11.2.4. Aufbewahrungspflicht 11.2.4.1. Durchschriften und Abschriften von Rechnungen Rz 1565: Durchschriften werden gleichzeitig mit dem Original hergestellt. Abschriften sind zeitlich nachfolgende Ausfertigungen einer Urkunde, die inhaltlich mit dem Original übereinstimmen. Durchschriften und Abschriften sind, so sie vom Rechnungsersteller ausgegeben werden…
Abschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten Artikel 51 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen (1) Der Beteiligte bewahrt die in Artikel 15 Absatz 1 genannten Unterlagen und Informationen mindestens drei Jahre lang für Zollkontrollen auf; hierfür verwendet er Mittel…
15.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung Rz 5012: Neben der Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 131 und 132 BAO sowie § 18 UStG 1994, der Führung notwendiger Aufzeichnungen für Buchführungspflichtige, freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs…
18a. Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG 1994) 18a.1. Allgemeines Rz 2599: Ab 1.1.2024 besteht für Zahlungsdienstleister die Verpflichtung, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen, aufzubewahren und solche Zahlungen an die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu melden. Dies…
…GmbH gehabt. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Lagerungsunternehmens A. seien die Buchhaltungsunterlagen nach Abwicklung des Konkursverfahrens entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen fachgerecht entsorgt worden. Die Unterlagen der Jahre 2002-2004 würden daher nicht mehr existieren. Mangels Existenz der relevanten Buchhaltungsunterlagen sei es dem Bw. daher…
…Bw., obwohl das Jahr 1990 geprüft und rechtmäßig veranlagt ist, die Vorlage der Unterlagen bzgl. des Darlehens 1990 außerhalb der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist noch einmal abverlangt wird. Dies ist schon ein starkes Stück. "Es handelt sich hier um einen unzulässigen Beweis." Im Betriebsprüfungsbericht steht weiters, dass…
…§ 131 Abs. 1 Z 5 und 132 Abs. 1 BAO stellen Grundauszeichnungen aufbewahrungspflichtige Belege dar, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Die Vernichtung solcher Abrechnungsbelege allein begründet bereits die Schätzungsberechtigung der Behörde. Nach § 184 BAO hat die Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu…
…gefahrene Strecke sowie Datum, mittels Kabelsatz und Notebook eingesehen und in einer Tabelle zusammengefasst. Diese Tabelle ist Grundlage für die ermittelten Losungen. Eine Anmerkung der BP zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen wurde nicht getroffen, daher wurden die Daten im guten Glauben, dass diese Vorgangsweise von der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Februar 2006 betreffend Stempelgebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit an den Magistrat der…
…damit der Bw. selbst in Beweisschwierigkeiten komme. Die Unterlagen der Gesellschaft wären jedenfalls nicht mehr vorhanden, weil die Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren bereits verstrichen wäre. Sämtliche Beweisprobleme würden daher zu Lasten der Finanzverwaltung gehen. Bei prompter Einleitung des gegenständlichen Haftungsverfahrens, und zwar zu einem Zeitpunkt…
…ist im gegenständlichen Fall zu berücksichtigen, dass die Aufbewahrungsfristen der Buchführungsaufzeichnungen und sonstiger Belege durch die lange Zeitdauer des Verfahrens bereits abgelaufen ist, sodass der Geschäftsführer aktuell nur über eingeschränkte Möglichkeiten der Beweisführung verfügt. Im Laufe des weiteren Verfahrens halten wir uns gegebenenfalls eine detailliertere…
…dass es ihr unmöglich gemacht worden sei, einen Haftungsbefreiungstatbestand nachzuweisen, da Unterlagen der Gesellschaft aus dem Jahr 2003 nicht mehr vorlägen, zumal die Aufbewahrungsfrist im Jahr 2010 geendet habe. Dies könne der Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Eine allfällige Beweispflicht könne daher nicht zu ihren…
…Belege vorweg zu beseitigen, obwohl Abgabenschuldigkeiten bei einer Unternehmung ausgehaftet hätten. Die Belegaufbewahrungsfrist umfasse zwar richtigerweise sieben Jahre, jedoch sei die darüber hinausgehende Aufbewahrung verpflichtend, wenn noch offene Verfahren anhängig seien. Da zwar die Gesellschaft mittlerweile von Amts wegen gelöscht worden sei, aber der Abgabenrückstand…
…UStG). Die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuernachforderung war im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bf. fällig. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliegt es dem Vertreter auch, entsprechende Beweisvorsorgen - etwa durch das Erstellen und Aufbewahren von Ausdrucken - zu treffen. Dem Vertreter, der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht oder nicht zur Gänze…
…aufzubewahren gewesen wären, da der Grundsatz, dass es dem Abgabepflichtigen nicht zum Nachteil gereichen dürfe, wenn er nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist des § 132 BAO Unterlagen vernichtet, in diesem Fall nicht zutrifft. Eine in der Rekonstruktion von Unterlagen und damit verbundener Einschränkung des Geschäftsbetriebes, die durch…
…Abs. 1 UStG 1994) die Bücher bzw. Aufzeichnungen zu führen waren oder ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stellt zwar nicht auf die subjektive Kenntnis von der Anhängigkeit des Verfahrens ab. Jedoch wird die Partei meist hievon Kenntnis haben (Ritz, BAO…
…vom 4. Jänner 2012. Das Verfahren betraf die Kosten für das Entfernen und Aufbewahren eines vorschriftswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges. Der Erstbescheid vom 1. Mai 2010 enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich (auch telegraphisch, im Wege der Telekopie…
…und insbesondere vor Konkurseröffnung im Jahr 2012 längst beendet hatte und im Jahr 2017, dem Jahr seiner Haftungsinanspruchnahme, die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren gemäß § 132 BAO längst abgelaufen war. Im Zeitpunkt seines Ausscheidens im Jahr 2009 konnte er daher keine Kenntnis von anhängigen…
…Begründend wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass zum einen dem Finanzamt der Sachverhalt im Hinblick auf den offenen Ausweis der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in den vorgelegten Jahresabschlüssen schon im Erstverfahren so vollständig bekannt gewesen, dass dieses schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher…
…zu treffen. Bei Erlassung des Haftungsbescheides wäre zu berücksichtigen, dass die geltend gemachten Abgaben mehr als sieben Jahre zurückliegen würden und die Aufbewahrungsfristen hinsichtlich dieser Unterlagen (insbesondere im Hinblick auf den nicht erwarteten Haftungsbescheid) abgelaufen wären, weshalb die Unterlagen nicht mehr vorhanden wären. Demgemäß bestehe…