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BFG RV/7104484/2018Beginn der Verjährung für die endgültige Einkommensteuerfestsetzung und Berechnung von Anspruchszinsen bei endgültiger Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2018

…gedeckt sind. Da sowohl die Vermögenserklärung und das Erbteilungsübereinkommen vom 12.05.2012 stammen und der Einantwortungsbeschluss am 12.07.2012 erlassen wurde, ist davon auszugehen, dass erst im Jahr 2012 diese Ungewissheit wegfiel. Damit begann die Verjährung für die Einkommensteuer 2008 und 2009 gemäß §…

BFG RV/7101099/2009Beginn der Verjährung bei Erlassung vorläufiger Feststellungsbescheide und davon abgeleiteter endgültiger Einkommensteuerbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.05.2015

…noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Gemäß § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 200 mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit weggefallen ist. Dem Einwand der Bf, die Einkommensteuerbescheide…

UFSW RV/1535-W/12Beginn der Verjährung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides, wenn der Grundlagenbescheid vorläufig, aber mangels Zustellfiktion nicht rechtswirksam ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2013

…als Gesellschafter der GesnbR führe und keinesfalls ein Instrument zur Erlangung von Verlustzuweisungen darstelle. Mit Eingabe vom 27. Juni 2013 hat der Bw. seinen Antrag auf mündliche Berufungsverhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in…

UFSG RV/0904-G/09Beginn der Verjährung bei vorläufigen Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…209 Abs. 1 BAO). Die Ausnahmeregelungen für den Beginn der Verjährungsfrist seien jedoch in den Fällen des § 200 BAO nicht anzuwenden - so die weiteren Berufungsausführungen - , wenn ein vorläufiger Bescheid erlassen worden wäre, obwohl keine Ungewissheit bestehe bzw. wenn der Bescheid überhaupt nicht erkennen lasse, von…

UFSS RV/0567-S/08Beginn der Verjährung bei unbegründeten vorläufigen Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…209 Abs. 1 BAO). Die Ausnahmeregelungen für den Beginn der Verjährung in den Fällen des § 200 BAO sind nicht anzuwenden, wenn ein vorläufiger Bescheid erlassen wurde, obwohl keine Ungewissheit bestand. Das gilt im Größenschluss umso mehr, wenn der Bescheid überhaupt nicht erkennen lässt, von welcher…

UFSW RV/3822-W/02Beginn der Verjährung bei einem umsatzabhängigen Mietzins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2005

…der den vorläufigen zum endgültigen Bescheid erklärt. Wurde eine Rechtsgebühr durch vorläufigen Abgabenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO festgesetzt, obwohl eine Ungewissheit iS dieser Gesetzesstelle nicht vorlag, so findet die Vorschrift des § 208 Abs. 1 lit. d BAO über den späteren Beginn der Verjährungsfrist aber…

UFSS RV/0086-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

UFSS RV/0085-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

UFSS RV/0084-S/02Beginn der Verjährung bei nicht ordnungsgemäßer Anzeige einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Zuweisung des Aktes zur Betriebsprüfung am 13.1.1993 stellt keine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs 1 BAO dar, weil sie keine nach außen erkennbare Amtshandlung darstellt. Das Recht zur Feststetzung der Schenkungssteuer ist daher mit Ablauf…

BFG RV/7101406/2020Beginn der Verjährungsfrist für einen nicht bekämpften, vorläufigen Bescheid mit Ablauf des Jahres der Bescheiderlassung; Wiederaufnahme auch für neu hervorgekommene Tatsachen, die innere Vorgänge betreffen; Keine Einkunftsquellen- bzw Unternehmereigenschaft, wenn der auf die Vermietung gerichtete Entschluss nicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung tritt; Keine Kosten für doppelte Haushaltsführung bei unbefristeten Arbeitsverträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025Teil 2/2

…Prognoserechnung erlassen worden. Gem § 208 Abs 1 lit d BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 200 BAO mit Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Da der Grund für die Ungewissheit im Jahr 2013 weggefallen ist, hat die fünfjährige Festsetzungsverjährungsfrist gem …

BFG RV/3100888/2010Beginn der Verjährungsfrist bei einem von einem vorläufigen Feststellungsbescheid abgeleiteten und in Hinblick auf § 295 BAO endgültig erlassenen Einkommensteuerbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.04.2014

…1 BAO vorläufig ist, der hievon abgeleitete Bescheid aber - im Hinblick auf § 295 Abs. 1 BAO - endgültig ergangen ist (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 208 Anm. 4; UFS vom 13.1.2012, RV/0810-I/10; Fischerlehner, Beginn der Verjährungsfrist, UFSjournal 5/2012…

UFSI RV/0810-I/10Beginn der Verjährungsfrist - Auslegung des Begriffs "Fälle des § 200" im Sinne des § 208 Abs. 1 lit d BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

…beginnt in den Fällen des § 200 die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. 2.) Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabenpflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der…

UFSG RV/0736-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0833-G/02Beginn der Verjährungsfrist betr. Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Gemäß § 207 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…

UFSG RV/0830-G/02Beginn der Verjährungsfrist betr. Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Gemäß § 207 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…

UFSG RV/0797-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…2003). Die Verjährung wird gemäß § 209 Abs. 1 BAO durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu…

UFSG RV/0733-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0949-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0945-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt." Durch das AbgÄG 2003 wurde…

UFSG RV/0795-G/02Beginn der Verjährungsfrist, neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…2003). Die Verjährung wird gemäß § 209 Abs. 1 BAO durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu…