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BMF-010203/0309-IV/6/2017
Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlassBMF-010203/0309-IV/6/2017vom 27.09.2017Teil 3 von 3
Wortlaut laut Findok
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35.000
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Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel)
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3.000
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-3.000 (3)
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0
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Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel)
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0
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Bilanzgewinn-Subkonto
(= disponibel)
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0
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+5.000 (2)
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+3.000 (3)
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8.000
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Innenfinanzierungs-Subkonto
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-10.000
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-1.000 (1)
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-11.000
Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet:
1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt.
2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X3 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt.
3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein Betrag von 1.000 einer Gewinnrücklage zugewiesen, wobei dieser Vorgang sich nicht in den Evidenzkonten widerspiegelt, weil die Innenfinanzierung als einheitliche Größe dargestellt wird.
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31.12.X3
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Eingefordertes Nennkapital
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45.000
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Kapitalrücklagen
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4.000
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Gewinnrücklagen
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1.000
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Bilanzgewinn
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1.000
Das Evidenzkonto weist daher folgende Entwicklungen aus:
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Evidenzsubkonten
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Beginn
Wj X3
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Zugang
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Abgang
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Umbuchung
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Ende
Wj X3
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indisponible Einlagen
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35.000
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+10.000 (2)
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45.000
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disponible Einlagen
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8.000
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+4.000 (2)
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12.000
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Innenfinanzierung
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-11.000
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+5.000 (1)
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-6.000
Alternativ kann auch folgende Darstellung verwendet werden:
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Evidenzsubkonten
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Beginn
Wj X3
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Zugang
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Abgang
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Umbuchung
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Ende
Wj X3
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Nennkapital-Subkonto
(= indisponibel)
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35.000
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+10.000
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45.000
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Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel)
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0
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+4.000
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4.000
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Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel)
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0
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0
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Bilanzgewinn-Subkonto
(= disponibel)
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8.000
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8.000
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Innenfinanzierungs-Subkonto
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-11.000
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+5.000
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-6.000
Im Jahr X4 soll der gesamte Bilanzgewinn des Jahres X3 iHv 1.000 ausgeschüttet werden. Da die Innenfinanzierung der A-GmbH negativ ist, besteht kein Wahlrecht die Ausschüttung aus Gewinnausschüttung zu behandeln; die Ausschüttung hat steuerlich zwingend als Einlagenrückzahlung zu erfolgen, weil ausreichend disponible Einlagen (iHv 12.000) vorhanden sind. Durch die Einlagenrückzahlung sind die disponiblen Einlagen - in erster Linie das Bilanzgewinn-Subkonto - um 1.000 zu vermindern.
Findet im Jahr X4 zudem eine ordentliche Kapitalherabsetzung iHv 10.000 statt, stellt diese ebenso eine Einlagenrückzahlung dar. In diesem Fall ist das indisponible Einlagen-Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern.
Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten
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VON
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AUF
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BEZEICHNUNG
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AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten
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Nennkapital
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Gesellschafter
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ordentliche Kapitalherabsetzung
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primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine Deckung besteht: Wahlrecht
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Nennkapital
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Bilanzgewinn
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vereinfachte Kapitalherabsetzung
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Umgliederung von indisponiblen Einlagen (soweit vorhanden) auf disponible Einlagen
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Nennkapital
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gebundene Kapitalrücklagen
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§ 229 Abs. 2 Z 4 UGB
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keine Auswirkung (indisponibel bleibt indisponibel)
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gebundene Kapitalrücklage
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Bilanzgewinn
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Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust
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Umgliederung von indisponiblen Einlagen auf disponible Einlagen
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gesetzliche Gewinnrücklage
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Bilanzgewinn
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Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust
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Umgliederung von indisponibler Innenfinanzierung (soweit vorhanden) auf disponible Innenfinanzierung
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ungebundene Kapitalrücklage
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Bilanzgewinn
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Rücklagenauflösung
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keine Auswirkung (disponible Einlage bleibt disponibel)
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Bilanzgewinn
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Gesellschafter
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Ausschüttung/
Einlagenrückzahlung
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wahlweise Minderung der disponiblen Einlagen oder disponiblen Innenfinanzierung soweit vorhanden, ansonsten Minderung der indisponiblen Innenfinanzierung (soweit vorhanden) und anschließend der disponiblen Innenfinanzierung ins Negative
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Gesellschafter
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Nennkapital
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ordentliche Kapitalerhöhung
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Erhöhung der indisponiblen Einlagen
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andere Gesellschaft
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Nennkapital
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manche Umgründungen
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Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft
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Bilanzgewinn
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Nennkapital
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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden
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ungebundene Kapitalrücklage
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Nennkapital
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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden
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ungebundene Gewinnrücklage
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Nennkapital
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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden
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Gesellschafter
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gebundene Kapitalrücklagen
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§ 229 Abs. 2 Z 1 bis 3 UGB
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Erhöhung der indisponiblen Einlagen
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andere Gesellschaft
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gebundene Kapitalrücklagen
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manche Umgründungen
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Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft
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Jahresüberschuss
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gesetzliche Gewinnrücklage
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Rücklagendotierung
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Umgliederung disponible Innenfinanzierung auf indisponible Innenfinanzierung
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Gesellschafter
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ungebundene Kapitalrücklagen
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Einlage
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Erhöhung der disponiblen Einlagen
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andere Gesellschaft
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ungebundene Kapitalrücklagen
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manche Umgründungen
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Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung der Innenfinanzierung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß
§ 235 UGB
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Bilanzgewinn
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ungebundene Kapitalrücklagen
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Rücklagenbildung
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keine Auswirkungen (disponible Einlagen bleibt disponibel)
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andere Gesellschaft
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Bilanzgewinn
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manche Umgründungen
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Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß
§ 235 UGB
Bildung von indisponibler Innenfinanzierung nur bei Bildung einer gebundenen Gewinnrücklage
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Jahresüberschüsse/
-fehlbeträge
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Bilanzgewinn/Bilanz-verlust
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operatives Ergebnis
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erhöht und mindert die disponible Innenfinanzierung
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Jahresüberschuss
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ungebundene Gewinnrücklage
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Rücklagendotierung
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keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel)
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ungebundene Gewinnrücklage
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Bilanzgewinn
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Rücklagenauflösung
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keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel)
Bundesministerium für Finanzen, 27. September 2017
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Normen und Schlagworte
- § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 8 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 124b Z 279 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Einlagenrückzahlungs- und InnenfinanzierungserlassEinlagenInnenfinanzierungEvidenzkontoEvidenzkontenEinlagenrückzahlungEinlagenevidenzkonto
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010203/0309-IV/6/2017
- Amtl. Veröffentlichung
- AV Nr. 155/2017
- Stammnummer
- 73670
- Gültig
- 27.09.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF