…des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82…
…es wird aber vermutlich nicht verlangen können, dass ihm 90% der Gesamteinnahmen zufallen. Was die umsatzsteuerliche Seite anlangt, so stellt die Veräußerung der fertiggestellten Appartements eine "Lieferung" dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet…
…für die Haftungsübernahme gegenüber der das Bauvorhaben finanzierenden Bank werden für den betreffenden Gesellschafter ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Art. 4 DBA-Deutschland) oder - falls die Haftungsübernahme in der Privatsphäre erfolgt - Sonstige Einkünfte aus Leistungen darstellen, die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen…
…österreichischen Investors gelangen, dann unterliegen die genannten Veräußerungsvorgänge der österreichischen Besteuerung; und zwar als gewerbliche Gewinne, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wurde und als sonstige Einkünfte, falls die Beteiligung im Rahmen des Privatvermögens bestand. Im erstgenannten Fall käme die Halbsatzbesteuerung nicht zur Anwendung, da …
…lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 7 DBA-Irland eine entsprechende Gewinnberichtigung herbeizuführen. Die Überlassung von Finanzierungsmitteln für ein konzernzugehöriges Unternehmen stellt eine Dienstleistung (sonstige Leistung) dar; siehe in diesem Sinn Z 7.10 der…
…Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG 1994 grundsätzlich einen Fiskalvertreter zu bestellen. Die Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich ist in den genannten Fällen für die Beurteilung des Ortes der sonstigen…
…sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000 Rz 2510 vor, dass § 6 Z 6 EStG so auszulegen ist, dass diese Bestimmung auch auf die Überlassung von sonstigen Leistungen, im vorliegenden Fall sonach auf eine Darlehensgewährung, anzuwenden ist. Auf das Problem…
…unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem Bauherren eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den ausländischen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vor, dann…
…Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen, wäre es von der Entlastung hinsichtlich der vom österreichischen Veranstalter für dessen sonstige Leistung (Beherbergung und Verpflegung des US-Künstlers) in Rechnung gestellten Vorumsatzsteuer ausgeschlossen. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Nr. 800/1974, (unechte) Umsatzsteuerfreiheit in Österreich in Anspruch nehmen, wäre er von der Entlastung hinsichtlich der vom österreichischen Veranstalter für dessen sonstige Leistung (Kosten für Inlandsreisen, Beherbergung und Verpflegung des Künstlers) in Rechnung gestellten Vorumsatzsteuer ausgeschlossen. Nimmt der Künstler die Umsatzsteuerbefreiung nicht in Anspruch…
…GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in der Einkunftsart "sonstige Einkünfte" zufließt…
…Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt…
Vergütungen, die ein österreichisches Anlagenbauunternehmen für die Entwurfskonstruktion (Basic Engineering) sowie für das Detail Engineering der Kerneinrichtungen und sonstigen maschinellen Anlagen einer Fabrik von seinem spanischen Auftraggeber erhält, können nicht als "Lizenzgebühr" im Sinn von Artikel 12 des DBA-Spanien qualifiziert und demzufolge einer 5…
…Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an die Subfirmen zu leistenden Vergütungen Folgendes von Bedeutung: Zunächst ist entscheidend, ob für die Reparaturarbeiten Örtlichkeiten für länger als 6 Monate zur Verfügung stehen…
…der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht…
…dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines non-executive-directors nach britischem…