…Abkommens im Ansässigkeitsstaat, in diesem Fall Deutschland, durch Anrechnung gelöst. 5.Sind in Österreich ansässige Ärzte in Kliniken in Deutschland beschäftigt und gelangt die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 6 des Abkommens zur Anwendung, so verbleibt das Besteuerungsrecht an den Vergütungen in Österreich. Sonderklassegebühren wären…
…Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt (§ 2 Abs. 3 ÄrzteG). Die Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens von einem Dritten erteilt wird (zB Gutachten über den Gesundheitszustand im…
…deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen Ärzteversorgung Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft konstituiert ist, sind als "Bezüge aus der…
…Musterkommentar und Tz. 8.4 zu Artikel 15 OECD-Musterkommentar. 21. Sind in Österreich ansässige Ärzte in Kliniken in Deutschland beschäftigt und gelangt die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 6 des Abkommens zur Anwendung, so verbleibt das Besteuerungsrecht an den Vergütungen in Österreich. Sonderklassegebühren wären…
…Arzt A in Niederösterreich mit einer an die Arztpraxis angeschlossenen Hausapotheke schließt sich im Rahmen des Gruppenpraxen-Gesamtvertrages, abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Niederösterreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, mit einem weiteren Allgemeinmediziner B zu einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OG zusammen. Der…
…usw. nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA, soweit es sich um tragbare Waren handelt: Instrumente und Apparate, die als "Berufsausrüstung" von Ärzten im Sinne des Art. 226 Abs. 1 UZK-DA anerkannt sind; Klein-Ersatzteile nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA iSd Liste…
…Nachbar in Not, Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Ärzte ohne Grenzen, SOS-Kinderdorf, UNICEF, Arbeiter-Samariter-Bund) ein inländisches Hilfsprogramm im Sinne der zitierten Verordnung vorliegen. Mit der Übergabe der Hilfsgüter an diese Organisationen für Zwecke der Ukraine-Hilfe ist davon auszugehen, dass eine widmungsgemäße…
…h. reiner Aufwandskostenersatz der Beschaffung ist zulässig. Da die gesamte Bevölkerung als Opfer der Pandemie anzusehen ist, können die Hilfsgüter auch an Ärzte und Kliniken als Opfer weitergegeben werden, sofern dies unentgeltlich im Sinn ohne Profit erfolgt. Nach der Verwendung dürfen die Waren nicht verliehen…
…Heilmasseurgesetzes MMHmG", BGBl. I Nr. 169/2002, - soweit eine Heilbehandlung über Anordnung eines Arztes am kranken Menschen durchgeführt wird - unter diese Steuerbefreiung subsumiert werden? Nach Artikel 132 Abs. 1 lit. c MwSt- RL 2006/112/EG sind "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen…
…Soweit die Krankenkassen die geschuldeten Leistungen jedoch nicht in eigenen Einrichtungen bzw. selbst erbringen, werden auf Grund gesonderter Vereinbarungen andere Unternehmer oder Einrichtungen zur Leistungserbringung an Stelle der Krankenkassen verpflichtet (siehe zB § 338 ASVG und die darin genannten möglichen Vertragspartner wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Psychologen…
…Kassenstaatsregel im DBA Italien ist für die Zuteilung des Besteuerungsrechts somit die allgemeine Bestimmung des Art. 15 DBA Italien und damit auch die Grenzgängerregelung des Art. 15 Abs. 4 auf die in Italien ansässigen Ärzte einschlägig. Liegen die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 vor…
…ob das Gerät für seine spezifischen Gesundheitsprobleme anwendbar ist. Die Auskunft wird von Ärzten erteilt. Der Unternehmer räumt auch ausländischen Unternehmen gegen Entgelt die Möglichkeit ein, dass deren Kunden seine Hotline in Anspruch nehmen. Angefragt wird der Ort der Leistung (Mitbenützung der Hotline) des österreichischen…
…2000/15/0053, entschieden, dass es maßgebend darauf ankommt, ob die jeweilige Tätigkeit durch das ÄrzteG abgedeckt ist. Umsätze aus einer Krankenanstalt würden demnach insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Möglichkeit der gleichzeitigen Behandlung mehrerer Personen sowie eine entsprechende Organisation gegeben sind. Zu den Voraussetzungen…
…ist, tritt die Frage der Basispauschalierung auf. Für die Erbringung der ärztlichen Leistungen ist die Gründung einer GmbH nicht notwendig, da die beiden Ärzte Kassenverträge als Einzelpersonen erhalten würden. Ein Auftreten als "Praxisgemeinschaft" wäre möglich. Es stellt sich also die Frage, ob es beabsichtigt ist…
…unter Berücksichtigung des § 22 EStG 1988 dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu unterwerfen? Nach dem Ärztegesetz in der bis 10. August 2001 geltenden Fassung kann eine ärztliche Leistung gegenüber dem Patienten nicht von einer Gesellschaft erbracht werden (vgl. Rz 958 UStR 2000). Sind daher die…
…Sammelrechnung an die Krankenkasse. In diesem Fall liegen keine Barumsätze vor, weder zwischen Arzt und Patienten noch zwischen Arzt und Krankenkasse. Wenn von Ärzten erbrachte Leistungen bar bezahlt werden (zB Privathonorar wird bar, mit Bankomat oder Kreditkarte unmittelbar vor Ort in der Praxis bezahlt) und…
…sind beispielsweise (siehe auch KStR 2013 Rz 42 ff): Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) Gemeindeverbände Gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiterkammern, Ärztekammer, Kammer der gewerblichen Wirtschaft usw.) Sozialversicherungsträger Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien…
…fallen. Zahlungen von Pharmafirmen als Kostenersatz für Wirksamkeitsprüfungen und Nebenwirkungsprüfungen von Medikamenten an Patienten. Die pharmakologische Gutachtertätigkeit des Arztes. Dafür werden - abgesehen von der eigenen Tätigkeit des Arztes - Ressourcen aus der GmbH nur für Hilfsdienste verwendet. Auf Grund des großen Verwaltungsaufwandes des Organisierens der Seminare…
…sondern eine Allgemeingefahr, steht die Steuerbegünstigung nicht zu (vgl. VwGH 05.07.1982, 2382/80). Bei im Empfangsbereich einer Spitalsambulanz oder eines (Fach)Arztes eingesetzten Dienstnehmern ist davon auszugehen, dass diese keiner über das Allgemeinrisiko hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt sind. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer, die im…
…05 ). Beispiele für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer KöR sind beispielsweise die (auch in den KStR genannten) Versorgungsfonds von Kammern (zB Anwaltskammer, Ärztekammer usw.) oder gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften oder etwa sogenannte Bürgerspitalfonds bzw. Bürgerspitalstiftungen (siehe zu Letzterem VwGH 28.02.2012, 2009/15/0221 )…