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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010313/0366-IV/6/2016

Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung

geltende FassungInfoBMF-010313/0366-IV/6/2016vom 10.05.2016

Wortlaut laut Findok

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung erlaubt: Tiere nach Art. 223 UZK-DA, soweit sie: als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder -pferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.) eingeführt werden; übliche Berufsausrüstung von Handwerkern, Monteuren, Servicetechnikern, usw. nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA, soweit es sich um tragbare Waren handelt: Instrumente und Apparate, die als "Berufsausrüstung" von Ärzten im Sinne des Art. 226 Abs. 1 UZK-DA anerkannt sind; Klein-Ersatzteile nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA iSd Liste - Berufsausrüstung (ZK-2500 Abschnitt 10.1.1. Buchstabe C lit. a); Särge nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA iSd Liste - Berufsausrüstung (ZK-2500 Abschnitt 10.1.1. Buchstabe C lit. b); Muster nach Art. 232 UZK-DA, sofern sie im Reiseverkehr eingeführt werden; Luftfahrzeuge nach Art. 234 Abs. 1 UZK-DA, die auf Luftfahrtveranstaltungen ausgestellt oder im Rahmen solcher Veranstaltungen für Flugvorführungen verwendet werden; andere Waren in Einzelfällen mit Zustimmung des BMF. Bundesministerium für Finanzen, 10. Mai 2016

Normen und Schlagworte

BerufsausrüstungPolizeihundeSpürhundeBlindenhundeHaustiereInstrumenteApparate

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010313/0366-IV/6/2016
Stammnummer
71776
Gültig
10.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF