…Einhebung zu erledigen? 25.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht. Wurden die Ausgaben bereits in der…
…sodass nur jenes Ausmaß der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit maßgeblich ist, für das das Rechtsmittel (unmittelbar oder mittelbar) kausal war. Die rechtspolitische Zielsetzung des § 205a BAO liegt also darin, dem Abgabepflichtigen eine wirtschaftlich adäquate Alternative zur Beantragung einer Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu bieten…
…die Höhe der Nachforderung sei rechtswidrig; eine (teilweise) stattgebende Erledigung einer solchen Berufung lässt die Höhe der aus dem Haftungsbescheid resultierenden Haftungsschuld von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unberührt. 9.3 Aussetzung der Einhebung Die Einhebung von Nachforderungszinsen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a BAO aussetzbar…
§ 212a BAO auf Aussetzung der Einhebung. 26.2. Frage Kann in diesem Fall eine Aussetzung der Einhebung gewährt werden? 26.3. Lösung Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a Abs. 1 BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend…
… Nichterfüllung der Pflicht gemäß § 115 BAO (Bestimmungen über die Erhebung der Abgaben); Nichtnachkommen der Rechtsbelehrungspflicht. Das Beschwerdebegehren beinhaltet die detaillierte Aufgliederung hinsichtlich der nicht anerkannten Betriebsausgaben und Werbungskosten. 15.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 15.4. Lösung Gemäß § 250 Abs. 1 BAO hat eine Bescheidbeschwerde…
…Aussetzung der Einhebung nun abzuweisen? 23.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Über den in Verbindung mit dem Vorlageantrag gestellten Antrag auf Aussetzung der…
…durch das Finanzamt durchgeführten Erklärungsprüfungsverfahrens (Vorhalt) zwar Korrekturen, schlussendlich aber eine Einkommensteuergutschrift für den Abgabepflichtigen ergeben. 26. Haftung - Aussetzung der Einhebung im Haftungsverfahren 26.1. Sachverhalt Der Geschäftsführer X wird mit Haftungsbescheid zur Haftung herangezogen. Er beruft gegen den Haftungsbescheid und stellt einen Antrag gemäß
… 205a Abs. 2 BAO geforderten Inhaltsbestandteilen des Antrags) ist in diesem Fall nicht zu erlassen. 25. Aussetzung der Einhebung 25.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 25.2. Sachverhalt Die Erklärung betreffend Arbeitnehmerveranlagung wird eingebracht. Das Finanzamt erlässt einen Vorhalt mit der Aufforderung, die beantragten Ausgaben…
…Anträgen gemäß § 212a BAO zur Erlangung eines unberechtigten Zahlungsaufschubes ohne Einbringung einer Berufung 6.1. Sachverhalt Im Zusammenhang mit teils mehrmaligen Anträgen auf Verlängerung der Berufungsfrist werden Anträge auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) gestellt. Eine Berufung wird letztendlich nicht eingebracht. In Einzelfällen erscheint der…
…ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein Rechtsmittel beim UFS anhängig. 19.2. Frage Kann für die Jahre 2005 und 2006 auch eine Aussetzung gemäß § 212a BAO begehrt werden, obwohl keine Berufung anhängig ist? 19.3. Lösung Eine Aussetzung der Einhebung wäre nur bei Erhebung einer Berufung…
…6 BAO) steht jeder Partei des Feststellungsverfahrens zu. Zur Vorlageerinnerung siehe Berufungsvorentscheidungen, Erlass des BMF vom 30.10.2006, BMF-010103/0081-VI/2006, AÖF Nr. 273/2006, Abschnitt 3. 11.3. Aussetzung "abgeleiteter" Abgaben Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) vom Feststellungsbescheid abgeleiteter Nachforderungen…
…die Aussetzung der Einhebung mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 212a BAO beantragen wir die Aussetzung der Einhebung für die sich aus der Änderung der Feststellungsbescheide 2004, 2005 sowie 2006 mittelbar ergebenden Nachzahlungen in voller Höhe". 13.3. Frage Wie ist dieser Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1…
…keine Ausnahme gemäß § 212a Abs. 6 BAO gegeben ist. Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist durch das zuständige Finanzamt im Zeitpunkt der Rechtskraft des Bescheides betreffend die Beendigung des Verständigungs- oder Schiedsverfahrens (Bescheid der zuständigen Behörde gem. § 48 Abs. 2 oder Abs. 3 BAO)…
…§ 48 Abs. 3 BAO das Datum festzustellen, an dem das Verfahren geendet hat, sofern ein Bescheid gem. § 48 Abs. 1 BAO erlassen wurde, damit gegebenenfalls der Ablauf der Aussetzung der Einhebung bzw. die Festlegung des Zeitraums für die Zinszahlung erfolgen kann (s. im Detail B…
…1 COFAG-NoAG, wenn bereits aufgrund einer Stundung oder Aussetzung (§ 212, § 212a BAO) Zinsen anfallen. Für Fallkonstellationen, in denen die Auszahlung in mehreren Teilbeträgen besteht, ist gemäß § 16 Abs. 2 COFAG-NoAG jeder Teilbetrag, der über das Zustehende hinausgeht, ab dem Zeitpunkt seiner jeweiligen Zahlungsanweisung…
…oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der…
…zu erwartender hoher Antragszahlen zu vereinfachen, erfolgt für aus Russland bezogene Einkünfte eine Delegierung der Erledigung von Anträgen nach § 48 Abs. 5 BAO vom Bundesminister für Finanzen an das jeweils zuständige Finanzamt als dessen bevollmächtigter Vertreter iSd § 48 Abs. 5 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 30…
…1967, betreffend die Erstattung der deutschen Kuponsteuer gemäß Art. 11 Abs. 2 zweiter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955, ist aufgrund von Änderungen der Rechtslage in beiden Staaten überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 26…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009