… fehlende Arbeitgebereigenschaft der schweizerischen Sitzgesellschaft hätte die Anwendbarkeit der 183-Tage-Klausel und damit - wegen der 6 Monate nicht übersteigenden Aufenthalte des Verwaltungsratspräsidenten in der Schweiz - das ausschließliche Besteuerungsrecht in Österreich zur Folge. Sollten die betreffenden Verwaltungsratsvergütungen auch auf schweizerischer Seite einer Besteuerung unterzogen worden…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…ansässigen Gesellschaft bezieht; denn diese Grundvoraussetzung ist unabhängig davon erfüllt, ob der Dividendenbezug unmittelbar oder mittelbar über eine transparente KG erfolgt. Das Fehlen eines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses schließt aber nicht aus, dass die österreichische GmbH selbst eine Gegenseitigkeitsbestätigung von der eidgenössischen Steuerverwaltung einholt. Sollte diese Bestätigung…
… denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen…
…wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist (EAS.283 und 693). Diese Auffassung ist im Rahmen eines österreichisch-niederländischen Verständigungsverfahrens 1995 mit den Niederlanden akkordiert worden. Ist die niederländische Schwestergesellschaft in einen…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…sowie 1. in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen oder 2. die ausländische Gesellschaft nicht mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt." Im vorliegenden Fall ist daher die Stiftung…
…der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wenn diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden, weil die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten, dann ist diese Vorgangsweise durch Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens gedeckt…
…Aufenthalte zumindest gelegentlich benutzt, sodass schon aus diesem Grund unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist. Davon losgelöst ist die Frage zu beurteilen, ob nach den Lebensverhältnissen auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn des DBA-Irland in Österreich gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen…
…sind die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter gemäß Artikel 15 DBA-Großbritannien in Österreich zu besteuern. Die Besteuerung hat bei Fehlen einer österreichischen Betriebstätte des britischen Arbeitgebers im Veranlagungsweg zu erfolgen. Britische Steuern könnten gemäß Artikel 24 des Abkommens nur insoweit in Österreich angerechnet werden…
…unterlassen, wenn sie in der Lage ist nachzuweisen, dass die Steuerfreistellungsvoraussetzungen des DBA-Kanada vorliegen. Dazu gehört nicht nur, dass das Fehlen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an den Gewinnen der kanadischen Gesellschaft durch den Künstler bzw. seine Angehörigen nachgewiesen wird (Art. 17 Abs. 3…
…die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen, " unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung…
…die die Erhebungen führende Abgabenbehörde zu entscheiden, ob neben dem Auftrag zur Nennung der Provisionsempfänger in der Folge auch ein Auftrag zur Benennung der wahren Gläubiger der Darlehensbeträge und der Empfänger der Zinsenbeträge gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die finanziellen Mittel in Wahrheit…