…angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister…
…er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982, umschrieben ist; dieser sieht keine persönliche Befreiung von der Kreditvertragsgebühr vor. 10. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…eine Quellensteuer von 10%, sonach von S 2.000,-, zu erheben, die sodann gemäß Artikel 23 auf die mit 34% erhobene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Das Abkommen sieht weiters vor, dass dann, wenn Portugal auf Grund einer genau umschriebenen Sondergesetzgebung eine Befreiung von der Quellensteuer…
…Bezügen dürfen keine Steuern erhoben werden". Der Begriff "Gehälter und andere Bezüge" umfasst auch Pensionen. Daher sind Pensionen, die vom UNJSPF an ehemalige Angestellte des IWF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit (siehe EAS 2593). Dies steht im Einklang mit der Befreiung für…
…keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes auslösen, weil die Veräußerung einer Beteiligung an einer im Drittausland (Niederlande) ansässigen Gesellschaft durch die in den USA ansässige Gesellschafterin keiner beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG in Österreich unterliegt. Der Umstand, dass der Einbringungsvorgang lediglich für Belange der Befreiung von der…
…sie mit der in Polen ausgeübten nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen. Sind die Vergütungen aus dem Phantom Share Agreement nach polnischem Steuerrecht zwar den Einkünften aus unselbständiger Arbeit zuzuordnen, aber nicht steuerpflichtig, so hat dies auf die Befreiung von der Steuerpflicht in Österreich keinen Einfluss…
…der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15.5.2 des Kommunalsteuerdurchführungserlasses AÖF Nr. 298/1994). 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen, die den Beamten von der Organisation…
…Privilegienübereinkommen der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) zuerkannt worden ist. Derartige Bescheide werden nicht für die neue Kommunalsteuer Wirkung entfalten können, da ihnen keine automatische Anpassungswirkung wie im Fall der DBAs zukommt. 8. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…0202/63). Bezieht daher eine in Österreich aufgrund des Diplomatenstatus bloß beschränkt steuerpflichtige Person Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffend eine im österreichischen Homeoffice ausgeübte Tätigkeit für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber, so sind diese Einkünfte nicht von der Befreiung der Wiener Diplomatenkonvention erfasst, sondern gemäß …
…BAO steht die Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zu und es darf somit auch keine Entlastung an der Quelle vorgenommen werden. Aus § 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 1 MTR-VO ergibt sich, dass ein Missbrauch nur dann von vornherein ausgeschlossen werden…
…dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird daher auch innerhalb eines Konzerns eine inländische Vertriebstochtergesellschaft von Konzernprodukten nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Die reine Handelstätigkeit stellt jedenfalls keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.07…
…einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass § 94 Z 2 EStG 1988 ohne die Einschränkungen für ausländische Gesellschaften zur Anwendung gelangt, dh. insbesondere unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988 (BGBl. Nr. 56/1995)…
…keine Auskünfte erteilen. Anmerkung : Solange die S 300.000,00 Umsatzgrenze nicht überschritten wird (eine Grenze die für ausländische Unternehmer dann gilt, wenn sie im Inland einen Zweitwohnsitz unterhalten) tritt - falls keine Besteuerungsoption vorgenommen wird - Umsatzsteuerfreiheit ein; diese Befreiung gilt auch für den sonst der…
… 42 EStG in solchen Fällen auch keine Einkommensteuererklärungspflicht besteht. Die Bezüge als Beamter der Europäischen Gemeinschaft sind gemäß Artikel 13 in Österreich von der Besteuerung befreit; diese Befreiung steht nicht unter "Progressionsvorbehalt". Nach herrschender Auffassung bewirkt eine solche Steuerbefreiungsbestimmung in einem Staatsvertrag (bei dem ggstl…
…und wird ein Finanzierungskredit auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann wird er durch die Diplomatenkonvention von der Entrichtung der hiebei anfallenden Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Diese aus der Diplomatenkonvention abzuleitende Befreiung ist allerdings nur eine persönliche und keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere…
…DBA-Schweiz von der Besteuerung befreit. Allerdings steht diese Befreiung unter dem - international üblichen - Vorbehalt, dass das Abkommen keine bindenden Feststellungen darüber trifft, ob die Steuerentlastung unmittelbar bei Dividendenzahlung (Quellenentlastungssystem) oder im Wege eines Rückerstattungsverfahrens (Rückzahlungssystem) erfolgt (Artikel 28 DBA CH). Aus der Durchführungsvereinbarung zum…
…nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Bauausführung oder Montage im anderen Staat innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, in der die Bauausführung oder Montage in diesem Staat keine Betriebstätte begründet, gezahlt werden. Erhält ein österreichischer…