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13 Treffer1202 msnur geltende Fassungen
EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art…

EAS 2215Krankengeld einer deutschen Grenzgängerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/0303.02.2003

…in § 98 EStG 1988 aufgenommenen Tatbestand der Einkünfte aus öffentlichen Kassen, sondern - wie erwähnt - auf den Umstand, dass die solchen Zahlungen zugrundeliegenden Arbeitsleistungen im Inland erbracht bzw. vom inländischen Arbeitgeber verwertet worden sind. § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung, bei…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

…Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der österreichische Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 berechtigt, jene Bezugsteile vom österreichischen Lohnsteuerabzug freizustellen, die auf berufliche Tätigkeiten…

EAS 2369Vorübergehende Dienstnehmerentsendung nach Polen und Auswirkung der 1-Jahresfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4002/1-IV/4/0311.11.2003

…Diese Beurteilung orientiert sich an jenen Überlegungen, die zu einer vergleichbaren Regelung im DBA-UdSSR angestellt worden sind (EAS 475) und die schließlich im Ergebnis auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden sind (VwGH 24.02.1998, 95/13/0137). 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

…Der österreichische Arbeitgeber ist allerdings nur dann zur Freistellung vom Lohnsteuerabzug berechtigt, wenn er über ausreichende Nachweise für das Vorliegen der abkommensrechtlichen Steuerfreistellungsvoraussetzungen verfügt. Dazu gehört insbesondere die Beibringung einer von der tschechischen Steuerverwaltung bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung. Hat der inländische Arbeitgeber in derartigen Fällen den Lohnsteuerabzug…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…Abs. 2 des Abkommens ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge nicht der Zuteilungsregel des Artikels 11 ("Arbeitslöhne und einige andere Einkünfte natürlicher Personen") zugeordnet werden, die im vorliegenden Fall das Besteuerungsrecht vom Quellenstaat (Österreich) auf den Ansässigkeitsstaat (Russland) übertragen hätte. 28. August…

EAS 3201OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0178-IV/4/201124.01.2011

…im Ausland kann eine nachträgliche Steuerentlastung in Österreich erwirkt werden, wenn in dem ausländischen Prüfungsverfahren die landesinterne Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung des mit dem österreichischen Arbeitgeber abgeschlossenen Dienstvertrages bekanntgegeben und deren unionsrechtlich diskriminierungsfreie Anwendung bestätigt wird. Bei Bedarf kann diese Frage sodann auch im Wege…

EAS 1222Deutsche Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9809.02.1998

…als sein Arbeitgeber gilt, sodaß der Sitzstaat der Gesellschaft tatsächlich in allen Fällen das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen erlangt. Am 3.12.1997 wurde schließlich von Deutschland bestätigt, daß diese Vereinbarung vom 21.3.1997 für die Besteuerung der Geschäftsführerbezüge nicht nur im Geltungsbereich des…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei DBA, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht alleine deshalb freigestellt werden, weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des Mitarbeiters im Ausland vorliegt. Vielmehr…

EAS 268Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/9314.05.1993

…wegen Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" (§ 98 Z. 4 EStG) weiterhin dem Lohnsteuerabzug, der diesfalls nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht fortzuführen wäre; er könnte unter Berufung auf das DBA-Großbritannien gemäß Erlass vom 28. Jänner 1986, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, nur dann unterbleiben…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

…zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (dh. keine beschränkte Steuerpflicht gem…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken, können daher nach den Regeln des Erlasses AÖF Nr. 31/1986 bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr…