…Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz noch in jenem des DBA-Liechtenstein Wirkung. Unter EAS 839 wurde die Ansicht vertreten…
…Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138 zuzuschreiben sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2008
…Während die Mindestkörperschaftsteuer aber noch so gesehen werden kann, dass sie die in das negative Einkommen aufgenommenen anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte belastet (mit anderen Worten dass die anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte zumindest noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht…
…fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen…
…jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO…
…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland…
…Anteile besitzt, sowohl auf diese als auch auf die mit negativen Anschaffungskosten behafteten Substanzgenussrechte. Erfolgt der Wegzug allerdings in die Schweiz, liegt kein besteuerungsfähiger Wegzugstatbestand vor, weil infolge der Wegzugsklausel des Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz durch die Wohnsitzverlegung keine Umstände eintreten, die zum…
…kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25. September 2012
…maßgebenden Art. 7 iVm Art. 23 keine Änderung mit sich. Die Bestimmung des Artikels 23 Abs. 4 DBA-Bulgarien (neu) bezieht sich nur auf (negative) internationale Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte aus dem Grunde unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich…
… dies allerdings nur insoweit, als hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Eine Verlustdoppelverwertung würde vorliegen, wenn z.B. der im Jahr 1998 in der österreichischen Betriebstätte erlittene Verlust im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes zur Steuerfreistellung der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers führte; denn in diesem Fall tritt…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, diese Betrachtungsweise auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten anzuwenden, wenn die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen in den hier maßgebenden Belangen - so wie das DBA-Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können…
…Abs. 3 des Abkommens zugeordnet wird und Ungarn dadurch vom Abkommen an der Besteuerung gehindert wird, tritt für Österreich gemäß Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ungarn keine Steuerfreistellungsverpflichtung ein. Denn durch Artikel 22 Abs. 1 wird Österreich nur dann eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auferlegt, wenn…
…ist. Sollte allerdings Frankreich keine Besteuerung vornehmen, weil Frankreich die Einkünfte der österreichischen GmbH als Gewinnausschüttungen der französischen Kapitalgesellschaft wertet und daher in Anwendung von Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich diese Ausschüttungen steuerfrei stellt, dann würde der hierdurch eintretende negative Qualifikationskonflikt (Österreich…
…Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH-Anteiles und zwar unabhängig davon, wie der Anteil in den Büchern der einbringenden GmbH dargestellt wird. Sollte der Anteil von der…