…dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die Umsätze unterliegen allerdings grundsätzlich der österreichischen Umsatzsteuer; für die Umsatzsteuerhebung ist gemäß § 63 Bundesabgabenordnung jenes österreichische Finanzamt zuständig, "in dessen Bereich der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt"…
…keine Umsätze des liechtensteinischen Unternehmens auf österreichischem Staatsgebiet unterstützt werden (Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen…
…Sollte keine inländische Betriebstätte feststellbar sein, ist zu untersuchen, ob das portugiesische Unternehmen ein operatives Reinigungsunternehmen betreibt oder ob möglicherweise ein Fall vorliegt, der steuerlich auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 11.2.1993, AÖF Nr. 87/1993, so zu sehen ist, dass im…
…keine Freibetragsgrenze mehr zur Verfügung steht, so dass die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die in EU-Staaten ansässig sind, wird auf Grund des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes die Möglichkeit bestehen, diese Umsatzsteuerbeträge erforderlichenfalls im…
…Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage…
…weil die niederländische Gesellschaft über keine inländische Betriebstätte verfügt. Wie immer daher Artikel 13 des DBA-Ö/Nl im vorliegenden Fall auch interpretiert werden mag, die von der deutschen Vertriebstochtergesellschaft auf der Grundlage ihrer Österreich-Umsätze gezahlten Markenlizenzgebühren müssen in Österreich von der Besteuerung freigestellt…
…weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt. Denn § 48 BAO ermächtigt das BM für Finanzen nur dann einen Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser "zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16…
…Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Verwertung der Rechte in einer inländischen Betriebsstätte stattfindet, kann keine Abzugssteuerpflicht bestehen. Auch aus der Sicht des Kommentars zu Art. 12 OECD-MA, dem das DBA Deutschland folgt, handelt es sich…
…Haftung der inländischem GmbH vorliegen. Dies wird dann zu bejahen sind, wenn die inländische GmbH wusste oder zumindest vermuten musste, dass keine gesetzliche Rechtfertigung für die Unterlassung des Steuerabzuges gegeben war, weil die Zahlungen nur zum Schein an die "Tantengesellschaft" erfolgten und im Ergebnis den…
…einen branchenunerfahrenen Rechtsanwalt aus Liechtenstein akquiriert werden können. Die Zwischenschaltung der liechtensteinischen Anstalt bei einer Kreditaufnahme im Ausland würde im übrigen auch nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach § 22 BAO erfüllen, da hiedurch keine inländischen Steuern umgangen werden. 26. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…die im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht mit ausreichender Intensität angestellt werden können. Hiebei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob möglicherweise mit diesem Vertrag eine steuerliche Mitunternehmerschaft begründet wird. Zutreffendenfalls wären die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge…
…Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen geliefert, dessen Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, so kann im Grunde kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen Erwägungen das Währungsrisiko…
…ersetzen kann; sie soll vielmehr nur subsidiär zur Anwendung kommen. Keine Steuerentlastung kann daher nach § 48 BAO gewährt werden, wenn der Lieferungsempfänger (z.B. der österreichische Organisator der Aktion) selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist und wenn sonach die Umsatzsteuerentlastung im Vorsteuerabzugsweg herbeigeführt werden kann. Ausnahmegenehmigungen nach § 48…
…dann fällt im Jahr 1 keine inländische Steuer an, gleichgültig, ob dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht sich dieses Verhältnis im Jahr 2…
…Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet. Da allerdings die Lieferung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 im Ausland stattfindet, tritt ein gleicher Effekt, nämlich Nichtsteuerbarkeit des Umsatzes in Österreich ein. Die Lieferung eines Grundstückes mit Gebäude (Appartement) ist - wäre sie in Österreich erfolgt - gemäß …
…Perspektive betrachtet, wurde daher in EAS 2339 und 2365 zum Ausdruck gebracht, dass im gegebenen Zusammenhang eine Verlustverwertung im Inland ua. nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn kein Fall eines "Verlust-Shoppings" vorliegt. "Verlust-Shopping" kann hierbei aber nicht mit "Mantelkauf" gleichgesetzt werden. Denn wenn…
…Doch kann - im Sinn von § 7 Abs. 2 UmgrStG - durch den Umwandlungsvorgang kein österreichisches "Besteuerungsrecht eingeschränkt" werden, wenn Österreich auf dieses Besteuerungsrecht bereits vor dem Umwandlungsvorgang im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein…
…gezogen werden, dass keine inländische Steuerpflicht besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters (betr. im Abkommen nicht geregelte Einkünfte) nachgebildete Bestimmung fremd ist, wird das österreichische Besteuerungsrecht bei im Abkommen nicht geregelten Einkünften nicht eingeschränkt. 12. Oktober…
…einer Weise umstellen, dass sie den Landesgesellschaften eine nach der TNMM-Methode ermittelte angemessene EBIT-Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit der Vorgangsweise anderer Staaten gefolgt werden. In diesem Fall…
…bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im…