…dass im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Von der Bw. wurde kein Schreiben ihres Arbeitgebers vorgelegt, das eine Berufsbezogenheit des absolvierten Seminars Management by Natural Law bestätigt. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit oderZweckmäßigkeit von Aufwendungen oder Ausgaben ist keine…
…im vom Bw. belegten Seminar kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war. Das vom Bw. vorgelegte Schreiben seines Arbeitgebers bestätigt u.a., dass im gegenständlichen Fortbildungsseminar mediatorische Kenntnisse für die Schadenbetreuung und damit zur konsensualen Zusammenführung der Vertragspartner im Schadensfall vermittelt würden. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über…
…0097). Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare sind dann abzugsfähig, wenn der Fortbildungscharakter einwandfrei erkennbar ist (homogener Teilnehmerkreis, auf Probleme des Schulalltags abgestellter Ablauf, vom Arbeitgeber bestätigte Berufsbezogenheit - VwGH 29.11.1994, 90/14/0231; VwGH 29.11.1994, 90/14/0215). Seminare mit dem…
…2000/14/0096, 0097). Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare sind dann abzugsfähig, wenn der Fortbildungscharakter einwandfrei erkennbar ist (homogener Teilnehmerkreis, auf Probleme des Schulalltags abgestellter Ablauf, vom Arbeitgeber bestätigte Berufsbezogenheit, vgl. VwGH 29.11.1994, 90/14/0231; VwGH 29.11.1994, 90/14…
…14/0096); Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare sind dann abzugsfähig, wenn der Fortbildungscharakter einwandfrei erkennbar ist (homogener Teilnehmerkreis, auf Probleme des Schulalltags abgestellter Ablauf, vom Arbeitgeber bestätigte Berufsbezogenheit - VwGH 29.11.1994, 90/14/0231; VwGH 29.11.1994, 90/14/0215); Aufwendungen eines…
…zur Verfügung zu stellen brauche. Weiteren (sich auf sein diesbezügliches Rechtsmittelvorbringen beziehenden) Vorhalten des Finanzamtes vom 14.8.2009 und 16.11.2009, sich zu den von ihm geltend gemachten Aufwendungen für Frostschutz, Motoröl, Scheinwerferlampen und Pflegeöl für Türschlösser von seinem Arbeitgeber bestätigen zu lassen…
…Fax vom 22. Mai 2006 bestätigte der Arbeitgeber, dass die streitgegenständlichen Kurse für die Tätigkeit bei F als Sozialpädagogin von Vorteil in der Vergangenheit gewesen seien und auch zukünftig seien. Gleichzeitig werde festgehalten, dass ein Großteil der Gesamtkosten (ca. 1.548,47 €) vom Arbeitgeber…
…mit Gattin im Mehrbettzimmer seien nicht absetzbar. Weiters werde die Hotelrechnung in Ort_A auch nicht anerkannt, da vom Arbeitgeber Ersätze geleistet worden wären und für Klassenfahrten in der Regel die Schule aufkomme. Bastelmaterial werde bei den Schülern abgerechnet. Außerdem könnten Kinderbücher und Holzpistole nicht…
…und Berufskleidung) abzugsfähig, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, ob gleichartige Arbeitsmittel auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden (vgl VwGH 29.11.1982, 2973/80). Allerdings ist das Gericht der festen Überzeugung, dass die öffentliche Hand…
…L") A)5)b) Die Zeiten zwischen den einzelnen Lehrveranstaltungen habe ich zum Studium benützt. Ich studierte durchschnittlich 10 Stunden am Tag (einschließlich Lehrveranstaltungen). A)6)a) Vom Arbeitgeber bekam ich keinerlei Unterstützung oder Zuschuss finanzieller Art. Jedoch trug das gesamte Kollegium meine Fortbildung mit…
…alle zwei Jahre ein Refresherkurs zwingend vorgeschrieben. 7b: Das Notarztdiplom ist vom Krankenhaus unabhängig, eine Freistellung durch den Arbeitgeber ( KH L. ) erfolgte jedoch. 7c: Ich bin Facharzt für Anästhesie, Intensivmedizin und Reanimation - die Berufsbezogenheit ist damit ausreichend erklärt. Außerdem bin ich während eines Nachtdienstes mit…
…Berufe konzipiert und vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als solche genehmigt seien. Die Abgabenbehörde forderte die Bf auf, Unterlagen, aus denen die Inhalte des Masterlehrgangs hervorgingen, sowie eine Liste der Teilnehmenden samt Berufsbezeichnungen vorzulegen. Die Bf wurde zudem gefragt, ob ihr Arbeitgeber (einen…
…einem Seminar oder wird ein Seminar für Lehrer vom Pädagogischen Institut bzw. der Pädagogischen Hochschule (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet, kann dies ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit sein. Eine Dienstfreistellung für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulmaßnahme reichen…
…bejahte. Unter dem Blickwinkel dieser Ausführungen sprechen der vom Bf. bekannt gegebene Lehrinhalt, siehe Beilage I, und der Umstand, dass er für den Bereich „Schulmediation“ in der Mediatorenliste eingetragen ist, sowie seine von der Direktorin bestätigten Beteiligung an diversen tagesaktuellen Problemlösungen im Schulalltag und seine…
…handelte, sodass die Kurskosten von zweimal 100,00 € als Betriebsausgaben im Rahmen der Vortragstätigkeit (anstatt wie bisher als Werbungskosten) berücksichtigt werden können. -) Fahrtkosten: a) Fahrten E - Thalia Durch die Vorlage eines Rechnungsbeleges über den Erwerb von Fachbüchern wurde die Berufsbezogenheit dieser Fahrt vom 11…
…vor, sie habe im Jahr 2013 Wirtschaftsrecht studiert, was vom Arbeitgeber unterstützt worden sei. Die angefallenen Studiengebühren seien absetzbar. In diesem Zusammenhang seien auch Laptop, Internet, etc notwendig und absetzbar. Weiters sei vom Arbeitgeber bestätigt worden, dass der berufliche Laptop nur beruflich verwendbar gewesen sei…
…Gegensatz zum vorliegenden Fall einwandfrei Fortbildungskosten vor, da der Teilnehmerkreis ein homogener war, der Ablauf auf Probleme des Schulalltages abgestellt war und der Arbeitgeber die Berufsbezogenheit bestätigt hatte. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die von der Bw. im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…belangte Behörde der Bf. in der Beschwerdevorentscheidung vom 6.6.2016 vorhielt, wurde eine berufliche Tätigkeit seitens des Arbeitgebers im Bereich Mountainbike Koordination, Moutainbike Scoutings erst ab 2013 bestätigt. Die berufliche Verwendung alleine reicht jedoch (selbst wenn diese vom Arbeitgeber bestätigt wird, siehe das o…
…2007 bestätigt, dass der Bw. seine Arbeitsleistung für I. seit 1.7.2007 teilweise außerhalb des Firmensitzes erbringt. Die Firma stellt den Mitarbeitern ein Notebook, die für ihre Tätigkeit erforderliche Software, Modem, Daten- und Gesprächsleitung zur Verfügung. Zusätzlich vergütet I. der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter vom…
…betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstelle. Bei nichtselbständig Beschäftigten sei der Mittelpunkt der Tätigkeit der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz und zwar auch dann, wenn die Arbeit zum Teil außerhalb des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes durchgeführt werde. Nur in den Fällen…