…Auffassung sein, dass nach inländischem Recht eine Progressionserfassung der argentinischen Anleihezinsen nicht zulässig sei, entzieht er sich damit selbst die Möglichkeit, die DBA-Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, da diese - wie erwähnt - nur unter der Bedingung der Progressionswirksamkeit der Zinsen zusteht. Bundesministerium für Finanzen, 8…
Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden…
Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…
…aufkommen. Auch dann nicht, wenn eine der Beteiligungsgesellschaften in Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene argentinischen Investoren sind, die gemäß dem österreichisch-argentinischen DBA mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen…
Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43…
Gemäß Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Argentinien sind aus Argentinien stammende Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen; diese Steuerfreistellungsverpflichtung ist allerdings insoweit nur begrenzt wirksam, als diese Steuerfreistellung nicht dazu führen soll, die auf die übrigen Einkünfte entfallende Steuerbelastung zu schmälern…
Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Argentinien sind Zinsen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten durch Bankinstitute stehen, "deren Kapital unmittelbar oder mittelbar, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil der Bundesregierung eines Vertragsstaates gehört", von der Quellenbesteuerung freizustellen. Durch diese Bestimmung soll erreicht…
…II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden…
…der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw…
…sind und wenn daher auch jene Einkünfte, aus denen die Zinsen zu bezahlen sind, steuerlich als von ihm erwirtschaftete Einkünfte anzusehen sind. Hiebei ist nicht argentinisches, sondern österreichisches Steuerrecht maßgebend. Der Trust wäre jedenfalls nicht Schuldner der Zinsen, wenn er von Drittstaatsfinanzinstituten als wirtschaftlich funktionsloses…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…
…zu denen auch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Unter der Voraussetzung, dass die Gewinnanteile des österreichischen Mitunternehmers einer argentinischen Durchschnittsteuerbelastung von mehr als 15% unterliegen, kann daher nach Maßgabe der Dokumentationserfordernisse der Doppelbesteuerungsverordnung inländische Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht zu…
…eine spanische Staatsanleihe investiert, wobei ein Verkaufspreis in Höhe von S 52 Mio. fixiert wurde, der sich aus einer Zurechnung von Zinsen in Höhe von S 4 Mio. und einer Kürzung um einen bereits einkalkulierten Wertverlust von S 2 Mio. ergibt, dann führt dies zu…
Die in Artikel 11 Abs. 3 (Fassung vor 1995) des DBA-Spanien vorgesehene Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen gilt nicht für Gewinne, die anlässlich der Veräußerung derartiger Anleihepapiere erzielt werden. Wurden daher um 5,9 Mio. S angekaufte Letras del Tesoro auf Grund eines…
Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…
…der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als schadenersatzähnliche Zahlungen behandelt und nicht besteuert; die folgenden 32 monatlichen Zahlungen werden im Rahmen der argentinischen Einkommensteuer effektiv mit rund 30% Steuer belastet. Mit Argentinien besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen; dieses wurde von Argentinien mit Note vom 26.6.2008…
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft…