…zum Ausschluss des Rechtsmissbrauchsvorwurfes führen können, wenn hierdurch ein vom österreichischen Gesetzgeber für Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei denen Bargeld lukriert wird) nicht gewährter Besteuerungsaufschub von wesentlichem wirtschaftlichen Gewicht erstrebt wird. Ein Grund für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 hinsichtlich der aus…
…gezahlten Beiträge der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, wenn die in LStR 2002 Rz 764 ff angeführten Kriterien für die Steuerfreiheit nicht nachweisbar sind. Es ist einzuräumen, dass dadurch der Fall einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintreten kann, wenn diese nach dänischem Recht steuerfreien, in Österreich aber besteuerten Arbeitgeberbeiträge…
…es gewichtiger Umstände faktischer Art, die die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Unternehmen zu einer bloß äußerlichen Erscheinungsform herabmindern, und dass es in Wahrheit die deutsche Gesellschaft ist, die die echte Arbeitgeberrolle übernimmt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens können Sachverhaltsbeurteilungsfragen (hier: Frage des wirtschaftlichen…
…jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen, der nicht darin gelegen ist…
…nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich der Lebensmittelpunkt in der Grenzzone liegt und folglich die Grenzgängereigenschaft zusteht. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des…
…Österreich versetzt wird, wenn die Bindungen zu seiner Lebensgefährtin eher lose sind, wenn der Sohn von der geschiedenen Gattin betreut wird oder bereits erwachsen ist und betreuende Kontakte durch den Vater nicht mehr ins Gewicht fallen. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber…
…American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der…
…dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Die unter EAS 741 genannten Umständen ließen gewichtige Indizien erkennen, denenzufolge die an die US-Depotbank überwiesenen Gewinnausschüttungen…
…Bindungen zu Österreich infolge des Verbleibens der Familie in Österreich, infolge der häufigen Österreich-Aufenthalte und infolge der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dominieren, müßten schon sehr gewichtige zusätzliche Umstände vorliegen, die zu einer anderslautenden Sachverhaltsbeurteilung Anlaß geben könnten. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…nicht die berufliche Haupttätigkeit bildet, wäre darin bereits ein gewichtiges Argument zu sehen, die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte…
…Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet. Ob in den Gerichtseingaben auf diese Gegebenheiten hingewiesen…
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
…steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt. Von Bedeutung wird u.a. die Frage sein, ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende…
…Rz 8000). Auch nach deutscher Rechtsauffassung handelt es sich in Fällen der grenzüberschreitenden Softwareüberlassung nur dann um Einkünfte aus der Überlassung von Rechten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn dem Nutzer umfassende Nutzungsrechte an der Software zur wirtschaftlichen Weiterverwertung eingeräumt werden. Das können insbesondere Vervielfältigungs-…