…Stuntperformance-Gesellschaft als "andere Person" mit den von ihr erzielten Einkünften zu besteuern, wobei sich aus dem Abkommen keine Verpflichtung ergibt, in diesem Fall die Besteuerung der "anderen Person" auf die an die Darsteller weiterfließenden Vergütungsteile einzuschränken. Bezogen auf den vorliegenden Fall steht daher das…
…sondern im Sinn von Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens einer "anderen Person" zu (im vorliegenden Fall den Sportclubs, wenn die D-GmbH lediglich als Verwalter der den Sportclubs zustehenden Verwertungsrechte anzusehen ist), dann steht gemäß Artikel 17 Abs. 2 das Besteuerungsrecht an den von…
…Weltpostverein ausdrücklich entsprechende Privilegien und Immunitäten einräumt, steht der Gewährung von Privilegien und Immunitäten nach § 1 der Verordnung die österreichische Staatsbürgerschaft einer Person nicht entgegen. Umso weniger kann der Umstand, dass die betroffene Person eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, der Gewährung der oa…
…11. Dez. 2003, 2000/14/0165) sind wohl ausländische Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen…
…als in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig: eine Gesellschaft, die in der Sonderverwaltungsregion Hongkong eingetragen ist oder, wenn diese außerhalb der Sonderverwaltungsregion Hongkong eingetragen ist, gewöhnlich in der Sonderverwaltungsregion Hongkong geleitet oder beherrscht wird (sublit. iii); jede andere nach dem Recht der Sonderverwaltungsregion Hongkong errichtete Person…
Erhält eine im DBA-Ausland ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen ("Dividenden"), sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren…
…1992). Diese Auffassung würde - sofern sich nicht im Rahmen von Verständigungsverfahren andere Auslegungserfordernisse ergeben - auch im Verhältnis zu Ungarn angewendet werden, so dass ein österreichischer Besteuerungsanspruch nur insoweit zwischenstaatlich aufrecht zu erhalten ist, als die von der ungarischen Gesellschaft gezahlten Bezüge auf Tätigkeiten entfallen, die…
…gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem inländischen Veranstalter an das deutsche Unternehmen gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Allerdings hat nach der…
…oder andere Rechte an einer Gesellschaft, deren gehaltenes Aktivvermögen - selbst unter Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften - hauptsächlich aus in Frankreich gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht. Bei Anwendung dieser Bestimmung bleibt jedoch unbewegliches Vermögen einer juristischen Person außer Betracht, das der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer anderen…
…hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt …
…Das Abkommen steht zwar der Höchstbetragsberechnung nach der "per-item-limitation" (Höchstbetragsberechnung für jede einzelne "Einkunftsquelle") nicht grundsätzlich entgegen. Diese Methode kommt allerdings nach der österreichischen Verwaltungspraxis nur dann zum Tragen, wenn sich diese für den Steuerpflichtigen als günstigere Methode erweist und daher von ihm…
…Von einem Trust spricht man, wenn eine Person, der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD…
…5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden; im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass die Beurteilung…
…Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden könnte, bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner weiteren Untersuchungen, denn im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen…
…reicht nicht aus, den Charakter als juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn des DBA-Schweiz weiter aufrechtzuerhalten. Wird nun die ÖBB-Pension nach Ansässigkeitsverlagerung gezahlt, dann wird zunächst - notfalls im Schätzungsweg - festzustellen sein, in welchem Ausmaß diese Pension für seinerzeitige Arbeitsleistungen an den öffentlich-rechtlichen…
Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…
… 30 Abs. 3 EStG 1988 als Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten zu ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien nichts zu ändern, da es keine Einschränkung im Hinblick auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Grundstücke vorsieht: Artikel 13 OECD-MA ist grundsätzlich…
…besteuert werden. Allerdings wird Artikel 7 nach seinem Absatz 9 insoweit unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht. Artikel 17 des Abkommens sieht solcherart vor, dass die Einkünfte von Bühnenkünstlern ungeachtet des Artikels 7 in der Schweiz besteuert werden dürfen. Die…
…ändert nichts daran, dass den angemieteten Büroräumlichkeiten die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland zukommt; diese Einrichtung könnte zwar im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne…
…Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn des Art. 3 Abs…