…wird, da sonach die sozietäre Verbindung der anwaltlichen Tätigkeiten nicht in einem einseitigen, sondern in einem wechselseitigen Nutzen gelegen sein muss, wird im Fall von internationalen Anwaltsozietäten davon auszugehen sein, dass der inländische Anwalt aus der beruflichen Aktivität der ausländischen Partner Nutzen ziehen wird. Damit…
Bezieht ein Fachhochschullehrer mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des…
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…
…Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische…
…in der Schweiz ansässiger und je zu 35% an einer österreichischen GmbH beteiligter Geschäftsführer gemeinsam mit anderen österreichischen Geschäftsführern an der Geschäftsleitung in der Weise mit, dass sie so gut wie ausschließlich über Telefon, Fax und Internet miteinander kommunizieren und die Entscheidungen mittels Umlaufbeschlüssen treffen…
…Der im Jahr 1996 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Mai 1996 gezahlte Bezug ist gemäß der 183-Tage-Klausel des Art. 16 DBA-Spanien ausschließlich in Österreich zur Besteuerung heranzuziehen. 16. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Diese Rechtslage ergibt sich einerseits aus Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR und andererseits aus Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland. Eine andere steuerliche Beurteilung würde nur dann anzustellen sein, wenn berufliche Tätigkeiten in Österreich…
…Klärung zugeführt werden kann. Es ist aber einzuräumen, dass dann, wenn die gestellten Arbeitskräfte arbeitsrechtliche Vertragsbeziehungen ausschließlich zu dem liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller…
…2 lit. d DBA-USA); bei einem beruflich ausschließlich in Österreich tätigen Mitarbeiter einer US-Gesellschaft liegt sonach die Quelle seiner Einkünfte in Österreich. Damit erübrigt es sich auf Berechnungsmodalitäten einzugehen, die im Fall von wechselseitigen internationalen Steueranrechnungen bei gemeinsamer Anwendung von Abs. 1 und…
Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…
…als sie auf Tätigkeitszeiträume auf ungarischem Staatsgebiet entfallen; hiezu zählen alle Tage, in denen er seinen beruflichen Aktivitäten ausschließlich auf ungarischem Staatsgebiet nachgekommen ist. Tage, an denen er in der österreichischen Konzerngesellschaft oder auf Dienstreisen in Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage…