…Z 1 EStG 1988 nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten, sondern an Dritte gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen. Mit dieser Regelung der DBA-EVO…
…8/2005, genannten Voraussetzungen erfüllen, zu denen vor allem die nach der EG-Richtlinie 2003/41/EG erforderliche Zulassung durch die Aufsichtsbehörde ihres Herkunftslandes zählt, und wenn sie andererseits bei den erteilten Pensionszusagen die 80%-Grenze bezüglich des letzten laufenden Aktivbezuges beachten. Für die KESt…
…Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen (EuGH 12.12.2002, C-385/00, De Groot); jedoch ist eine Berücksichtigung im Quellenstaat der Einkünfte erforderlich, wenn dort sämtliche oder fast sämtliche Jahreseinkünfte bezogen werden (EuGH 14.02.1995, C-279/93, Schumaker). Diese Rechtsprechung wendet der EuGH (EuGH 16…
…werden, um ihre steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen. Zur Frage, ob es ausreicht, erst im Zuge einer Außenprüfung die erforderliche Dokumentation beizubringen, wird zu bedenken sein, dass sich in Österreich das Erfordernis einer Belegdokumentation auf § 131 Abs. 1 Z 5 BAO gründet (VPR 2010 Rz 305)…
…Reports). InvFR 2008 Rz 54 lässt indessen keine gesonderte Antragstellung des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers des japanischen Fonds zu. Eine allenfalls erforderliche Berücksichtigung der DBA-rechtlichen Ansprüche des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers kann aber in Anlehnung an das in den InvFR 2008 für Großinvestoren (mindestens…
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Das BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben…
…aus Österreich bezogenen Einkünfte bindet) und dass sie in der Lage sind, diese Willensbildung erforderlichenfalls entsprechend zu dokumentieren. Es ist nicht erforderlich, eine formelle Optionserklärung gegenüber österreichischen Finanzämtern abzugeben. Allerdings ist zu beachten, dass im Fall des Bezuges steuerabzugspflichtiger Einkünfte aus Österreich die Option ebenfalls…
…Auslegung gefunden haben. Für die Beurteilung, ob Vermögenswerte (hier: die Anteile an der deutschen Maschinenfabriks-GmbH) einer deutschen Betriebstätte zurechenbar sind, ist eine Funktions- und Risikoanalyse erforderlich, wobei "Funktionen" grundsätzlich nur solche sein können, die von Unternehmensmitarbeitern ausgeübt werden ("significant people functions", siehe VPR 2010…
…begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens herangezogen werden. Es…
In EAS 440 wurde ausgeführt, dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…