…Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Errichtung der Organgesellschaft fehlen oder wenn diese Gesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (zB BFH 29.1.1975, BStBl II S 553). Vorsorglich ist allerdings anzumerken…
…der Nichtannahme vermag nicht zu bewirken, das wirtschaftliche Schwergewicht der Tätigkeit der Außendienstmitarbeiter nicht mehr im inländischen Verkauf der Waren des Versandhandelshauses zu erblicken. Die vorstehende Beurteilung ist im Grundsätzlichen Anfang Februar 1996 mit der deutschen Steuerverwaltung akkordiert worden. 30. April 1996 Für den Bundesminister…
…für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus jener deutschen Pensionskasse, in die der seinerzeitige Arbeitgeber unter Abzug deutscher Lohnsteuer Beiträge geleistet hat, dann ist einzuräumen, dass durch die Besteuerung dieser Renten eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung eintritt…
…im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit. Denn die Schiffsbergungen stellen keine die Steuerfreistellung beeinträchtigende passive Tätigkeit im Sinn der Verordnung BGBl. Nr. 57…
…Vermutung dafür, dass diese Arbeit im Inland unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte abgewickelt wird. Österreich schließt sich hier der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte an : Benutzen darnach Arbeitskolonnen ausländischer Subunternehmer bei ihren Tätigkeiten im Inland Arbeitstische, die ihnen der inländische Auftraggeber zur Verfügung stellt, kann dies…
…in Österreich eintritt. Dies trifft zu; ihre Tätigkeit wird zwar nicht im Inland ausgeübt, doch wird sie im Inland verwertet; denn das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Mitwirkung an den Filmdreharbeiten kommt der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zugute und wird damit von einem österreichischen Unternehmen, sonach im Inland, verwertet…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
…unterliegen und welche Nachweise für die Tätigkeit in Monaco zu erbringen sind, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden. Denn Gestaltungen dieser Art, die offensichtlich auf Doppelnichtbesteuerung ausgerichtet sind, bedürfen einer sorgfältigen Durchleuchtung des maßgebenden Sachverhaltes auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und damit Erhebungen…
…sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Dieser auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO beruhende und in LStR 2002 Rz 931 unter Berufung auf die dort zitierte Judikatur festgehaltene Grundsatz gilt auch für die Beurteilung der steuerlichen…
…den Eindruck erwecken, dass eine bisher von dem Unternehmensberater unmittelbar wahrgenommene Tätigkeit künftig als Subauftragnehmer einer schweizerischen Gesellschaft ausgeübt wird und daß hiebei Gewinnverlagerungen in die Schweiz angestrebt werden. In Fällen dieser Art werden daher die wirtschaftlich relevanten Umstände genauer zu analysieren sein; dies kann…
…für Umweltstudien auch für das Wiener Büro dieses Zentrums (das als eigene Rechtsperson in der Rechtsform eines Vereines besteht) tätig, so ist im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob für Besteuerungszwecke zwei Dienstverhältnisse (eines zum britischen Zentrum und eines zu dem inländischen Verein) vorliegen…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag der schweizerischen Muttergesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der schweizerischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der OECD zurück, die…
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger betreibt in Ungarn als Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wege einer dort eingetragenen Kapitalgesellschaft (Kft), welche über zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen…
…internationalen Verkehr" klassifiziert werden, so dass die inländische Steuerpflicht weder durch Art. 8 DBA-Griechenland noch durch Art. 7 DBA-Norwegen berührt wird. Werden die erwähnten Gewinne der österreichischen GesmbH dadurch geschmälert, dass operative Tätigkeiten (z.B. Versorgung der Restaurants, Abrechnungen, Personalbeschaffung, Reparaturen) sowie die…
…in den USA nicht unmittelbar aktiv betrieblich tätig, unterhält jedoch Betriebsstätten in anderen Staaten. Der US-Holding kommt grundsätzlich eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sind der US-Holding als Nutzungsberechtigte der…
…die auf die Tätigkeit in Deutschland entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Der Umstand, dass zivilrechtlich das Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft…
…alle für den Inlandsvertrieb wesentlichen manipulativen Tätigkeiten von diesem österreichischen Produzenten selbst besorgt werden. Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). …
…ein, dass die Kapitalanlagen dem Betriebsvermögen der KG zurechenbar sind (sie müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach…