…Liechtenstein vorliegen; dann nämlich, wenn zwar die österreichischen Verrechnungspreise nach Liechtenstein korrekt, die über Deutschland in das Land des Pharmaunternehmens weiterverrechneten Beträge hingegen überhöht sind. Die Gestaltung kann aber auch eine Gewinnverlagerung zu Lasten beider Staaten (Österreichs und des Staates des Pharmaunternehmens) bewirken. Bei der…
…Abs. 1 Z 5 EStG; bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Produzenten (durch die die deutsche Steuerverwaltung Kenntnis von den Beratungsaktivitäten in Österreich erlangt) kann aber von der Wiener Kommissionärin auf der Grundlage von Art. 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 30. April…
…nicht der Fall, wäre auch aus der Sicht der aktuellen Fortentwicklung der Interpretation des Art. 5 OECD-MA durch den OECD-Kommentar idF 2017, welcher in diesem Zusammenhang seitens des BMF auch für den Anwendungsbereich des DBA Deutschland Bedeutung beigemessen würde, das Vorliegen einer Betriebsstätte…
…im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines…
…des BM für Finanzen keine Bedenken bestehen, wenn zur Vermeidung eines mit einer sparsamen Administration unvereinbaren Verwaltungsaufwandes der Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. unterbleibt. In einem solchen Fall ist daher auch entbehrlich, besondere Untersuchungen darüber anzustellen, ob möglicherweise der österreichischen Kulturvereinigung als…
…2006, Abs. 18). Dabei wäre auch die besondere Rechtslage des jeweiligen Abkommens zu berücksichtigen, weshalb beispielsweise im Fall des DBA-USA zu dokumentieren ist, dass der Entlastungsanspruch nicht aufgrund der LOB-Klausel versagt wird (vgl. zu weiteren Fällen auch BMF-Erlass vom 10.03.2006…
…im vorliegend geschilderten Fall - eine andere zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines…
…daher nur bei besonderen Gegebenheiten (die allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B. der Fall, wenn die Handelsvertretertätigkeit von einer 100%igen Tochtergesellschaft wahrgenommen wird, oder wenn es sich bei dem…
…kein Anwendungsfall der lit. b oder c vorliegt. Das Vorliegen von Anwendungsfällen der lit. b und c scheidet im gegenständlichen Fall begrifflich aus. Wenn aber Deutschland - trotz des Qualifikationskonfliktes - die Gewinne einer auf deutschem Gebiet bestehenden Personengesellschaftsbetriebstätte besteuert, so kann darin - wie oben dargelegt - keine…
…Im Fall einer nachträglichen Außenprüfung im Ausland kann eine nachträgliche Steuerentlastung in Österreich erwirkt werden, wenn in dem ausländischen Prüfungsverfahren die landesinterne Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung des mit dem österreichischen Arbeitgeber abgeschlossenen Dienstvertrages bekanntgegeben und deren unionsrechtlich diskriminierungsfreie Anwendung bestätigt wird. Bei Bedarf kann diese…
…bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer …
…Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise aus. Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die Gewinnzone zu rechnen ist, dann deuten diese Gegebenheiten auf eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes bei der…
…des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens gestellt werden…
…dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen…
…nur "im Sinne einer Personalgestellung" dieser Reinigungsfirma zur Verfügung gestellt hat (Rz 18 des BFH-Urteils). Räumlichkeiten, in denen Leiharbeitskräfte ihre Arbeit ausführen, begründen aber keine Betriebstätte für das Verleihunternehmen (sondern nur für den mit dem Leihpersonal betrieblich tätigen Entleiher). Der vorliegende Fall unterscheidet sich…
…1993) müsste im Übrigen auch beurteilt werden ob möglicherweise ein Fall von "Liebhaberei" vorliegt der ebenfalls zur Nichtverwertbarkeit der Verluste führen würde. Ganz allgemein ist beizufügen, dass die österreichische Finanzverwaltung dann, wenn durch internationale Kapitalanlagen österreichischer Steuerpflichtiger eine Umgehung (im weitesten Wortsinn) österreichischer Steuern angestrebt…
…besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren…
…Die besonderen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben das BM für Finanzen veranlasst unter EAS 296 davon auszugehen, dass dieser von der Schweiz gewünschten Abkommensinterpretation auch auf Liechtensteinischer Seite gefolgt werden würde. Ein in Österreich ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft fällt daher unter Artikel…
…dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US-Holding eine abkommensrechtliche Entlastung von der…