RIS AI
129 Treffer893 msnur geltende Fassungen
2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Gebühren für die Akteneinsicht an, sie sind von Amts wegen zu tragen. Die Ausführungen zum Recht auf Abschriftnahme unter Pkt. 7 gelten auch für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren. 8.2.2. Gerichtliches Finanzstrafverfahren Bei gerichtlicher Zuständigkeit richtet sich das Recht auf Akteneinsicht des Beschuldigten nach den §…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…3. Rechtsschutz Gegen ein Auskunftsersuchen an ein Kreditinstitut steht dem Beschuldigten sowie gegebenenfalls dem über das betroffene Konto (Depot) Verfügungsberechtigten das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ist der Rechtsschutzbeauftragte in das Verfahren einzubinden, so auch diesem. Einer Beschwerde kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…dass nach Ablauf von sechs Kalendermonaten die in § 1 KommStG 1993 normierten Voraussetzungen in Bezug auf diese Dienstnehmer nicht erfüllt sind (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085; siehe Ausführungen in Rz 204). an ein inländisches Unternehmen: Kommunalsteuerpflichtig ist das inländische entsendende Unternehmen (Anwendung…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…seiner Tochter einen Teil seiner jahrzehntelang aufgebauten Briefmarkensammlung. In der mit dem Computer geschriebenen und von Vater und Tochter unterfertigten schriftlichen Schenkungserklärung beziffert der Vater den Wert der geschenkten und bereits übergebenen Briefmarken mit "unter 50.000 €". Sie kennt sich mit Briefmarken wenig aus…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…bestehen, denen ein einheitlicher Willensentschluss zu Grunde liegt. Auch ist es denkbar, dass eine Reihe von Umgründungsschritten zu einer Gruppenbildung führt. In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne…

14 0106/6-IV/14/99Änderung des Euro-Einführungserlasses vom 11. Dezember 1998
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/6-IV/14/9915.12.1999

…1999, enthält in Punkt 6.1 (Abgabenerklärungen) unter anderem Ausführungen zur Ausstellung von Lohnzetteln und zur Übermittlung von Lohnzetteldaten. Diese Ausführungen werden zum Teil geändert und lauten nunmehr wie folgt (die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben): "Ausstellung von Lohnzetteln bzw. Übermittlung von Lohnzetteldaten: 1. Wird…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…Entsprechend den allgemeinen Ausführungen zur Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen ist der Übertragungsvorgang daher in einen Tauschvorgang bezüglich der Beteiligungsquote der anderen Gesellschafter und einen Einlagevorgang in Bezug auf die Eigenquote des A aufzuspalten. Tauschvorgang: Insoweit A einen Anteil am Grundstück gegen eine höhere Beteiligung…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…zu überarbeiten, das dann etwa wie folgt lauten wird: "Eine Maschine (darauf entfallende Vorsteuer 10.000 Euro) wird bis zu deren Veräußerung im Ausmaß von 25% zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet. Es wird ein Vorsteuerabzug in Höhe von 7.500 Euro vorgenommen. Im Mai…

BMF-010219/0321-VI/4/2010Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von Bauwerken ab 1. Jänner 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0321-VI/4/201022.12.2010

…getroffen werden, gelten die Ausführungen in UStR 2000 Rz 2602a bis 2602l. 2. Reinigung von Bauwerken Ab 1.1.2011 zählt auch die bloße Reinigung von Bauwerken zu den Bauleistungen. Erfasst ist nicht nur die Bauendreinigung, sondern jede Säuberung von Räumlichkeiten oder Flächen, die Teil…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…aus. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen zu diesen Vereinfachungen siehe Anhang I. 1.2. Begriffe 1.2.1. Einlagen und Einlagenrückzahlungen Einlagen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988 sind steuerneutrale Vermögenszuwendungen an Körperschaften, soweit sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…Korrekturbedarf. Den detaillierten Ausführungen sind einleitende Vorbemerkungen sowie eine überblicksartige "Umrechnungs-Check-Liste" vorangestellt. Für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Information dankt das BMF den IAS/IFRS-Experten der FMA. I. Einleitende Vorbemerkungen Die Anwendung von IAS/IFRS im Einzelabschluss ist nicht einheitlich geregelt…

04 0101/25-IV/4/89Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/25-IV/4/8911.05.1990

…25. Juli 1989, Z 04 0101/88-IV/4/89, ZS 700, veröffentlichten Aufstellungen sind damit überholt. Die übrigen Ausführungen des Erlasses vom 17. März 1989 bleiben hingegen unverändert aufrecht.   20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

…einer Steueranmeldung. 3.3. Prüfung der Steuerfreiheit Es gelten die Ausführungen zu Punkt 2.5. 4. Vorgangsweise bei der Bevorratung mit Waren aus Österreich Falls die Bevorratung von Donauschiffen mit Verbrauchsteuerwaren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr aus Österreich erfolgen soll, ist für derartige Verbrauchsteuerwaren entsprechend…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…werden. Soweit Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage ergangen ist, ob das Erbringen von Sexdienstleistungen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstellt, können die Ausführungen dieser Erkenntnisse auf die ertragsteuerliche Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit angewendet werden; dieser Rechtsbereich stellt ebenso wie das Einkommensteuerrecht…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…werden. Hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 10 Abs. 2 Z 10 und 12 UStG 1972 gelten die Ausführungen zu 4.1.1.; Sind Übungskindergärten einer von demselben Rechtsträger geführten Schule mit Öffentlichkeitsrecht zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert (vgl. Art. 14 Abs. 5…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…1 BAO zufolge) auch für die Zuständigkeit für die Feststellung von Einkünften. § 6 AVOG 2010 ist beispielsweise anwendbar, wenn der Ort der Geschäftsleitung in den Bereich eines anderen Finanzamtes verlegt wird.   15. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

Gliederung: 1. Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gemäß § 201 BAO 1.1. Anwendungsbereich des § 201 BAO 1.2. Abgabenbescheid 1.3. Allgemeine Voraussetzungen für die Festsetzung 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen 1.5. Ermessen 1.5.1. Ermessenskriterien 1.5.2. § 201 Abs. 2 Z 1 BAO…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in diesem Zusammenhang auftretende Zweifelsfragen geklärt werden. 2. Branchenpauschalierungen - §…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 letzter Satz WiEReG legt zudem fest, dass Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten…