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BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…Voraussetzung der Steuerfreiheit ist die eindeutige Trennung zwischen Liefergeschäft (bzw. sonstiger Leistung) und Kreditgeschäft. Dazu ist nach UStR 2000 Rz 754 erforderlich, dass die Lieferung bzw. sonstige Leistung mit den dafür aufzuwendenden Entgelten und die Kreditgewährung bei Abschluss der Rechtsgeschäfte gesondert vereinbart worden sind und…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…13b dUStG zum Übergang der Steuerschuld führt. Diese Leistung ist daher vom österreichischen Kleinunternehmer ab 2010 in die ZM aufzunehmen. Gemäß Art. 28 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 hat das Finanzamt Unternehmern, die nur unecht befreite Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…Gemäß § 1 Abs. 1 Handelsvertretergesetz 1993 ist Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Kann die Handelvertreterpauschalierung auch…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…muss über die den offenen Vorsteuererstattungsanträgen zu Grunde liegenden Vorsteuerbeträge sowie die nunmehr vom Unternehmer D zu erklärenden Umätze im Rahmen eines Umsatzsteuerveranlagungsverfahrens von diesem Finanzamt abgesprochen werden. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bezüglich der Anzahlungsrechnungen ist die Umsatzsteuer aus den vereinnahmten Entgelten herauszurechnen. Nach…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…aufgrund der abgabenbehördlichen Prüfung für das Jahr 00 eine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 vor. Beim Rechnungsempfänger wird der Vorsteuerabzug versagt und die Steuer ist auch einbringlich. In dem auf den Abschluss der abgabenbehördlichen Prüfung folgenden UVA-Zeitraum berichtigt der…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…Händler. Der Abschluss des (Tarif)Vertrages zwischen Ö und dem Endkunden beim Elektrohändler stellt für den Elektrohändler eine Vermittlungsleistung an Ö dar, die gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort des Ö steuerbar ist. Bemessungsgrundlage für diese Vermittlungsleistung ist das, was der Händler von…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Fuß. Vor Beginn der Messungen wird die Genehmigung der Grundeigentümer eingeholt. Gleichzeitig werden die Befugnisse im Zusammenhang mit dem Betreten des Grundstückes sowie die Vorgangsweise betreffend die Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit Flurschäden vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten werden Art und Ausmaß der eingetretenen Flurschäden erhoben…

SZK-010219/0103-USt/2011Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0103-USt/201115.04.2011

…mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Personenkraftwagens oder Kraftrades ist in wirtschaftlicher Sichtweise zu beurteilen. Es kommt auf den optischen Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung an. Die kraftfahrrechtliche Einordnung der Fahrzeuge…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…einen Gesamtbetrag von xxx S zuzüglich Umsatzsteuer an die Grundeigentümer. Liegt echter Schadenersatz oder Leistungsaustausch vor? Die Entschädigungen sind als Entgelte für die Einschränkung von Rechten der Grundstückseigentümer anzusehen. Sie sind kein echter Schadenersatz und daher umsatzsteuerbar (in diesem Sinne VwGH v 8.2.1963…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…mittels Formular U 70. Wie ist in solchen Fällen vorzugehen? Das Formular U 70 entspricht inhaltlich und optisch dem der 8. MWSt-RL, 79/1072/EWG, beigefügten Musterformular und ist nur für Zwecke der Vorsteuererstattung in anderen Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Ausstellung dieses Formulars für Unternehmer…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…UStR 2000 Rz 754 muss jedoch zunächst geprüft werden, ob eine eindeutige Trennung zwischen dem Grundgeschäft und dem Kreditgeschäft erfolgt ist (gesonderte Vereinbarung bei Abschluss des Rechtsgeschäfts; getrennte Abrechnung der Entgelte). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, stellt die Kreditierung eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung dar…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…dieser Vorgangsweise (zB der Unternehmer muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Mietvertrag mit Option zur Steuerpflicht vorlegen) besteht nicht. Ändern sich jedoch die Umstände im Laufe der Bauphase (darunter fällt nicht nur der Abschluss eines Mietvertrages, sondern auch andere Fälle, zB der Unternehmer bewirbt nunmehr…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…keine Privatuniversität. Die formale Verweigerung der Akkreditierung als Privatuniversität muss umsatzsteuerlich nicht automatisch den Ausschluss von der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 bedeuten. Vielmehr muss sachverhaltsmäßig unter Einbeziehung der Umstände, die zum Widerruf der Akkreditierung geführt haben, festgestellt werden…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich (Ö), dieser…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…6 Abs. 2 UStG 1994 steuerpflichtig behandeln, da der Mieter den angemieteten Raum ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze verwendet (zur diesbezüglichen Nachweispflicht des Vermieters siehe UStR 2000 Rz 899a ). Selbst wenn die KöR das nach dem 31.8.2012 begründete Untermietverhältnis gemäß § 6 Abs. 1 Z…

BMF-010219/0027-VI/4/2012Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0027-VI/4/201216.02.2012

…2 der Liebhabereirichtlinien 1997 - Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst mit 19. Jänner 2012 in die Findok aufgenommen wurden und um den betroffenen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, entsprechende Vorkehrungen für die Erfüllung der umsatzsteuerlichen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…124, 125 und 126 BAO zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht (IPR), anzuwenden. 9…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht (IPR), anzuwenden. 9…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht (IPR), anzuwenden. 11…