In- und Auslandseinkünfte sind gemäß § 1 EStG 1988 stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erhält daher ein schwedischer Vorstandsdirektor nach seiner Rückkehr nach Österreich schwedische Pensionen in der Größenordnung von rd. 1,4 Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der…
Bei der Beurteilung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Auslandseinkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen, ist stets in einem ersten Schritt die Steuerpflicht nach österreichischem inländischen Recht zu beurteilen. Erst in einem zweiten Schritt kann sodann festgestellt werden, ob der nach inländischem Recht ermittelte Besteuerungsanspruch auch…
…Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs…
…von der deutschen Einkommensbesteuerung befreit, dann deutet der Wortlaut der zitierten Bestimmung des EStG wohl darauf hin, dass diese Auslandseinkünfte bei der Beurteilung, ob die inländischen Vermietungseinkünfte mehr als 90% der Einkünfte betragen, mitanzusetzen sind. Zieht man aber in Betracht, dass Sinn und Zweck der…
…Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser Bemessungsgrundlage verbleibenden DBA-steuerfreien Einkünften…
…mit 66,36% - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen sind. Für eine vorrangige Zuordnung der sechstelbegünstigten Sonderzahlungen zu den steuerfreien Auslandseinkünften bietet das Abkommen daher keine Rechtfertigung und vermag genausowenig korrespondierend dazu eine vorrangige Zuordnung der das Sechstel übersteigenden Sonderzahlungen zu den in Österreich voll steuerpflichtigen…
Es ist wohl richtig, dass Österreich nach ständiger Verwaltungspraxis abkommensrechtlich steuerfrei zu stellende Auslandseinkünfte bei inländischen Zweitwohnsitzern nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranzieht. Wandelt sich hingegen ein inländischer Hauptwohnsitz ab April 2002 wegen einer langjährigen Arbeitnehmerentsendung nach Kroatien zu einem inländischen Zweitwohnsitz, dann sind im…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
…den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung des in Österreich ansässigen Gesellschafters für Zwecke des Progressionsvorbehaltes einerseits…
…lediglich in einem pauschalen Ausgleich von wesentlichen zuzugsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen bestehen (zB durch Steuerfreistellung von nach dem ausländischen Recht des bisherigen Ansässigkeitsstaates steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften; durch Steuerfreistellung von auch nach dem Zuzug nach Österreich im Ausland weiterhin besteuerten Einkünften; durch Halbsatzbesteuerung von Auslandseinkünften…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie die nach § 3 EStG steuerfreien Einkünfte nur dann zum "Progressionsvorbehalt" in Österreich herangezogen, wenn dies in einer maßgebenden Rechtsnorm ausdrücklich angeordnet wird; dies ist in Bezug…
…2120). Die Gewinnausschüttung einer ITC ist in Österreich gem. § 10 Abs. 2 KStG steuerfrei, wenn die ITC tatsächlich ihre Gewinne aus internationaler Handelstätigkeit erzielt hat, weil Handelsaktivitäten keine schädlichen Passiveinkünfte im Sinn von Artikel 10 Abs. 4 KStG auslösen und daher vom "Methodenwechsel" verschont bleiben…
…nbsp; Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
…Abs. 5 ESt-RL 1984) nur wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln sind (Beamte, die nicht mit ihren Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den…
Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…