Ein im Haus des Vaters in den USA zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch…
…dann eine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der bei der Planungsarbeit erzielten Gewinne ein, wenn der schweizerischen Architektin hierfür eine österreichische "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist…
…ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 im letztgenannten Sinn zu beantworten sein. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn der thailändische Geschäftsführer in Österreich über keine feste Einrichtung (zB Büroraum, Arbeitszimmer) verfügt…
…erzielten Einkünfte insoweit von der Besteuerung in Österreich freizustellen, als sie in Ungarn einer "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-Ungarn zuzurechnen sind (EAS 1021). Ein in der Budapester Wohnung separiert als Arbeitszimmer eingerichteter Raum, in dem die ungarische Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig konzipiert und…
…DBA-Schweiz zu subsumieren sein, wodurch sich ein inländisches Besteuerungsrecht nur für den Teil der Vergütungen ergibt, der der Arbeitsausübung in einer inländischen festen Einrichtung (zB Arbeitszimmer) zuzuordnen ist. Sollte dem schweizerischen Stiftungsvorstand eine solche Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung stehen, wäre eine steuerliche Erfassung…
…deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen Besteuerung und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da sie bereits nach österreichischem innerstaatlichen Recht auf die laufenden Einkünfte keine progressionserhöhende Wirkung entfaltet (§ 67 Abs. 6 bzw…
…auf Einkünfte aus Lehrtätigkeiten, nicht aber auf solche aus Forschungsarbeiten bezieht. Im Übrigen ist in dem am 31. Mai 1996 unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA überhaupt keine Gastprofessorenregelung mehr enthalten. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung grundsätzlich ab 1. April 1998 und für…
…sodass sie der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 zu unterwerfen sind. Steht einem selbständig tätigen schweizerischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "Betriebstätte" bzw. "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 5 bzw. Artikel 14 DBA-Schweiz zur Verfügung und wird…
…als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen (EAS.1924 und Hinweis auf Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Liegen sonach keine lohnsteuerabzugspflichtigen wohl aber einkommensteuerpflichtige Erwerbseinkünfte vor, fallen diese idR unter die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen…
…Betriebstätte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG zu unterwerfen sind. Steht dem belgischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 14 DBA-Belgien zur Verfügung und wird eine belgische Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht, dann sind auf Grund der…
…zum Anrechnungsverfahren übergehen wird und folglich auch dann keine Steuerfreistellung mehr gewähren wird, wenn die Arbeit in Österreich ausgeübt wird. Andererseits wird nur mehr dann ein österreichischer Besteuerungsanspruch entstehen, wenn eine inländische "feste Einrichtung" (also zB ein dem Übersetzer dauerhaft zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer) existiert…
…48836726.pdf). Keine Wohnungs-Betriebstätte liegt vor, wenn in der Wohnung bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (EAS 350) sowie im Fall von "echter Heimarbeit" (EAS 1763, EAS 3277). Die deutsche Wohnung eines Servicetechnikers, in der kein "Home-Office" oder…
…Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, eine Betriebsstätte begründet (siehe auch LStR 2002 Rz 1206). Nach herrschender Auffassung wird im Fall der bloßen Vergabe von "echter Heimarbeit" in der Wohnung des Heimarbeiters keine Betriebsstätte für den Arbeitgeber begründet (Ritz, BAO6…
…Unternehmen selbst über keinerlei Verfügungsmöglichkeit über eine inländische feste Einrichtung verfügt, der in Österreich tätige Arbeitnehmer auch über keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen für das deutsche Unternehmen verfügt und den Arbeitnehmer lediglich mit den für die Ausführung der Bürotätigkeiten erforderlichen Arbeitsmitteln (PC, Mobiltelefon) ausstattet…
…von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs…