…DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Die für Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzenden ausländischen Einkünfte sind stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Der Umstand, dass die Renten in Deutschland nur mit einem Ertragsanteil von 50% versteuert werden, kann daher nicht dazu führen…
…festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind solche aus Deutschland stammenden Nachzahlungen nicht für die…
…2000) - anerkannt, dass Erträge aus US-Vermögen, das in einer schweizerischen Wertpapier-KG angelegt und dessen Erträge in der Schweiz als Einkünfte einer gewerblich tätigen KG mit 25% versteuert wurden, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die gleichen Rechtsbeurteilungen werden anzustellen sein, wenn eine…
…A zu versteuernde Einkünfte | 400.000 | 30% | 120.000 Folgender Berechnungsmodus wäre hingegen vom Abkommen nicht gedeckt: | | Einkünfte | % | Steuer (A) | Gesamteinkünfte | 500.000 | 30% | 150.000 | in Staat B zu versteuernde Einkünfte |…
…zu versteuern; und zwar auch dann, wenn nach slowakischem Recht die Voraussetzungen einer Betriebstätte bestätigt werden sollten. Das Gleiche gilt im Fall einer betrieblich tätigen slowakischen K.S., wenn die Beteiligungen nicht dazu dienen, diese betriebliche Tätigkeit zu ermöglichen und wenn sie sonach nicht Teil…
…I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht mehr auf § 98 Abs…
…Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte aus einer vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ausgeübten Auslandstätigkeit stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das…
…und die andererseits auch den Kriterien des Artikels 5 des DBA-Polen entspricht. Dass der Betriebstättendefinition des Artikels 5 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur für gewerbliche, sondern auch für freiberufliche Einkünfte Bedeutung zukommt, wurde zumindest in Bezug auf Bauausführungen bereits in EAS 832 zum Ausdruck gebracht…
…Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann…
…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen Besteuerung und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da sie bereits nach österreichischem innerstaatlichen Recht auf die laufenden Einkünfte keine progressionserhöhende Wirkung entfaltet (§ 67 Abs…
…Vertrag mit dem inländischen Veranstalter in Österreich gastieren lässt. Die deutsche Agentur erzielt diesfalls gewerbliche Einkünfte aus dem Geschäft mit dem österreichischen Veranstalter, die mangels inländischer Betriebstätte nur in Deutschland, nicht aber in Österreich zu versteuern sind. Die gezahlten Vergütungen sind daher auch von der…
…Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Im ersten Fall besteht für die österreichische Akademie Steuerabzugspflicht für die gezahlten Honorare, im zweiten Fall hingegen nicht…
…Denn jene Kapitalteile, die aus Beiträgen der seinerzeitigen US-Dienstgeber aufgebaut worden sind, wären nach österreichischem Steuerrecht als Vorteile aus dem Dienstverhältnis bereits im Zeitpunkt der Beitragsleistung zu versteuern. Diese Steuerpflicht war aber nicht geltend zu machen, weil im damaligen Zuflusszeitpunkt noch keine unbeschränkte Steuerpflicht…
…einer Vertriebsniederlassung in Österreich z.B. 30 Mio. davon in Österreich zu versteuern wären. Es sei weiter angenommen, dass nun anstelle einer Vertriebsniederlassung ein inländischer abhängiger Vertreter eingesetzt wird, der neben dem Aufwandersatz nur Einkünfte von 2 Mio. erhält, obgleich durch ihn der österreichische Markt…
…dh. Grundstücke, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden und damit am 31. März 2012 grundsätzlich nicht steuerverfangen waren, so beträgt der zu versteuernde Veräußerungsgewinn gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal 14 Prozent des Veräußerungserlöses, unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten. Handelt es sich…
…des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist, richtet sich nach den allgemeinen österreichischen Grundsätzen der Einkünftezurechnung. Werden nach diesen Grundsätzen daher die Einkünfte etwa dem in Hongkong ansässigen Settlor ("Stifter") oder einem Begünstigten zugerechnet, kann § 3 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. Ob…
…ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der…
…auf österreichischer Seite diese Beträge als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt werden, besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge…