1 Anwendung der DBA-Zuteilungsregeln 1. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.08.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts…
…Arrangement | Abs. | Absatz | Art. | Artikel | BAO | Bundesabgabenordnung | BFG | Bundesfinanzgericht | BGBl | Bundesgesetzblatt | BFH | Bundesfinanzhof | BMF | Bundesministerium für Finanzen | bzw. | beziehungsweise | DBA | Doppelbesteuerungsabkommen | EU | Europäische Union |…
…die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der…
…unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einzusetzen, und der Verpflichtung des Ordens im Gegenzug hierfür den Ordensmitgliedern einen (schlichten) Lebensunterhalt zu gewähren, stellen nach der höchstgerichtlichen Judikatur die Unterhaltsaufwendungen Betriebsausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dar (siehe zB BFH 17.12.1997, I R 58/97). Diese Unterhaltsaufwendungen bemessen sich…
…ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern oder Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in …
…die drei EU-Gesellschaften die Österreich-Beteiligung über eine schweizerische Personengesellschaft halten. Auslegungsänderungen im Interesse der EU-Konformität sind an sich nichts Ungewöhnliches. "Das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht … gilt auch bei der Auslegung …" (BFH v. 13.6.2002…
…Tätigkeit Haupt- oder Hilfstätigkeit darstellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar3, § 29 Rz 6; BFH 08.12.1971, I R 3/69). Somit liegen im Falle österreichischer Regionalbüros einer ausländischen Investmentfondgesellschaft unstreitig Betriebstätten iSd österreichischen Abgabenvorschriften vor und es besteht gemäß § 1 Abs. 3 KStG 1988 iVm …
…Sicherungskosten für die Kaufpreisfinanzierung dar. Da sie nicht zu den Anschaffungskosten gehören und mit dem nicht steuerbaren Vermögensstamm in einem nicht unwesentlichen Zusammenhang stehen, sind sie zufolge des Aufteilungsverbotes nicht als Werbungskosten abzugsfähig (ebenso BFH 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986…
…individuelle Verwaltungsakte, Ausstellung von Bescheinigungen) fallen. Ob ein Ereignis für den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches rückwirkt ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine des materiellen Abgabenrechts (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 690). Eine solche Rückwirkung kann ausdrücklich auf Gesetzesstufe normiert sein (zB im §…
…10 Z 7 UStG 1994). Wie ist dieser Vorgang beim Anschlusskunden zu beurteilen? Forderungsabtretung Nach Auffassung des BFH 04.09.2003, V R 34/99 (dieser Fall lag dem EuGH-Urteil Rs C-305/01 zu Grunde) liegt in der Abtretung der Forderung durch den…
…aufgezeigt werden, dass der Einkünfteempfänger keine Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Das Verlangen nach dieser Erklärung geht auf die deutsche Steueroasenrechtsprechung zurück, nach der die Einschaltung von Gesellschaften mit bloßer Holdingfunktion den Rechtsmissbrauchsvorwurf auslösen konnte (BFH v. 29.7.1976, VIII R 142/73). Auch…
…Schenkung auf den Todesfall ausgeschlossen. 2.6. § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 In der Vergangenheit wurde in der Praxis die Grunderwerbsteuer bei der Realteilung anhand der Formel des BFH (24.11.1954, BStBl. 1955 I/III 11) berechnet, die im Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (Arnold…
…1. Der Begriff der Betriebsstätte ist für den Bereich der KommSt eigenständig definiert und geht damit weit über jenen des § 29 BAO hinaus. Für die Annahme einer solchen Betriebsstätte werden auch die Umstände des Einzelfalles für maßgebend erachtet (BFH, BStBl 1975 II 203; Mühlberger/Ott…
…Elektrohändlers an den Endkunden. Bei dieser Lieferung stellt der Erstattungsbetrag des Ö an den Händler aus der Sicht des Händlers ein Entgelt von dritter Seite (für die Lieferung an den Endkunden) dar (vgl. BFH 16.10.2013, XI R 39/12). Bemessungsgrundlage für diese Lieferung…
…Österreich in früheren Jahren bereit war, unilateral als Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter zu lösen. Bekanntlich hat der BFH die gewerbliche Prägung für Zwecke des internationalen Steuerrechts verworfen, weshalb die deutsche Finanzverwaltung nicht mehr berechtigtermaßen ein Besteuerungsrecht behaupten und durchsetzen kann. Darauf hat Österreich reagiert und anerkennt…
…zwischen dem Betreiber und einem Dritten weder bekannt noch von Interesse (vgl. BFH vom 15.5.2012, XI R 16/10 ). Nur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird…
…Prüfungszeitraum unweigerlich Verluste entstehen. Das Finanzamt hat der Berufung stattgegeben, verwiesen wurde auf die BFH Rechtsprechung zum Gesellschafter-Geschäftsführer. Laut BFH hat der an der Gesellschaft beteiligte Geschäftsführer seine Entlohnung zu reduzieren, damit der Gesellschaft eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals verbleibt. 5.3. Fragestellung Die…
…§ 3 Anm. 125 mVa BFH 09.06.2005, V R 50/02 ). Das Wesen der hier zu beurteilenden Umsätze stellt jeweils das Abmischen von Inhaltsstoffen und Trägerstoffen dar. Es werden die konzentrierten Inhaltsstoffe vom Auftraggeber beigestellt und vom österreichischen Unternehmer Trägerstoffe wie Wasser, Stärke oder…
…Art. 7 Anm. 71 mHa BFH 08.11.2007, V R 26/05 ). Auch die Prüfung der Identität des Abnehmers unter Einhaltung der ordnungsgemäßen kaufmännischen Sorgfaltspflicht ist dafür erforderlich. Sofern diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall erfüllt sind, besteht für den österreichischen Lieferanten ein Vertrauensschutz iSd…
…Norm Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland 4.2. Sachverhalt Der deutsche BFH verwirft iZm Abfindungen regelmäßig das Kausalitätsprinzip und erachtet in ständiger Rechtsprechung den Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers gemäß Artikel 15 Abs. 1 OECD-MA als besteuerungsberechtigt (vgl. BFH, 02.09.2009, I R 111…