…die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus den laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig. Wurde die berufliche Tätigkeit in Großbritannien ausgeübt, dann ist Großbritannien berechtigt, die Gesamtbezüge (einschließlich…
…sonstigen Bezüge Anwendung. Der solcherart begünstigte Teil von sonstigen Bezügen ist teilweise steuerfrei, teilweise einem Fixsteuersatz von 6% unterworfen und wirkt sich daher nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die auf Grund eines DBA in Österreich steuerfrei zu stellen sind und nach § 67…
…laufenden Bezügen ist allerdings nicht zulässig (EAS 2348). Der Umstand, dass Bezüge eines non-executive-directors nach britischem Recht als "employment income" bezeichnet werden, ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings ist die ausländische Qualifizierung für Österreich nicht bindend…
…zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird…
…davon nicht erfasste Gesellschafter/Gesellschafter-Beziehung. Nach Auffassung des BMF ist es daher abkommenskonform, wenn Österreich die Zinsen bei dem darlehensgebenden und in Österreich ansässigen Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft der Besteuerung unterwirft. Artikel 7 Abs. 7 des Abkommens kann aus den angeführten Gründen nicht als…
…Aktivposten. Vom Einheitswert gem. § 30 Abs. 2 BewG nicht erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991…
…Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Bezüge direkt von der Sozialversicherung an den Empfänger ausbezahlt werden, sondern auch dann…
…Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische…
…Umlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen nicht den Einschränkungen des § 14 EStG 1988 (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG 1988…
…Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres zu erfassen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG). Diese Regelung gilt nicht nur im Lohnsteuerabzugsverfahren…
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…
…die Pensionskassenbeiträge, die im gleichen Verhältnis dem deutschen Hauptsitz anzulasten sind. Für die Frage, ob die 10% Grenze überschritten wird oder nicht sind sonach nur die "Österreich-Anteile" der Pensionskassenbeiträge heranzuziehen. 15. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien ausgeübte Arbeit entfällt, dann erlangt demnach Italien nur für diesen anteiligen Betrag, nicht aber für die gesamte Sonderzahlung ein Besteuerungsrecht. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur…
…Verfahren nicht zu. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in dem SWI-Artikel "Ausländische Pensionskassen" (SWI Nr. 12/1993, S. 357) dargestellten Besteuerungsfolgen für den vorliegenden Fall keinen Vergleichsmaßstab bilden, da einerseits die schweizerischen Zusatzpensionen nicht aus einer schweizerischen Pensionskasse stammen und andererseits ihr Rechtsgrund nicht…
…sonstigen Bezüge mit einem Steuersatz von 6% belastet, und zwar dadurch, dass die inländischen sonstigen Bezüge mit dem 6%igen Lohnsteuerabzug "endbesteuert" bleiben und erst gar nicht in die Veranlagung einbezogen werden, wohingegen die deutschen sonstigen Bezüge zwar dem Grunde nach in die Veranlagung einzubeziehen…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Einkommensteuern der US-Bundesstaaten werden vom DBA-USA nicht erfasst. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sieht § 1 Abs. 3 der auf § 48 BAO gestützten Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften vor. Als "Steuer vom Einkommen" können indessen nur Abgaben…
…dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese Beurteilung gründet sich auf die in Ziffer 14 sowie Ziffer 17.2 und 17.3 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Muster vertretene…