…90/14/0207 und VwGH v. 18.3.1991, Zl. 90/14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt…
…19.2.2002, 2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, die oben umschriebene Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar (vgl. z. B. VwGH 22.1…
…die Vereinsstatuten die Voraussetzungen für eine Behandlung des Vereins als gemeinnützig erfüllten. Da jedoch bei der tatsächlichen Geschäftsführung 90 % der Einnahmen aus Nachhilfe- und Sprachunterricht erwirtschaftet würden und nur 10 % aus dem Bereich der Bibellehre, stehe ein Freibetrag nur im Ausmaß von 10 % des Gesamtgewinnes…
…ist jedoch für die Beurteilung der organisatorischen Struktur nicht die formale Organstellung, sondern die tatsächliche Geschäftsführung entscheidend (vgl. VwGH 30.9.2025, Ra 2023/13/0163). Durch das Ausscheiden von Mag. D*** hat sich die tatsächliche Geschäftsführerstellung von Dr. G*** de facto nicht wesentlich verändert…
…habe, wann die Aufnahme eines derartigen Betriebes voraussichtlich erfolgen solle. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass die tatsächlich Geschäftsführung der Bw. mangels Entfaltung jeglicher Tätigkeit in den berufungsgegenständlichen Jahren 2006 und 2007 nicht ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs. 1…
…sodass der Bw. - die satzungsgemäße tatsächliche Geschäftsführung vorausgesetzt - die an die Förderung mildtätiger Zwecke geknüpften abgabenrechtlichen Begünstigungen zustünden. Das Vermögen der Stiftung (§ 3 der Stiftungssatzung setzte sich im Zeitpunkt der Gründung wie folgt zusammen: | Grundvermögen Wohnhaus EW 1.1.83 D-Hof EW 1…
…Hinblick auf § 42 BAO, wonach die tatsächliche Geschäftsführung den Bestimmungen der Rechtsgrundlage der Körperschaft entsprechen muss, aufzubewahren (§ 132 BAO). Da die Bw. nicht nachweisen konnte, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ausschließlich auf mildtätige oder gemeinnützige Zwecke ausgerichtet war, konnten die in…
…nicht eingebracht werden konnten. Der Bw gibt jedoch glaubhaft an, dass er schon seit dem Jahr 1991 die Geschäfte der gegenständlichen GmbH (siehe insbesonders Schreiben des Herrn E ) tatsächlich nicht mehr geführt hat. Dem Bw ist daher ein Irrtum über das Bestehen seiner Geschäftsführerfunktion zuzugestehen…
…4 EStG 1988 und betrifft neben der Überprüfung des von der Organisation zu erstellenden Jahresabschlusses oder Rechnungsabschlusses (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensaufstellung) auch die Überprüfung der auf der Satzung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage beruhenden Organisationsverfassung und die Übereinstimmung der tatsächlichen Geschäftsführung mit den Vorgaben des …
…1988 folgende materielle Voraussetzungen vorgesehen: a)Das mangelnde Gewinnstreben ist - ausgenommen hinsichtlich einer untergeordneten betrieblichen Tätigkeit - in der Rechtsgrundlage verankert. b)Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. c)Die Rechtsgrundlage stellt sicher…
…dass alle grundsätzlichen Erfordernisse für die Annahme begünstigter Zwecke sowohl nach der Rechtsgrundlage (siehe Rz 105 bis 107) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe Rz 126 bis 130) gegeben sind und die Überschüsse aus den begünstigungsschädlichen Betrieben für begünstigte Zwecke des Rechtsträgers Verwendung finden…
…BAO (Unmittelbarkeit der Förderung), sowie § 41 (Satzung) und §§ 42 und 43 (Tatsächliche Geschäftsführung) Voraussetzung. Eine ausschließliche Förderung liege nur bei Erfüllung folgender Voraussetzungen vor: Verfolgung ausschließlich begünstigter Zwecke, Verneinung jeglichen Gewinnstrebens, Ausschluss einer Erfolgs- und Vermögensbeteiligung der Mitglieder, Pflicht zur sparsamen Verwaltung, Zweckbindung des Liquidationsvermögens…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…3 lit b GrStG auszusprechen. Bei seinem Klienten handle es sich um einen gemeinnützigen Verein, der nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken diene. Der Grundbesitz werde für mildtätige Zwecke benutzt. Ergänzend verwies der Vertreter auf das…
…Vorgängerorganisation (bei Umgründungen daher ab Beginn des dem Umgründungsstichtag folgenden Tages) selbst die Voraussetzungen des § 4a EStG 1988 erfüllen. Ist dies auf Grund der tatsächlichen Geschäftsführung bzw. wegen Nichterfüllung des Wesentlichkeitskriteriums (siehe Rz 1316a) nicht der begünstigten Rechtsträger darstellenFall, geht der Status als Vorgängerorganisation verloren…
…werden, muss sich sowohl nach der Satzung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und/oder beruflichen Interessen seiner Mitglieder befassen. Rz 1418: Die im § 4 Abs. 9 EStG 1988 angeführten Merkmale, nämlich Satzung, tatsächliche Geschäftsführung sowie Ausschließlichkeit…
…Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage (siehe Rz 105 ff) und nach der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe Rz 126 ff) ausschließlich (siehe Rz 113 ff) und unmittelbar (siehe Rz 119 ff) der Förderung begünstigter Zwecke (siehe Rz 13 bis 39104) dient. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann…
…vor deren Änderung ein ausschließlich und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck erkennbar war, der Ausschluss des Gewinnstrebens ersichtlich war und die tatsächliche Geschäftsführung bereits vor der Änderung der nunmehr geltenden Satzung entsprochen hat. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist daher unter diesen Voraussetzungen insb. möglich…
…den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Stiftungsvorstand zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Vertreters dar (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Obwohl die Bf. keine Einwendungen hinsichtlich…
…liquide Mittel in einer Weise verwendet worden seien, die den Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligte. In diese Richtung brachte der Bf ausschließlich vor, nicht mit der tatsächlichen Geschäftsführung befasst gewesen zu sein; die Gläubigergleichbehandlung wurde nicht einmal behauptet, geschweige denn wurden dahingehende Beweise angeboten…