…Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische Gesellschaft wirtschaftlich betrachtet die Rolle eines Arbeitgebers übernommen hat. Hierbei handelt es sich…
Ob eine Film-Koproduktion als Mitunternehmerschaft eingestuft wird, hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem…
…Ansicht des BM für Finanzen auch Einkünfte aus einem sog. "Phantom Share Agreement" fallen. Bei Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement handelt es sich typischerweise um eine variable Vergütungsmethode, bei der Arbeitnehmer - je nach Leistung - mit imaginären Wertpapieren bezahlt werden. Es werden somit keine echten…
…erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne vertragliche Abmachungen vorliegen könnten, wird nicht…
…Auffassung des BM für Finanzen trifft dies nicht nur in jenen Fällen zu, in denen der ausländische Fonds nach der für die österreichischen Fonds typischen Miteigentumslösung konstruiert ist und daher der österreichische Anleger Miteigentümer (Alleineigentümer) der im Fonds gehaltenen Vermögenswerte ist. Denn es ist aus …
…werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen. Es deutet einiges darauf hin, dass diese Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllt sein könnten, wenn…
…abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191 v. 9.11.92). Eine andere Beurteilung wäre allerdings dann erforderlich, wenn…
…osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben übernimmt, die typischerweise Funktionen der osteuropäischen Vertriebsgesellschaften sind (z.B. maßgebende Einschaltung in die Verkaufsaktivitäten der osteuropäischen Gesellschaften); denn dann würde die inländische Gesellschaft als ständiger Vertreter im Sinn des § 98…
…nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; wobei dieses Büro außer der Wahrnehmung von Informations- und Werbeaufgaben keine für eine Verkaufstätigkeit typischen Handlungen setzt (wie insb. Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher…
…dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hiebei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191). Eine andere Beurteilung wäre daher nur dann erforderlich, wenn die Kunden des schweizerischen Unternehmens…
…keine Tätigkeiten im operativen Kerngeschäft des Konzerns (insb. keine Forschung und Entwicklung, keine Produktion, keinen Vertrieb etc.), wohl aber die für geschäftsleitende Holdinggesellschaften übliche Vielzahl typischer Zentraldienstleistungen (zB Rechnungswesen, Legal, IT, Personal etc.) gegenüber verbundenen Unternehmen erbringt, wäre eine Hilfstätigkeit zu verneinen (EAS 3432 mit…
…gleich in zweierlei Hinsicht erfüllt; zum einen unmittelbar aufgrund der Stadionbesucher, zum anderen mittelbar aufgrund der online Übertragung. Dabei zielt ein Computerspiel-Wettkampf ganz typischerweise darauf ab, Publikum anzuziehen und zu unterhalten. Im Ergebnis ist daher von einer Subsumption unter Art. 17 DBA-USA auszugehen…
…denkender), persönlich unbeteiligter und verständiger Menschen zu verstehen ist. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, gelten dann als beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort an einen anderen Ort verbracht und dort verwendet werden können, wobei…
…ferngehalten. Denn nach dieser Protokollregelung ist der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der Beschäftiger als "Arbeitgeber" im Sinn von Artikel 15 Abs. 2 anzusehen, wenn er die typischen Arbeitgeberfunktionen trägt. Die Betriebstätte des Beschäftigers kann sonach nicht als "Betriebstätte des Arbeitgebers" im Sinn von Art. 15 Abs…
…werden; es wäre keine Vergleichbarkeit gegeben, wenn die ausländische Pensionskasse nicht im wesentlichen allen Unternehmensmitarbeitern offen steht und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt und wenn sie daher eher mit einer (steuerfreien) Investmentinstitution für die Mitglieder der Unternehmensleitung als mit einer typischen österreichischen Pensionskasse vergleichbar wäre. 24…
…eines Arbeitgeberwechsels nicht gerechtfertigt sein wird, wenn laut Entsendungsvertrag typische Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf das ausländische Unternehmen übergehen: Die Gehaltsvereinbarung sowie die Teilnahmeberechtigung am Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns wird mit der österreichischen GmbH getroffen; für allgemeine Nebenleistungen…
…beweglich oder unbeweglich ist weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen (VwGH 11.11.92, 91/13/0033). Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dementsprechend dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige…
…ergeben sich noch aus den EStR 1984 Abschnitt 55 Abs. 14. Dem Hochregal wäre demnach kein typischer Gebäudecharakter und demzufolge keine Unbeweglichkeit beizumessen sein, wenn es zB wie eine Silo zerlegbar ist; und zwar auch dann nicht, wenn es als "Superädifikat" bezeichnet oder auf der…