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EAS 3171Bauplanung und Bauleitung bei Auslandsprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1772-IV/4/201019.07.2010

…nicht der gesamte aus dem Bauvorhaben resultierende Gewinn dieser Baubetriebstätte zugerechnet werden kann. Vielmehr ist nach den Grundsätzen des Artikels 7 der OECD-konformen Abkommen ("arm's length-Prinzip") auf der Grundlage einer Funktionsanalyse der der Betriebstätte zuzuweisende Gewinnteil zu ermitteln. Bundesministerium für Finanzen, 19…

EAS 2685Steuerliche Behandlung von Film-Koproduktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0260-IV/4/200608.05.2006

…der Fiktion basieren, dass von den drei Betriebstätten jene Gewinnteile erwirtschaftet wurden, die sie hätten erzielen können, wenn sie selbständige Unternehmen gewesen wären ("dealing at arm's length"-Prinzip). Von österreichischer Seite besteht kein Einwand, diese Aufteilung alternativ nach einem Schlüssel vorzunehmen, der auf der…

EAS 2396Treatment of wages contained in a service fee charged to the Egyptian permanent establishment
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/0323.12.2003

…arm's length principle", as laid down in Article V para. 3 DTC. If the Austrian head office has to carry out work in the frame of the modernisation project the result of which is then provided to the Egyptian permanent establishment then the "arm…

EAS 1680Plant-construction in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/10-IV/4/0029.06.2000

…of profits to the Chinese permanent establishment has to be made in accordance with the provisions of Article 7 of the tax treaty: these provisions require the application of the "arm's length principle" according to which functional analysis has to be carried out. Therefore…

EAS 3179Cost allocation to a Saudi permanent establishment (Kostenweiterbelastung an eine saudische Betriebstätte)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2098-IV/4/201020.08.2010

…purpose of profit attribution, as a separate entity, which implies that the business relations between the head office and the permanent establishment have to be established at arm's length. This requires the application of an appropriate transfer pricing methodology. However, under Article 7 such…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…

EAS 312Umsatzabhängige Managementgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

  Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…

EAS 3210Konzerninterne Lieferungen unter Einschaltung einer Zwischengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0827-IV/4/201128.03.2011

Wird ein von einer österreichischen Konzerngesellschaft erzeugtes Grundprodukt von einer luxemburgischen Konzerngesellschaft verarbeitet und wird von dieser sodann das schließliche Endprodukt an Fremdkunden verkauft, muss der Verrechnungspreis für die konzerninterne Lieferung des Grundproduktes dem Fremdvergleichsgrundsatz des Artikel 6 DBA-Luxemburg (entspricht Art. 9 OECD-MA…

EAS 275Gewinnzurechnung an eine Prager Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1566/1/1-IV/4/9321.06.1993

  Hat eine österreichische GesmbH, die als Handelsbetrieb diverse elektronische Geräte vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen Betriebstätten und eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…

EAS 218Werbeleistungen über eine konzerninterne deutsche Werbeagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/2/1-IV/4/9211.12.1992

Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…

EAS 2363Liquidation einer deutschen Betriebstätte mit Verrechnungspreisverbindlichkeiten gegenüber dem österreichischen Hauptsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 734/1-IV/4/0327.10.2003

Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…

EAS 1879Ostgeschäfte über eine österreichische Schwesteragenturgesellschaft einer schweizerischen Handelsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/1-IV/4/0123.07.2001

  Bedient sich eine schweizerische operativ tätige Handelsgesellschaft einer österreichischen Schwestergesellschaft, um Handelsgeschäfte mit landwirtschaftlichen Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…

EAS 325Kostenaufschlagsmethode und Durchlaufkosten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/10/1-IV/4/9327.10.1993

  Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Pharma-Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode…

EAS 3198Rahmenvertrag zur Regelung der konzerninternen Leistungsbeziehungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0176-IV/4/201124.01.2011

…dritter Abschnitt, S 4/17). Für die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode wird im gegebenen Zusammenhang jedenfalls kein Anwendungsgebiet gesehen. Hinsichtlich der im Rahmenvertrag vorgesehenen "Managementumlage" müsste der in VPR 2010 Rz 82 für Konzernumlagen geforderten Offenlegung entsprochen werden, um ihre steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen. Zur Frage…

EAS 3196Auslagerung von Konzerndienstleistungen in eine zentrale Dienstleistungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3411-IV/4/201009.12.2010

Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne…

EAS 1067Folgen einer ausländischen Verrechnungspreiskorrektur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/4-IV/4/9728.04.1997

Werden die Verrechnungspreise, die eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren in Deutschland, England und Spanien errichteten verbundenen Unternehmen für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt, in einem dieser Staaten als nicht fremdverhaltenskonform berichtigt, dann ist auf österreichischer Seite zunächst von Parteienseite festzustellen, ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt…

EAS 820Standort Österreich für Ostgeschäfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 28/1-IV/4/9622.02.1996

  Der geschilderte Sachverhalt entspricht fast vollständig jenem, der EAS 829 zugrunde liegt, so dass die dort getroffenen Feststellungen mutatis mutandis auch im gegenständlichen Fall anwendbar sind. 22. Feber 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: