Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010313/0366-IV/6/2016
Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungInfoBMF-010313/0366-IV/6/2016vom 10.05.2016
Wortlaut laut Findok
Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung erlaubt:
Tiere nach Art. 223 UZK-DA, soweit sie:
als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder
zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder -pferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.) eingeführt werden;
übliche Berufsausrüstung von Handwerkern, Monteuren, Servicetechnikern, usw. nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA, soweit es sich um tragbare Waren handelt:
Instrumente und Apparate, die als "Berufsausrüstung" von Ärzten im Sinne des Art. 226 Abs. 1 UZK-DA anerkannt sind;
Klein-Ersatzteile nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA iSd Liste - Berufsausrüstung (ZK-2500 Abschnitt 10.1.1. Buchstabe C lit. a);
Särge nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA iSd Liste - Berufsausrüstung (ZK-2500 Abschnitt 10.1.1. Buchstabe C lit. b);
Muster nach Art. 232 UZK-DA, sofern sie im Reiseverkehr eingeführt werden;
Luftfahrzeuge nach Art. 234 Abs. 1 UZK-DA, die auf Luftfahrtveranstaltungen ausgestellt oder im Rahmen solcher Veranstaltungen für Flugvorführungen verwendet werden;
andere Waren in Einzelfällen mit Zustimmung des BMF.
Bundesministerium für Finanzen, 10. Mai 2016
Normen und Schlagworte
- UZK, VO 952/2013, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1
- UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0366-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71776
- Gültig
- 10.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF