…in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich…
…wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe zB Art. 5 Abs. 5 DBA-Deutschland, Art. 5 Abs. 5 DBA-Italien und Art. 5 Abs. 5 DBA-USA). Das OECD-Update 2003 zum OECD-Kommentar (Z 33.1 zu Artikel 5) führt in diesem Zusammenhang…
…Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im allgemeinen nach internationaler Übung…
…Verfügung (zB in seiner Wohnung) dann werden diese Räumlichkeiten sowohl nach innerstaatlichem als auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht als (ortsbezogene) Betriebstätte der deutschen Gesellschaft zu werten sein. Der Umstand, dass die Geschäftsabschlüsse nur im Rahmen der von der deutschen Zentrale vorgegebenen Lieferbedingungen und sonstigen allgemeinen Richtlinien…
…Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte…
…eine Betriebstätte der deutschen Gesellschaft nach inländischem Recht darstellt. Dies hat zur Folge, daß gemäß § 81 Abs. 2 EStG, die Voraussetzungen für die Lohnsteuerabzugspflicht der deutschen Gesellschaft in Österreich erfüllt sind. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; der dort enthaltene Hinweis, dass ständige Vertretungen nur dann zur Betriebstätte werden, wenn ein Vertreter oder Angestellter über eine allgemeine Vollmacht für Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse für das Unternehmen verfügt, bezieht sich nur auf Personen, nicht aber auf räumliche Unternehmenseinrichtungen…
…als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...." bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte in Österreich verfügt und aus diesem Grund zu entscheiden ist, ob die außerhalb einer…
…Zusammenhang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung lt. Stand 1.9.1992) zu verstehen: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrages verbindlich auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht in…
…Kunden durch in Österreich ansässige freie Mitarbeiter gewinnt, die als "ständige Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z. 3 EStG anzusehen sind. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien…
…Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein…
…Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher zu beurteilen ist, ob die Person des ständigen Vertreters betriebstättenbegründend wirkt. 24. März 1997 Für den…
…in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen auszuhandeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich…
…einzigen Auftraggeber tätig ist, macht ihn im Allgemeinen noch nicht zu einem "abhängigen Vertreter" (bei dem die Erteilung einer Abschlussvollmacht betriebstättenbegründend wirkt). Ein Abhängigkeitsverhältnis wird daher nur bei besonderen Gegebenheiten (die allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach…
…Durchführungsverordnungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, die noch eine Erledigung von DBA-Steuerrückerstattungsanträgen durch die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies wäre eine sinnverdrehende und daher unzulässige Auslegung von § 13a AVOG. 5. Februar 2001…
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
…Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht…
…Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht…