…Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das…
…Anrecht auf Steuerfreistellung in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche Aufenthaltsdauer in Österreich jährlich 183 Tage nicht überschreiten sollte und wenn Teile der Geschäftsführungsaktivitäten für die österreichische Gesellschaft von Deutschland aus erledigt werden sollten. Denn die Nichtanwendbarkeit der "183-Tage-Klausel" des Artikels…
…zu werten sind. Auch die Abklärung dieser Frage bedarf des Einvernehmens mit den Abgabenbehörden Österreichs und des jeweiligen ausländischen Staates. Sollte sich ergeben, dass tatsächlich die Geschäftsführung ausländischer Tochtergesellschaften "von Österreich aus" erfolgt, ohne dass ein steuerliches Dienstverhältnis zur Tochtergesellschaft eingegangen wird, ohne dass eine…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
…wenn feststeht, dass die deutsche Steuerverwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht: denn wenn die österreichische GesmbH tatsächlich über einen Raum mit der üblichen Büroausstattung verfügt und sich darin auch ein Archiv für die Geschäftsunterlagen befindet, wenn weiters in diesem Büro vom deutschen Prokuristen in gewissen…
Geschäftsführungsvergütungen, die ein in Israel ansässiger Geschäftsführer von einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 22 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Vorsitzender des mit der Geschäftsführung betrauten Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft, findet nach den im OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz…
Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann muss vorweg eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob unter solchen Gegebenheiten die österreichische AG tatsächlich noch…
…österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen…
…sicherlich das Ergebnis einer erfolgreichen Geschäftsführung. Ob allerdings die Mehrgewinne steuerlich der schweizerischen Basisgesellschaft zuzurechnen sind, ist fraglich und hängt vom Ergebnis einer sorgfältigen Funktionsanalyse ab, in der festzustellen sein wird, ob und gegebenenfalls welche Leistungen von der schweizerischen Gesellschaft tatsächlich erbracht worden sind und…
…die tatsächlich in den beiden Betriebstätten ausgeübt werden. Besteht die Funktion der inländischen Stammhausbetriebstätte lediglich in der allgemeinen Geschäftsleitung und in allgemeinen Beratungen, jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem österreichischen Stammhaus für seine Geschäftsführungsfunktion eine Tangente des…
…Denn dann bedarf es einer Abklärung mit dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung in Österreich besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis…
…gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland)…
…vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder anderem von einem Unternehmen zu diesem Zweck eingestellten Personal…
…der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Entscheidend ist daher, an welchem Ort die tatsächlichen geschäftlichen Oberleiter ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden (vgl. Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger…
…16 DBA Schweiz umfasst nämlich nur Einkünfte, welche für eine überwachende Funktion gezahlt werden. Dabei ist zugleich ausschlaggebend, dass die Befugnisse tatsächlich auf die Überwachung der Geschäftsführung beschränkt sind, und nicht auch unmittelbare Leitungs- oder Mitwirkungsaufgaben einschließen (vgl. VwGH 31.7.1996, 92/13/0172…
…Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Wird daher von Parteienseite - wie im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt…
…beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut, die etwa alle 4 Monate zu Geschäftsführersitzungen nach Wien kommen…
…AÖF Nr. 61/1961) enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche, die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG…