…des Rechtsmittelverfahrens festgestellten Tatsachen Bedacht zu nehmen ist, sich der Verdacht gegen die Bf. weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht als gegeben darstellt, war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…wenn im Zeitpunkt der Entscheidung feststeht, dass der Verfall unvollziehbar wäre. Die Höhe des Wertersatzes entspricht dem gemeinen Wert, den die dem Verfall unterliegenden Gegenstände im Zeitpunkt der Begehung des Finanzvergehens hatten....Der Wertersatz ist allen Personen, die als Täter, andere an der Tat Beteiligte…
…wird die Verantwortlichkeit für ein Finanzvergehen des Herrn P.M. als Entscheidungsträger des Verbandes vorgeworfen, wobei außer Streit steht, dass der Verdacht besteht, dass ein anderer Entscheidungsträger für das Finanzvergehen verantwortlich gewesen sein soll. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist unzuständig, wenn sie in einer Angelegenheit…
…geheilt ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet…
…wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Die von der B-s.r.o. bzw. von A als deren Geschäftsführer bei den diversen inländischen…
…sich als Zulassungsbesitzer selbst als Täter einer Verwaltungsübertretung zu bezeichnen, weshalb die gegenständliche Lenkererhebung ein Verstoß gegen das Selbstbezichtigungsverbot des Art. 6 MRK darstelle. Das Instrument der Lenkerauskunft nach § 2 des Wiener Parkometergesetzes 2006 und der inhaltlich gleichlautenden Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG steht…
…des Verwaltungsgerichtshofes genügt es nicht, der Behörde irgendeine Mitteilung zu machen; vielmehr ist die zur Auskunftserteilung verpflichtete Person durch die Erteilung einer unrichtigen bzw. unvollständigen Auskunft – sei es, dass eine andere Person genannt wurde als diejenige, der das Fahrzeug tatsächlich überlassen worden ist, sei es…
…Gegenstand sowohl auf die objektiven als auch auf die subjektiven Elemente der beiden Tatbestände (Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, das der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich…
…eine andere Person eine Selbstanzeige zu erstatten, demnach ist auch die Täternennung ordnungsgemäß erfolgt. Wie bereits in der Begründung zum Einleitungsbescheid rechtsrichtig ausgeführt wurde, gilt, war mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit überdies nur insoweit ein, als…
…der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Anlässlich einer im Jahr 2008 durchgeführten Betriebsprüfung bei der Fa. X. wurde festgestellt, dass im Jahr 2007 Pflanzenöle (Sojaöl aus Argentinien) zur Verwendung als…
…der abgabenrechtlichen Belange der GmbH der Bf oder eine andere Person zuständig gewesen ist. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich…
…mit einem oder mit mehr als einem anderen Kammermitglied eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, so wird die weitere Umlage hinsichtlich der Arbeitslöhne, die bei der Arbeitsgemeinschaft anfallen, durch diese entrichtet. Bei einer Personengesellschaft des Handelsrechts, bei der ein Komplementär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts…
…bis zu einer festgelegten Größenordnung in einem Mitgliedstaat erwerben und selbst über die Grenze befördern müssen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…hinaus scheint die Bw andere Personen verleitet zu haben, Bestellungen vorzunehmen, wenn ihr Provisionen gutgeschrieben wurden. Wie bereits ausgeführt, genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, dass gegen einen Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage…
…bis zu einer festgelegten Größenordnung in einem Mitgliedstaat erwerben und selbst über die Grenze befördern müssen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…bis zu einer festgelegten Größenordnung in einem Mitgliedstaat erwerben und selbst über die Grenze befördern müssen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…haben soll. Er müsste demnach zuvor andere Personen zum Ankauf von Zigaretten veranlasst haben. Wie bereits ausgeführt, genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, dass gegen einen Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt, wobei…
…bis zu einer festgelegten Größenordnung in einem Mitgliedstaat erwerben und selbst über die Grenze befördern müssen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…bis zu einer festgelegten Größenordnung in einem Mitgliedstaat erwerben und selbst über die Grenze befördern müssen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr, für die…