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UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/07Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.01.2008

…Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befunden hätte. Solche Gründe sind auch für den Unabhängigen Finanzsenat aus dem vom Zollamt vorgelegten Akt nicht erkennbar. Abschließend wird daher festgestellt, dass im gegenständlichen Verfahren kein besonderer Fall im Sinne des Art. 239 Abs. 1 ZK vorliegt. Da…

BFG RV/5200059/2012Erlass/Erstattung einer Abgabenschuld gem. Art. 239 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2018

…EuGH. Dieser verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK iVm Artikel 899 Abs. 2 erster Satz ZK-DVO grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. auch…

UFSZ3K ZRV/0197-Z3K/10Abweisung eines nach einem Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung gestellten Erstattungsantrages nach Art 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.01.2012

…verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Huchatz in Witte, Zollkodex5 Rz 30 zu Artikel 239). Nach einem Urteil des…

UFSZ1W ZRV/0046-Z1W/02Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.11.2005

…Witte, Rz 8 Vor Art. 220). Ein besonderer Fall liegt nach der Rechtsprechung des EuGH dann vor, wenn der betroffene Wirtschaftsbeteiligte im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmeern sich in einer außergewöhnlichen Situation befindet (EuGH vom 25. Februar 1999, C-86/97, ZfZ…

UFSZ1W ZRV/0295-Z1W/07Erstattung von Zollabgaben nach Art. 239 Abs.1 erster Anstrich ZK, bei denen eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte. Offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.09.2010

…den "gewöhnlichen" Fall eines solchen Erstattungsverfahrens, während der 2. Anstrich ein Erstattungsverfahren bei Vorliegen besonderer Umstände (Art. 905 ZK-DVO) meint, bei denen sich der Wirtschaftsbeteiligte im Vergleich zu einer vergleichbare Tätigkeiten ausübenden Person in einer außergewöhnlichen Situation befindet (z.B. Zollschuld eines verdeckten Ermittlers…

BFG RV/4200023/2014Keine Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK bei Weitergabe eines unverzollten Beförderungsmittels an die im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Ehegattin.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2017

…normierten Ausnahmefällen sei von einer außergewöhnlichen Situation auszugehen. Die belangte Behörde setze sich mit dem Vorliegen einer Gesetzeslücke nicht auseinander, weshalb ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete. Zudem werde in § 83 ZollR-DG der Gesetzesbegriff „besonderer Fall“ konkretisiert. Demnach liege eine sachliche Unbilligkeit vor…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…der Bf. entspricht daher jener aller übrigen Wirtschaftbeteiligten, da auch bei diesen die gesetzlich geschuldeten, jedoch nicht erfassten Abgabenbeträge nachträglich buchmäßig zu erfassen sind. Die Bf. befindet sich somit nicht in einer außergewöhnlichen Situation, ein besonderer Fall liegt somit nicht vor. Tatsache ist, dass Abfertigungen…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

BFG RV/4200313/2010Erstattung gemäß Art. 236 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2014Teil 2/2

…Fall des Art. 220 Abs. 2 ZK und somit ein besonderer Fall im Sinne der einschlägigen Vorschriften nicht vor. Die Angabe eines bestimmten Ursprungs auf Geschäftspapieren, die sich hinterher als falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation…

BFG RV/4200311/2010Erstattung gemäß Art. 236 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2014Teil 2/2

…Fall des Art. 220 Abs. 2 ZK und somit ein besonderer Fall im Sinne der einschlägigen Vorschriften nicht vor. Die Angabe eines bestimmten Ursprungs auf Geschäftspapieren, die sich hinterher als falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation…

UFSZ3K ZRV/0029-Z3K/11Pflichtverletzung im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.07.2012

…in einer außergewöhnlichen Situation befindet und dass er ohne diese Umstände den Nachteil, der in der Nacherhebung der Zölle liegt, nicht erlitten hätte. Für die sonstige Eingangsabgaben und anderen Geldleistungen gelten gemäß § 83 ZoIlR-DG, dass ein besonderer Fall in diesem Zusammenhang dann gegeben ist…

BFG RV/1200036/2016Erstattungsantrag nach Art. 239 ZK
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Alexander in Witte, Zollkodex6 Rz 55 zu Artikel 239). Damit sich also ein Beteiligter in einer…

UFSZ3K ZRV/0213-Z3K/12Kein Zollerlass aus Billigkeit nach dem vorschriftswidrigen Verbringen eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.09.2013

…der Entscheidungspraxis der Kommission zu Art 239 ZK. Der EuGH verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Huchatz in Witte, Zollkodex5 Rz 30 zu Artikel 239)…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ2L ZRV/0090-Z2L/09Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2010

…1999 C-61/98. Das Vorliegen eines derartigen besonderen Falles ist jedoch nicht zu erkennen. Der Lenker des Lastkraftwagens befand sich beim vorschriftswidrigen Verbringen im Vergleich zu anderen Lenkern in keiner außergewöhnlichen Situation. Auf die Situation der Bfin kommt es im vorliegenden Fall nicht an…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…insbesondere dann ein besonderer Fall als begründeter Ausnahmefall nach den Bestimmungen des Artikel 239 Absatz 1 zweiter Anstrich ZK iVm Artikel 899 ZK-DVO vor, wenn sich ein betroffener Beteiligter im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/09Aufhebung gemäß § 289 Abs. 2 BAO, weil ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.03.2009

…offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Für das Vorliegen besonderer Umstände verlangt der EuGH grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsbeteiligte im Hinblick auf die, in seiner Person entstandene Zollschuld, im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsbeteiligten in einer außergewöhnlichen Situation befunden hat (vgl…

UFSZ2L ZRV/0018-Z2L/04Erstattung von Eingangsabgaben wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

…sodass der Sachverhalt anhand der Billigkeitsklausel im Art.905 Abs.1 ZK-DVO (besonderer Fall, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt) zu beurteilen ist. Für diese besonderen Fälle hat der österreichische Gesetzgeber im …

BFG RV/7103979/2017Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Prozessführung als Voraussetzung einer außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…notwendige und zweckmäßige Prozessführung aufgewendet worden seien und bei der Tochter des Bf eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Vom Verwaltungsgerichtshof sei in seiner Entscheidung nicht erörtert worden, ob hinsichtlich der geltend gemachten Prozesskosten Aufwendungen im Sinne des § 34 Abs. 6 TS 4 EStG 1988 vorliegen…