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2020-0.621.001Erlass zu Aufzeichnungspflichten Plattformen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.621.00128.09.2020

…der VO (EU) 282/2011 geregelt. 2. Verpflichtungen der Plattformen gemäß § 18 Abs. 12 UStG 1994 2.1. Aufbewahrung Die Aufzeichnungen sind vom Ende des Jahres an, in dem der Umsatz bewirkt wurde, zehn Jahre lang aufzubewahren (siehe § 18 Abs. 12 UStG 1994). 2.2…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…II Nr. 583/2003 ( UStR 2000 Rz 1561 , Rz 1570 ) Elektronische Rechnung mit fortgeschrittener digitaler Signatur, Aufbewahrungspflichten Der Lieferant erstellt eine Rechnung mit fortgeschrittener digitaler Signatur, die einen eindeutigen Index zur Rechnung enthält. Er übermittelt sie auf elektronischem Weg an den Rechnungsempfänger und legt sie…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…verfügungsberechtigt ist, erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Die urschriftgetreue Wiedergabe stellen beispielsweise das Erfassen auf einer optischen Speicherplatte, die Mikroverfilmung oder das Einscannen sicher. Soweit solche Unterlagen nur auf Datenträgern vorliegen, entfällt das…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…wird | bis 5.000 Euro | bis zu zwei Wochen | Wer vorsätzlich - die Kommunalsteuererklärung nicht termingerecht einreicht, - oder eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen verletzt | bis zu 500 Euro | bis zu einer Woche 15.2…

BMF-010221/0776-VI/8/2014Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey betreffend Kostenregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0776-VI/8/201409.07.2015

…Unterlagen oder Aufzeichnungen an die zuständige Behörde der ersuchenden Partei; (ii) angemessene Gebühren, die ein Finanzinstitut oder ein sonstiger Dritter, der als Aufbewahrungsstelle fungiert, für das Kopieren von Unterlagen und für Nachforschungen erhebt, die mit einem bestimmten Auskunftsersuchen verbunden sind; (iii) angemessene Kosten für stenografische…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…31.03.2017 ohne Strukturvorgabe exportierbar sein. Gleiches gilt für die Einzelbeträge des Beleges, wenn diese anstelle des Betrages der Barzahlung am Beleg ausgewiesen sind. Der Export muss über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO möglich sein. Wurde die Registrierkasse vor dem 1…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…unterliegen auch diese der Aufbewahrungspflicht. So stellen etwa neben den im Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung beispielsweise aufgezählten Möglichkeiten grundsätzlich auch Registrierkassenstreifen von elektronischen Tischrechnern oder elektronischen Registrierkassen geeignete Einzelaufzeichnungen dar. Es besteht keine Pflicht zur Anschaffung von elektronischen Registrierkassen. Die verwendeten Registrierkassen sollen jedoch den seit…

BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…sind diese aufzubewahren. Das Festhalten kann im Wege der Eintragung in die Bücher und Aufzeichnungen oder auch außerhalb auf anderen Unterlagen (Grundaufzeichnungen) erfolgen. Erfolgt das Festhalten und Aufzeichnen der Barbewegungen auf anderen Unterlagen unterliegen auch diese der Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO. Wenn bei der Losungsermittlung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um wirtschaftliche Eigentümer handelt. Trustees können bei der Beurteilung, welche Informationen sie über die "objects of a power" einholen und aufbewahren, einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, offizielle Identitätsdokumente einzuholen…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Bankgeheimnisses unkenntlich zu machen. Der Ausdruck ist umgehend dem zuständigen Teamleiter/ der zuständigen Teamleiterin zur Gegenzeichnung vorzulegen und der Geschäftsleitung zur Aufbewahrung zu übergeben. Beispiel: Bei mehreren zur Auswahl stehenden Personen oder Rechtsträgern wird zB wegen Namensgleichheit eine falsche Entscheidung getroffen. 2. Außenprüfung durch die…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…Punktes 6.1 lit. g rechtskräftig verhängt wurden oder unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…lit. l rechtskräftig verhängt wurden oder unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden oder vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Rückforderung Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden oder wenn vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…die SVS die WKÖ über diesen Umstand zu informieren, oder wenn vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…die SVS die WKÖ über diesen Umstand zu informieren, oder wenn vorgesehene Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…wer gemäß § 93 Abs. 3 GmbHG auf die Dauer von sieben Jahren zur Aufbewahrung der Bücher und Schriften der aufgelösten Gesellschaft verpflichtet ist oder zuletzt verpflichtet war. Bei diesem "Verwahrer", der in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages oder eines Gesellschafterbeschlusses durch das Handelsgericht bestimmt wird…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Betrieb veranlasst sind, zu den Betriebsausgaben. Steuerpflichtige sind in diesem Zusammenhang gemäß § 124 BAO zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege sind gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO geordnet aufzubewahren, sodass eine Überprüfung…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…wäre insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die Räume nicht oder nur in geringem Maße Wohnzwecken, sondern vielmehr ganz oder zum Teil nur der Aufbewahrung oder Präsentation der Gegenstände dienen (VwGH 22.03.1984, 83/15/0065). Nicht zum Hausrat gehören Sammlungen. Sammlungen stellen eine Mehrzahl…