eine solche Amtshandlung dar. Daran ändert auch seine spätere Aufhebung im Berufungsverfahren nichts (zB VwGH 26.5.1999, 94/13/0058 ). 19. Verjährung - Beginn und Eintritt der absoluten Verjährung bei…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde (§ 260 Abs. 2 BAO). 2.1.2.2. Befugnis zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde Nach § 246 Abs. 1 BAO ist jeder zur Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…ist der Beginn der Amtshandlung) gegenüber dem Adressaten des Prüfungsauftrages erfolgt sein. Dieser Auftrag kann sich nur auf Unterlagen der Geprüften beziehen. Wird ein Prüfungsauftrag an eine KEG gerichtet und erfolgt die genannte Aufforderung vor dem 1. Jänner 2005, so ist dies für die Verjährungsübergangsregelung…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…die im Zuge eines Außenprüfungverfahrens bekannt wurden (§ 48a BAO)? 2. Berufung auf eine erteilte Vollmacht mittels eines Telefax (§§ 83, 86a BAO)? 3. Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verneinung eines Dienstverhältnisses (§ 47 EstG 1988, § 209 Abs. 1 BAO)? 4. Berufungszurücknahmeerklärung bei unzureichender Mängelbehebung hinsichtlich eines Pendlerpauschales (§§ 250…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…abgegoltenen 5 Überstunden hinausgehenden, betrieblich notwendigen Überstunden zur Erbringung der Geschäftsführungsleistung werden gesondert neben dem vorstehenden Entgelt abgegolten, wobei § 10 AZG anzuwenden ist." Die Ungewissheit wird damit begründet, dass der Geschäftsführer bis zur allgemeinen Verjährung von 3 Jahren die Möglichkeit hat, die Überstundenbezahlung oder den…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…Abgabe, kann der Rückstandsausweis auch auf mehrere Personen lauten. 5. Verjährung 5.1. Festsetzungsverjährung Die erstmalige Inanspruchnahme der Gesamtschuldner mittels Leistungsgebot kann nur innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist erfolgen (§ 207 ff BAO). 5.2. Einhebungsverjährung Für den Beginn der Einhebungsverjährung allen Gesamtschuldnern gegenüber ist jener Zeitpunkt maßgeblich…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

… 48 Abs. 1 BAO festgestellten Beginn des Verfahrens und bis zum Datum des die Abgabe herabsetzenden Bescheides - d.h. des abgeleiteten Bescheids gem. § 295 Abs. 2a BAO (i.d.R. der betreffende ESt/KöSt-Bescheid, siehe Kapitel B.5.) an.1) 1) Diese Aussage ist…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…Rechtslage ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Wurde das Einkommensteuerverfahren bereits rechtskräftig beendet, sind innerhalb der offenen Verjährungsfrist der oben umschriebenen Rechtslage widersprechende Bescheide im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 299 BAO aufzuheben und neue Sachbescheide zu erlassen. Eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens gemäß § 303 Abs…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…21. Abs. 2 und 3 lit c GrStG 1955 (Fortschreibungsveranlagung) mit Beginn des Antragsjahres zu gewähren. § 6 GrStG 1955 Grundsteuerbefreiung Müllsammelplatz Eine Gemeinde beantragt die Befreiung von der Grundsteuer für ihren Müllsammelplatz. Wie ist über den Antrag auf Befreiung zu entscheiden? Grundsteuerbefreiung ist dann gegeben…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…unterstellen. Eine nachträgliche Änderung der Verlusthöhe könnte nur mittels Wiederaufnahme (§ 303 BAO) oder eines sonstigen Titels (zB § 293b BAO) zur Abänderung der Abgabenfestsetzung des Verlustjahres erfolgen, weil darüber bereits im Veranlagungsbescheid entschieden wurde. Solche Maßnahmen sind grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig (vgl…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Die Veranlagung der Einkommensteuer 2014 ändert weder den Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlung 2014 noch hebt sie diesen auf. § 300 Abs. 1 BAO ist daher nicht anwendbar. 29. Beschwerdeverfahren Verjährung im Zusammenhang mit neuem Rechtsmittelverfahren 29.1…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…die neue Rechtslage für offene Verfahren anzuwenden ist. Die Änderung der Rechtslage (Verjährungsfristen) wird jedoch in verfassungskonformer Interpretation des § 323 Abs. 37 BAO nicht dazu führen, dass ein damals rechtzeitig gestellter Antrag nun als verspätet zu beurteilen ist. Da der Antrag 2013 rechtzeitig gestellt wurde…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Feststellungsbescheide (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) verlängern die Verjährungsfristen für die von ihnen abgeleiteten Abgaben (vgl. zB VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Zur Verlängerung der Bemessungsverjährungsfrist führen Bescheide auch dann, wenn sie später aufgehoben werden (zB…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…einer Änderung (Minderung) der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Diese Änderung ist grundsätzlich für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem eine in Höhe und Auszahlungszeitpunkt verbindliche Förderzusage besteht. Ansonsten erfolgt die Bemessungsgrundlagenminderung im Zeitpunkt des Zuflusses der Förderung. Besteht die Förderzusage bereits bei Beginn der Sanierung…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Die Frist für die Verjährung der Festsetzung von Beschwerdezinsen beträgt fünf Jahre (die Beschwerdezinsen sind "übrige Abgaben" im Sinn des § 207 Abs. 2 erster Satz BAO) Die Entstehung des Abgabenanspruches für die Beschwerdezinsen richtet sich nach § 4 Abs. 1 BAO. Daher beginnt die Verjährungsfrist nach …