…Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend…
…Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass…
…Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass…
…Um diese Sachverhaltsfrage zu klären müsste eine sehr sorgfältige Untersuchung aller entscheidungsrelevanten Gegebenheiten vorgenommen werden, zumal der Standort des Personalleasingunternehmens, die Channel Islands, zu den international bekannten Steueroasengebieten zählen. Eine solche Sachverhaltsbeurteilung kann aber nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens vorgenommen werden…
…die in Österreich ausgezahlten Gehälter, sondern auch auf die in Ungarn ausgezahlten Bezüge beziehen, wenn diese eine dem österreichischen Arbeitgeber bekannte Entlohnung für die in Österreich ausgeübte Arbeit darstellen. Sollte hingegen ein Arbeitskräftegestellungsverhältnis steuerlich anzuerkennen sein, dann trifft die österreichische Gesellschaft die in § 99 Abs…
Es ist bekannt, dass multinationale Konzerne zunehmend dazu übergehen, ihre ausländischen Vertriebsstrukturen zu ändern und ihre ausländischen Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als…
…im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. Denn einerseits ist bekannt, daß Irland für ausländische Investoren steueroasenartige Vorzugsbesteuerungssysteme anbietet, die international als Anreiz für Steuerflucht gewertet werden. Andererseits bedarf es in potentiellen Steuerfluchtfällen einer besonders sorgfältigen Sachverhaltsdurchleuchtung, die nicht ausschließlich nur auf die Frage…
…1 Z 2 DBA-EVO vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht in dem auf Rechtsfragenklärung ausgerichteten EAS-Verfahren beantwortet werden kann. Nimmt allerdings eine österreichische Kapitalgesellschaft zunächst nur eine geringfügige Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor und wird ein Kapitalertragsteuerrückzahlungsantrag der schweizerischen Holdinggesellschaft vom Finanzamt…
…15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da dies zu sehr sachverhaltsabhängig ist. Der Umstand, dass sich die Aktivität der Personengesellschaft darauf beschränkt, die Mittel der Gesellschafter - ohne zusätzliche Fremdfinanzierung…
…die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Sollte der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (die nach den Lohnsteuerrichtlinien jedenfalls nicht als eine übliche Gestaltung anzusehen ist) die steuerliche Anerkennung zuteil werden, dann wird in einem solchen…
…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Abfuhrpflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…grundsätzlich eine Einzelfallprüfung voraus, die nur unter Ermittlung des relevanten Sachverhalts und somit nur vom zuständigen Finanzamt vorgenommen werden kann. Im anfragegegenständlichen Fall kann Missbrauch gerade nicht von vornherein ausgeschlossen werden, da die Gesellschafter der Holding A GmbH nicht bekannt sind. Es ist daher zunächst…
…Anlaufstelle bzw. Kontaktadresse im Zusammenhang mit ihren Einkäufen bei dem dänischen Unternehmen bekannt ist und dass weiters in der Wohnung ein nur der beruflichen Tätigkeit dienender Arbeitsplatz vorhanden ist und dass eine büroähnliche Ausstattung für die Abhaltung von berufsbedingten Besprechungen gegeben ist uÄ, dann sind…
…dass es in Wahrheit die deutsche Gesellschaft ist, die die echte Arbeitgeberrolle übernimmt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens können Sachverhaltsbeurteilungsfragen (hier: Frage des wirtschaftlichen Arbeitgebers während der Entsendungszeit) nicht mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall entschieden werden, denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit…
…Fall die Trusts als Körperschaftsteuersubjekte zu behandeln sind und ob ihnen und nicht dem "Österreicher" allfällige Einkünfte zuzurechnen sind, hängt von der Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der freien Beweiswürdigung ab und kann daher nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Unter der Annahme…