… 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein, wonach die für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, eine Betriebsstätte begründet (siehe auch LStR 2002 Rz 1206). Nach herrschender Auffassung…
…von mehr als 15% ergibt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich aufgrund der Belastung von 32 der insgesamt 49 Zahlungen mit effektiv rund 30% argentinischer Steuer bei einer jahresübergreifenden, auf sämtliche der 49 Zahlungen bezogenen Betrachtung eine Durchschnittsteuerbelastung von insgesamt mehr als 15…
Wird eine ungarische Kapitalgesellschaft, die seit mehr als einem Jahr zu 60% einem Österreicher und zu 40% einem Ungarn gehört, nach dem ungarischen Umgründungsrecht, das mit dem österreichischen Spaltungsgesetz vergleichbare Vorschriften enthält, in zwei Kapitalgesellschaften aufgespalten, wobei die eine Kapitalgesellschaft das Liegenschaftsmanagement und die andere…
…die weiterhin zu 100% der deutschen Mutter-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländischen Betriebstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M-GmbH. Hat die Tochter-GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt…
…Im gegebenen Zusammenhang ist unbeachtlich, ob die Beteiligung an der US-Gesellschaft mehr als 25% beträgt oder nur zwischen 10% und 25% liegt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das DBA-USA nicht für den Bereich der Vermögensbesteuerung gilt und dass daher die Beteiligung an der…
…angemietete Geschäftsräumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden…
…Räumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH vom 30. Jänner 1974, BStBl. II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden…
…Satz BAO die unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne weiteres eintreten lässt; für den umgekehrten Fall, dass der Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem Urteil vom 30.8.1989…
…gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen. Denn alle ausländischen Gewerbetreibenden, die durch mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein…
… 4. mindestens 30% des Fondsvermögens muss in Aktien und mindestens 30% des Fondsvermögens muss in Rentenwerten bestehen; 5. Optionsscheine dürfen nicht erworben werden, derivative Produkte dürfen nur zur Absicherung erworben werden; 6. Es dürfen nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in Immobilienfonds (§ 42 ImmoInvFG) veranlagt…
…derzufolge im Falle von Ferngeschäftsführung der Sitzstaat der Gesellschaft als deren "Wohnsitz"-Staat für DBA-Zwecke gelten solle, wenn die Weisungen der geschäftsführenden Organe dort zugehen, wurde im Rahmen von Konsultationsgesprächen mit Deutschland daher als nicht mehr erforderlich erklärt (siehe Erlass des BMF vom 17…
…hiebei nötigen Übungen soweit in den Hintergrund treten, dass die Tätigkeit dieser Lehrer insgesamt betrachtet nicht mehr ihre Zuordnung unter den Begriff "Vortragende" zulässt, kann - als Sachverhaltsfrage - nicht mit bindender Wirkung im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Im Zweifelsfall sollte auf der Grundlage dieser EAS…
…aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein konnte. 29. April 2002 Für den Bundesminister…
Schenkt eine in Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten…
…kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im Allgemeinen keine Anwendung. 30…
…30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte Rechtsansicht aufgegeben, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr…
…bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten daher tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf…
…Abschlusstag 30.6.1992 bilanziert, und hat sie diese nach den Bestimmungen der §§ 63 und 65 BewG als steuerpflichtigen Vermögenswert in ihrer Einheitswerterklärung zum 1.1.1993 auszuweisen, so wird diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Steuerpflicht durch das revidierte Abkommen nicht mehr beseitigt…
…dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. 30…
…30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr…