…den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass auch hierdurch nicht die Bedingungen für den Methodenwechsel verwirklicht werden. Hierfür spricht vor allem der Umstand, dass andernfalls der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintreten würde, weil durch die Verrechnung mit vortragsfähigen Konzernverlusten…
…erfüllt ist. Im zweiten Fall hingegen kommt der wirtschaftliche Erfolg der von der entsandten Arbeitskraft ausgeübten Arbeit - wie jener der Arbeit aller anderen Dienstnehmer des ausländischen Gestellungsnehmers - unmittelbar der gestellungnehmenden Unternehmung zugute. Im Fall einer Personalgestellung in das Ausland erscheint daher die Auffassung vertretbar, dass…
…Gesellschaft verpflichtet, daraus die italienische Steuer von 30 zu bezahlen), dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass ihm lediglich ein Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf dem Gesellschaftsgewinn lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge…
…sein, wenn diese Aktivitäten wirtschaftlich nicht so sehr dem Unternehmensgegenstand der eigenen Maßschneiderei zuzurechnen sind, sondern viel eher zur unternehmerischen Aktivitätssphäre des schweizerischen Unternehmens zählen (Abs. 38.8 des OECD-Kommentars 2003 zum OECD-MA). Obgleich im geschilderten Fall der Bestand inländischer Vertreterbetriebstätten vermutet wird…
…gewürdigt werden. Diese Kriterien sind jedenfalls nicht dazu da, den mit echter wirtschaftlicher Funktion ausgestatteten österreichischen Arbeitgebern bei Dienstnehmerauslandsentsendungen schematisch die Arbeitgebereigenschaft abzuerkennen. Keinesfalls wäre vertretbar, dass in Österreich der Lohnsteuerabzug unter Berufung auf einen "wirtschaftlichen" Arbeitgeberwechsel unterbleibt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das…
…die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen Vertreter im Sinn des § 98 EStG verfügt; in einem solchen Fall kann davon…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der…
…Gesellschaft verpflichtet, daraus die US-Steuer von 30 zu bezahlen), dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass ihm lediglich ein Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf den Gesellschaftsgewinnen lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge…
…die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der…
…lit. b OECD-MA entschieden, dass in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen…
…Verkaufgeschäfte im Namen des vertretenen ausländischen Unternehmens abzuschließen; entscheidend ist, dass das ausländische Unternehmen wirtschaftlich verpflichtet wird, das vom Vertreter verkaufte Produkt auch tatsächlich zu liefern. Auch diese Voraussetzung dürfte im gegebenen Zusammenhang erfüllt sein. Der Umstand, dass das französische Mutterunternehmen im Kommissionsvertrag sich als…
…in der Funktion eines "abhängigen Vertreters" tätig werden (siehe Z. 41 des OECD-Kommentars). Eine die "Abhängigkeit" ausschließende "Unabhängigkeit" liegt nach Z. 37 des OECD-Kommentars nur dann vor, wenn die betreffende Person von dem Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig ist. Wendet man…
…American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der…
…mit gleicher Intensität wie bei Begründung einer inländischen Niederlassung zu betreuen, ginge hiedurch entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen verbundenen Unternehmen die Eigenschaft eines ständigen Vertreters zugemessen werden (dann nämlich, wenn der österreichische Produkterzeuger über den Rahmen der eigenen betrieblichen…
…an eine deutsche Gesellschaft zurückvermieten, die sodann ihrerseits den deutschen Markt betreut, könnte eine derartige Gestaltung - vor allem aus deutscher Sicht - einer genaueren Durchleuchtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bedürfen, die jedoch nicht im Rahmen des EAS-Antwortdienstes vorgenommen werden kann. 2. Dezember 1993 Für den Bundesminister…
…ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre, wenn der österreichische Kunde mit Abgabe seiner Unterschrift auf standardisierten Formularen davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder die Dienstleistung bereits "gekauft" hat (vgl. EAS 877, EAS 1051). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht…
…eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre, wenn der österreichische Kunde mit Abgabe seiner Unterschrift auf standardisierten Formularen davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder die Dienstleistung bereits "gekauft" hat (vgl. EAS 877, EAS 1051, EAS 1682, EAS 1866). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen…
…auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre, wenn der österreichische Kunde mit Abgabe seiner Unterschrift auf standardisierten Formularen davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder die Dienstleistung bereits "gekauft" hat (vgl. EAS 877, EAS 1051, EAS 1682). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann…
…werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Werden daher von einem ausländischen Versandhandelshaus im Inland Vertreter eingesetzt, die auf Grund der vorgegebenen Bestellkataloge, Musterkollektionen…