…umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht. Das Vorliegen einer dieser drei Voraussetzungen genügt für die Anwendung des 25%-Steuersatzes. Dieser höhere Steuersatz trifft damit insbesondere Stiftungen/Vermögensmassen außerhalb der EU, weil außerhalb der EU nur mit dem EWR-Staat Norwegen eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht…
…wird. § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 sieht vor, dass beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem EU-/EWR-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ansässig sind, auf Antrag die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Gewinnanteile aus GmbH-Anteilen (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit…
…EStG 1988 gilt ein späterer Wegzug in einen Staat, der nicht der Europäischen Union angehört oder in einen Staat, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe mit der Republik Österreich nicht besteht, als Veräußerung. Die Veräußerung gilt als rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO (…
…Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein. Daraus folgt, dass auch die Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkursverfahren in den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Amts- und Rechtshilfevertrages in Abgabensachen Deckung findet, wobei entsprechend den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen im Vollstreckungsverfahren zu beachten ist, dass ein Einschreiten österreichischer Abgabenbehörden unter…
…sofern der Abgabenanspruch rechtskräftig ist und der Abgabepflichtige keine Maßnahmen für Zwecke der Vereitelung der Vollstreckung getroffen hat. Sonderfall Deutschland (Amts- und Rechtshilfevertrag 1954) Die Vollstreckungsamtshilfe aufgrund des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4…
…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einnehmen. Das gleiche gilt für kirchliche Amts- und Verordnungsblätter. Keine Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben liegt hingegen vor, wenn Druckwerke anderen Inhalts, wie sie auch andere Verlage herstellen, im Selbstverlag herausgebracht werden. 1.6. Der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienen auch die Priester- und Knabenseminare. Denn…
…Standardformblatts sind jedoch in einer bestimmten Amts- und Arbeitssprache der EU zu übermitteln, die im Rahmen einer Durchführungsverordnung zur EU-Amtshilferichtlinie festgelegt werden wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls die unter § 7a Abs. 6 lit. b, h und i EU-AHG genannten Elemente…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…gleichen Amt veranlagt wie die Apotheke (Feststellungsverfahren), einer in einem anderen Wiener Finanzamt, einer in Tirol. 1.2. Fragestellung Wie ist zwecks Erfassung der Einkünfte - insbesondere bei den Erben - nun vorzugehen? 1.3. Lösung Mehrere Erben bilden eine Rechtsgemeinschaft (Erbengemeinschaft), alle für einen und einer…
Die Information des BMF vom 9. Dezember 2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe (zB bei der Verlustnachversteuerung gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gemäß § 4a…
…Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Im Hinblick auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erstmals anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur…
…Rechtswidrigkeiten, die nicht bloß geringfügig sind, einer von Amts wegen aufzugreifen und nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten zu beheben. Soweit (hier bei der Frage nach einer amtswegigen Wiederaufnahme) der Abgabenbehörde Ermessen eingeräumt ist, müssen auch (aber nicht ausschließlich) aus verwaltungsökonomischen Gründen geringfügige Änderungen nicht vorgenommen…
… 115 Abs. 1 BAO sind von Amts wegen alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festzustellen, die für die Besteuerung maßgeblich sind. In einem solchen Fall (wenn aus der nachgereichten Erklärung die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht klar ersichtlich sind) sollte (ebenso wie bei einer ausdrücklichen Anregung auf eine…
…alter Prägung, also mit den drei erforderlichen Eingliederungsmerkmalen. Überdies ist eine Organschaft von Amts wegen wahrzunehmen und unterliegt grundsätzlich nicht der Disposition des Steuerpflichtigen (kein Antragsrecht wie bei der Gruppenbesteuerung). Wenn nun ein rechtzeitiger Antrag auf Übergang der Organschaft zur Gruppe gestellt wird, hat das…
…ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…eines Verständigungsverfahrens von Amts wegen iSd Artikel 25 Abs. 3 DBA-Kroatien ist grundsätzlich der Erörterung allgemeiner, über den Einzelfall hinaus gehender Interpretations- oder Anwendungsprobleme, auch wenn sie aus Anlass eines Einzelfalls aufgetreten sind, vorbehalten (vgl. insb OECD-MK, Rz 50 und 52 zu Artikel…
…Schenkungssteuer 1. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungssteuer 1.1 Abzugsfähigkeit von Spenden Neben den bis 2001 in der Verwaltungspraxis anerkannten Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers (siehe dazu Rz 4837a EStR 2000) sind gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 ab der Veranlagung 2002…
…Ablauf des Rückzahlungsverfahrens, über die Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen etc.). Allgemeine Konsultationsverfahren werden von Amts wegen eingeleitet. Sie betreffen Fragen von allgemeiner Bedeutung und ihre Ergebnisse werden daher i.d.R. im Erlass- oder Verordnungsweg durch das BMF kundgemacht.1 3.DBA-ergänzende Konsultationsverfahren gem. Art…