Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
…daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister…
…gemäß § 31 Abs. 3 EStG 1988 im Fall des "Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich .... der gemeine Wert als Anschaffungskosten" maßgebend ist. Dieser Begriff des "Eintritts in das inländische Besteuerungsrecht" ist das Gegenstück zum "Verlust" des Besteuerungsrechtes im Wegzugsfall (Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz…
… 31 EStG 1988 vermieden, derzufolge nur die nach dem Zuzug nach Österreich angewachsenen weiteren stillen Reserven der Besteuerung in Österreich unterliegen. Sollten sich allerdings österreichisch/deutsche Differenzen in der Beurteilung des gemeinen Wertes der Beteiligungen anlässlich der Wohnsitzverlegung ergeben, kann dies wohl die Wirkung einer…
…Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung, wie dies in reziproken…
…steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als "resident but not domiciled" iSd Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien…
…sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes zu Grunde gelegt worden sein, so wird Österreich…
…eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen. Im Fall des Wegzuges wird sonach ein Veräußerungsvorgang fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im…
…nach Österreich und kommt es hierbei nach dem (derzeit noch im Entwurf vorliegenden) "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStBglG) zu einer steuerlichen Entstrickung der Wirtschaftsgüter der SE auf Basis der Bewertung zum gemeinen Wert (Verkehrswert)…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung…
…von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in…
…werden. Die österreichische Wegzugsbesteuerung erfasst allerdings nur den nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs, da nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges und im Zeitpunkt des Wegzuges der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung deckt sich im Grunde mit der Vorschrift des Artikels 13…
…2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende…
…prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000). Dieser Vorgang lässt im Geltungsbereich des Artikels II UmgrStG keine Aufwertung der übernommenen KG-Beteiligung auf 1.000 zu. Denn dies wäre in § 7 Abs. 2…
…zu erwirken. Es wird erwogen, das schwedische Grundstück - das in Österreich nicht mit dem schwedischen Steuerwert, sondern mit dem gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden müsste - von der österreichischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und jene schwedische Steuer, die nachweislich auf die Bargeldschenkung entfällt, auf…
…einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die sich daraus ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich mit dem gemeinen Wert, in Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung…
…31 EStG wird bei Personen mit Auslandsbeteiligungen im Fall des Eintrittes in die österreichische Steuerpflicht nur die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert (im Zeitpunkt des Zuzuges) andererseits der Besteuerung zugeführt. Da sonach im inländischen Recht nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem…
…Abs. 2 öUmgrStG wäre eine Aufwertung auf den gemeinen Wert für Ing. D über Antrag zulässig gewesen; doch wird bei Fehlen stiller Reserven in der Beteiligung der gemeine Wert nicht über den Anschaffungskosten liegen. Kommt nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis…