…enthalten, derartige Zuwendungen nicht dem Artikel 10 (Dividenden) der Abkommen zuzuordnen; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass diese Zuwendungen nach österreichischem Recht den offenen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden (StiftR 2001 Rz 222). Stiftungszuwendungen, die solcherart nicht von der Dividendenbestimmung der DBA erfasst werden, fallen…
…GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Nehmen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften die ihnen durch die Änderung des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dBGBl. 1998…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…Fall einer "offenen" Commanditaire Vennootschap (C.V.) des niederländischen Rechts erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der beschränkt haftenden und der unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Der unbeschränkt haftende Gesellschafter wird wie ein Personengesellschafter mit seinem Gewinnanteil unmittelbar besteuert und zwar ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnausschüttung tatsächlich vorgenommen…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) sind von deutschen Gesellschaften stammende Gewinnausschüttungen in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn der österreichischen Gesellschaft das "Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich…
Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit 4,2% am Gesellschaftskapital einer türkischen Kraftwerksgesellschaft beteiligt und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene…
…der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt, eine maximal 10%ige Quellensteuer zu erheben, die auf die österreichische Steuer, die auf solche Gewinnausschüttungen entfällt…
…Kapitalbeteiligung - in Anwendung des österreichischen Rechts kein grenzüberschreitender Dividendenfluss mehr vor, weil nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaft im Wege der vermögensverwaltenden deutschen KG dem in Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zugerechnet werden. Aus österreichischer Sicht geht es daher um einen rein innerösterreichischen Dividendenfluss…
…Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht…
…Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…
…aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von einer ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls…
…an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Gewinnausschüttungsvorbehaltes vorliegen (EAS 788) und sollte folglich die Dividende nicht dem Erwerber, sondern dem Veräußerer steuerlich zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von…
…Hongkong nicht oder nicht nennenswert besteuert worden sind. Allerdings stellt sich in solchen Fällen immer die Frage, ob die Einkünfte, aus denen die Gewinnausschüttung herrührt, tatsächlich der Hongkong-Gesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Denn Einkünfte sind nicht demjenigen zuzurechnen, der sie bloß in seinen Büchern erfasst…
…US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu…
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…Hinblick auf diesen Veräußerungsgewinn noch vor dem 1. Juli 1996 eine Vorweggewinnausschüttung an die österreichischen Gesellschafter vorgenommen, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung - wie jede andere offene oder verdeckte Gewinnausschüttung - noch dem 22-prozentigen Kapitalertragsteuersatz. 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…